Intrastat-Meldungen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Luxemburgische Unternehmen müssen ihren Warenverkehr innerhalb der EU monatlich im Intrastat-System melden, das in Luxemburg vom STATEC verwaltet wird. Je nach jährlichem Handelswert muss die Meldung in Papierform oder online eingereicht werden.

Der freie Warenverkehr ermöglicht es Unternehmen, ohne jegliche Zollschranken innerhalb der Europäischen Union (EU) mit Waren zu handeln.

Aus statistischen Gründen müssen Unternehmen ihren Warenverkehr innerhalb der EU monatlich im Intrastat-System melden.

In Luxemburg sind diese Meldungen bei der Abteilung Intrastat des Nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsstudien (Institut national de la statistique et des études économiques - STATEC) vorzunehmen.

Weitere Informationen zur Intrastat-Meldung finden Sie auch im Merkblatt des STATEC.

Betroffene Personen

Grundsätzlich muss jede in Luxemburg ansässige natürliche oder juristische Person, die mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Warenhandel betreibt (auch „innerhalb der EU tätiger Wirtschaftsteilnehmer“ genannt), dem STATEC statistische Informationen über diesen Handel liefern.

Die Wirtschaftsteilnehmer sind jedoch von der Intrastat-Meldepflicht befreit, wenn der jährliche Wert ihres Warenverkehrs innerhalb der EU folgende Beträge nicht überschreitet:

  • 250.000 Euro bei Eingängen;
  • 200.000 Euro bei Versendungen.

Wenn Sie am Jahresende feststellen, dass der Jahreswert Ihres Warenverkehrs innerhalb der EU die oben genannten Schwellenwerte nicht mehr überschreitet, können Sie unter der Adresse info-intrastat@statec.etat.lu einen Antrag auf Befreiung für den oder die betreffenden Warenflüsse für das folgende Jahr stellen.

Grundsätzlich betrifft die Intrastat-Meldung nur Waren, die physisch die luxemburgische Grenze überqueren und aus einem anderen Mitgliedstaat stammen oder in einen anderen Mitgliedstaat geliefert werden.

Demzufolge müssen Sie Folgendes nicht melden:

  • Dreiecksgeschäfte (Waren, die die Grenze nicht physisch überqueren); und
  • Dienstleistungen (Studien, Softwarelizenzen usw.).

Für Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt, Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge wird das Prinzip der physischen Bewegung durch das Prinzip der Eigentumsübertragung ersetzt.

Ausführlichere Informationen zu bestimmten Waren und Bewegungen sowie zu Waren, die vom Intrastat-System ausgeschlossen sind, finden Sie unter den Punkten 5.2 und 5.3 des Merkblatts des STATEC.

Voraussetzungen

Beantragung eines IDEP.WEB-Kontos

Um Ihre Meldung online übermitteln zu können, müssen Sie beim STATEC per E-Mail an info-intrastat@statec.etat.lu die Eröffnung eines Kontos für das Softwarepaket Idep.Web beantragen. In dem Antrag müssen Sie folgende Angaben machen:

  • MwSt.-Identifikationsnummer;
  • Postanschrift des Steuerpflichtigen;
  • Name und Vorname der Kontaktperson;
  • E-Mail-Adresse der Kontaktperson;
  • Mobiltelefonnummer.

Diese Angaben werden benötigt, damit das STATEC Ihnen Ihre Anmeldedaten zusenden kann. Sobald Ihr Antrag angenommen wurde, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) per gesicherte E-Mail.

Vorbereitung des Ausfüllvorgangs

Bevor Sie mit dem Ausfüllen Ihrer Intrastat-Meldung beginnen, überprüfen Sie zunächst die Codes:

In Ihrer Intrastat-Meldung müssen Sie außerdem Folgendes beachten:

  • die Mehrwertsteuer auf Warenlieferungen;
  • gegebenenfalls die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

Fristen

Sobald Sie den Schwellenwert überschritten haben, müssen Sie Ihren Warenverkehr innerhalb der EU monatlich melden, und zwar spätestens:

  • zum 6. Werktag des Monats nach dem Bezugsmonat bei Meldungen in Papierform;
  • zum 16. Werktag des Monats nach dem Bezugsmonat bei Online-Meldungen über das Softwarepaket IDEP.WEB.

Vorgehensweise und Details

Meldung online oder auf Papier

Sie müssen Ihre Intrastat-Meldungen folgendermaßen einreichen:

  • auf Papier anhand des entsprechenden Formulars;
  • online über das Softwarepaket IDEP.WEB.

Die Art der Meldung sowie der Übermittlungsmodus richten sich nach den jährlichen Werten des Warenverkehrs innerhalb der EU. Auch wenn eine Meldung in Papierform möglich ist, wird immer empfohlen, die Meldung online über das Softwarepaket IDEP.WEB vorzunehmen.

Art der Meldung und Übermittlungsmodus

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, können Sie vereinfachte Meldungen auf der Grundlage des Jahresbetrags Ihrer jährlichen Werte des Warenverkehrs innerhalb der EU vornehmen:

Art der Meldung und Übermittlungsmodus in Abhängigkeit vom jährlichen Wert des Warenverkehrs
Jährliche Werte des Warenverkehrs innerhalb der EU (Euro)
Eingänge < 250.000 ≥ 250.000 ≥ 375.000 ≥ 4.000.000
Versendungen < 200.000 ≥ 200.000 ≥ 375.000 ≥ 8.000.000
Art der Meldung / vereinfacht ausführlich erweitert ausführlich
Übermittlungsmodus / IDEP.WEB oder Papier IDEP.WEB IDEP.WEB

Strafen

Sie sind gesetzlich verpflichtet, dem STATEC Ihren Warenverkehr innerhalb der EU monatlich zu melden. Wenn Sie sich weigern, die angeforderten Informationen zu liefern, oder wenn Sie absichtlich unrichtige oder unvollständige Informationen liefern, riskieren Sie eine Geldstrafe.

Bitte beachten Sie, dass die Geldstrafe Sie nicht von der Verpflichtung zur Lieferung der statistischen Informationen befreit.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Nationalen Instituts für Statistik und Wirtschaftsstudien (STATEC) Abteilung Intrastat

Adresse:
12, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux Luxemburg
Postfach 10 L-4401 Belvaux

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