Produktinfostelle

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In Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 2019/515 wurde in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Produktinfostelle eingerichtet, um bei der praktischen Umsetzung des Grundsatzes der „gegenseitigen Anerkennung“ zu helfen.

In Luxemburg sind die Aufgaben der Produktinfostelle auf das Luxemburgische Institut für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen (Institut luxembourgeois de la normalisation, de l’accréditation, de la sécurité et qualité des produits et services - ILNAS) verteilt worden.

Die gegenseitige Anerkennung gewährleistet Produkten, die keiner Harmonisierung auf EU-Ebene unterliegen, den Marktzugang. Die EU-Verordnung gewährleistet, dass jedes Produkt, das in einem EU-Land legal verkauft wird, auch in einem anderen EU-Land verkauft werden darf, es sei denn, es gefährdet zwingende Anforderungen des öffentlichen Interesses wie die Gesundheit und Sicherheit von Personen.

Für den Binnenmarkt für Waren ist es wichtig, dass die Informationen über nationale technische Vorschriften zugänglich sind. Das Verfahren zur Bewertung von Waren ist in Artikel 5 der oben genannten Verordnung beschrieben.

Die Produktinfostelle ist verpflichtet, auf Antrag eines Wirtschaftsakteurs oder einer Behörde eines anderen Mitgliedstaats innerhalb von 15 Arbeitstagen kostenlos folgende nationale Informationen bereitzustellen:

  • Informationen zu den für einen bestimmten Produkttyp geltenden nationalen technischen Vorschriften;
  • Informationen über den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/515;
  • die Kontaktinformationen der zuständigen luxemburgischen Behörden;
  • Informationen zu den in Luxemburg verfügbaren Rechtsbehelfen und Verfahren bei Streitigkeiten zwischen der zuständigen Behörde und einem Wirtschaftsakteur, wie beispielsweise das SOLVIT-Verfahren zur Lösung von Verwaltungsproblemen im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt gemäß Artikel 8 der oben genannten Verordnung.

Zuständige Kontaktstellen

ILNAS – Produktinfostelle (PCP)

Adresse:
1, avenue du Swing L-4367 Belvaux Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Verwandte Links

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2019/515 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019

über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind

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