Intrastat-Meldungen
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Das Prinzip des freien Warenverkehrs erlaubt es Unternehmen, ohne Zollschranken innerhalb der Europäischen Union mit Gütern Handel zu treiben.
Aus statistischen Gründen müssen Unternehmen jedoch ihre Transaktionen im innergemeinschaftlichen Handel monatlich im Intrastat-System melden.
In Luxemburg sind diese Meldungen bei der Abteilung Intrastat (Service Intrastat) des Nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsstudien (Institut national de la statistique et des études économiques - STATEC) vorzunehmen.
Betroffene Personen
Grundsätzlich muss jede in Luxemburg ansässige natürliche oder juristische Person, die mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Handel treibt (innergemeinschaftliche Wirtschaftsteilnehmer), dem STATEC die statistischen Informationen über diesen Handel übermitteln.
Die Wirtschaftsteilnehmer sind jedoch von der Intrastat-Meldepflicht befreit, wenn der jährliche Wert ihres innergemeinschaftlichen Handels folgende Beträge nicht überschreitet:
- 200.000 Euro bei Eingängen;
- 150.000 Euro bei Versendungen.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Um ihre Intrastat-Meldungen auszufüllen, müssen die Wirtschaftsteilnehmer zunächst die Codes prüfen, die den zu meldenden Handelsgeschäften entsprechen:
Wenn sie ihre Meldungen elektronisch vornehmen wollen, müssen die Wirtschaftsteilnehmer das Software-Paket IDEP herunterladen, das vom STATEC bereitgestellt wird.
Die innergemeinschaftlichen Wirtschaftsteilnehmer müssen ferner Folgendes beachten:
- die geltende Mehrwertsteuer für die Liefergüter;
- gegebenenfalls die Verpflichtungen in Bezug auf den Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Gütern.
Fristen
Das Unternehmen muss seinen innergemeinschaftlichen Handel monatlich melden, und zwar spätestens bis:
- zum 6. Werktag des Monats nach dem Bezugsmonat bei Meldungen in Papierform;
- zum 16. Werktag des Monats nach dem Bezugsmonat bei elektronischen Meldungen.
Vorgehensweise und Details
Meldung online oder auf Papier
Unternehmen können ihre Meldungen wie folgt einreichen:
- entweder in Papierform (siehe Formulare weiter unten);
- oder elektronisch über das Software-Paket IDEP.
Art der Meldung in Abhängigkeit vom jährlichen Wert des Handels
Um die Verwaltungskosten gering zu halten, kann das Unternehmen in Abhängigkeit vom jährlichen Betrag seiner Eingänge oder Versendungen vereinfachte Meldungen vornehmen:
Art der Meldung in Abhängigkeit vom jährlichen Wert des Handels
|
Jährlicher Wert |
Art der Meldung |
---|---|---|
Eingänge |
< 200.000 Euro |
Keine Meldung |
< 375.000 Euro |
||
< 2.500.000 Euro |
||
> 2.500.000 Euro |
||
Versendungen |
< 150.000 Euro |
Keine Meldung |
< 375.000 Euro |
||
< 4.500.000 Euro |
||
> 4.500.000 Euro |
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Abteilung Intrastat
-
Nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsstudien (STATEC) Abteilung Intrastat
- Adresse:
-
12, boulevard du Jazz
L-4370
Belvaux
Luxemburg
Postfach 10 L-4401 Belvaux
- Telefon:
- (+352) 247 84 225
- Fax:
- (+352) 46 42 89
- E-Mail:
- info-intrastat@statec.etat.lu
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