Freier Warenverkehr und CE-Kennzeichnung
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Der Binnenmarkt der Europäischen Union ermöglicht den freien Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
So können Endnutzer und Unternehmen auf diesem Markt frei Produkte kaufen und verkaufen.
Im Rahmen des EWR-Marktes ist der freie Verkehr von sicheren und EU-konformen Produkten eines der Fundamente der Europäischen Union.
Der freie Warenverkehr wird sichergestellt durch:
- die Harmonisierung der technischen Vorschriften auf europäischer Ebene; und
- den Grundsatz der „gegenseitigen Anerkennung“, wenn es keine harmonisierten Rechtsvorschriften gibt.
Der Grundsatz der „gegenseitigen Anerkennung“ gewährleistet, dass ein Produkt, das in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden ist, auch in allen anderen Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht werden darf, es sei denn, es gefährdet zwingende Anforderungen des öffentlichen Interesses (insbesondere die Gesundheit und Sicherheit von Personen).
Bestimmte Produkte, die den Großteil des innergemeinschaftlichen Handels ausmachen, unterliegen einer technischen Harmonisierung auf europäischer Ebene. Die technische Harmonisierung wird durch Richtlinien oder Verordnungen erreicht, von denen einige die CE-Kennzeichnung vorschreiben, mit der Unternehmen die Konformität ihrer Produkte mit den Anforderungen der Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit, bestätigen. Diese Kennzeichnung, die für bestimmte Produkte vorgeschrieben ist, ermöglicht deren freien Verkehr im gesamten EWR.
Betroffene Personen
Hersteller von Waren.
Vorgehensweise und Details
Definition der CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung wurde im Rahmen der europäischen Rechtsvorschriften zur technischen Harmonisierung eingeführt. Sie ist für alle Produkte vorgeschrieben, die unter einen oder mehrere europäische Rechtsakte – wie Richtlinien, Verordnungen oder Beschlüsse – fallen, die sie ausdrücklich vorsehen. Für Produkte, die nicht unter diese Rechtsakte fallen, ist sie verboten.
Sie verleiht den betreffenden Produkten das Recht auf freien Verkehr im gesamten Gebiet des EWR.
Die CE-Kennzeichnung anbringen
Um die CE-Kennzeichnung auf Ihrem Produkt anzubringen, müssen Sie Kontrollen und Prüfungen durchführen oder durchführen lassen, die die Konformität des Produkts mit den grundlegenden Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit, gemäß der bzw. den geltenden Richtlinien gewährleisten.
Die CE-Kennzeichnung ist weder ein Zertifizierungszeichen noch ein Hinweis auf die geografische Herkunft des Produkts. Diese Kennzeichnungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt eine sichtbare Verpflichtung Ihrerseits dar, dass das Produkt den europäischen Rechtsvorschriften entspricht.
Zuständige Kontaktstellen
ILNAS – Abteilung Marktüberwachung
- Adresse:
- 1, avenue du Swing - Southlane Tower 1 L-4367 Belvaux Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 24 77 43 00
- E-Mail:
- surveillance@ilnas.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Rechtsgrundlagen
-
Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008
über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten
-
Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019
über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten
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