Erlaubnis für zertifizierte Empfänger und zertifizierte Versender – Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren im steuerrechtlich freien Verkehr (régime acquitté)
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Der Empfang von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind und in Luxemburg zu gewerblichen Zwecken geliefert werden, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten als „zu gewerblichen Zwecken geliefert“ (B2B), wenn sie:
- im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind;
- anschließend von diesem Mitgliedstaat in das Gebiet des Bestimmungsmitgliedstaats verbracht werden;
und dort geliefert werden an:
- eine Person, die keine Privatperson ist; oder
- eine Privatperson, wenn die Beförderung nicht als Erwerb durch eine Privatperson oder als Fernverkauf (B2C) gilt.
Auch wenn in einem anderen Mitgliedstaat bereits Verbrauchsteuern entrichtet wurden, entsteht in Luxemburg erneut eine Verbrauchsteuerschuld. Die Verbrauchsteuer ist in dem Mitgliedstaat zu entrichten, in dem die Waren konsumiert werden.
Achtung: Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, die von Privatpersonen für den Eigenbedarf erworben und von ihnen selbst befördert werden, fällt keine Verbrauchsteuer an, sofern die Verbrauchsteuer bereits in dem Mitgliedstaat erhoben worden ist, in dem die Waren erworben wurden.
Betroffene Personen
Im Geltungsbereich der Regelungen in diesem Abschnitt werden verbrauchsteuerpflichtige Waren nur von einem zertifizierten Versender zu einem zertifizierten Empfänger befördert.
- Ein zertifizierter Versender ist eine von der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA) registrierte natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihres Berufs verbrauchsteuerpflichtige Waren versenden darf, welche in Luxemburg in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt und dann in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats befördert wurden.
- Ein zertifizierter Empfänger ist eine von der ADA registrierte natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihres Berufs verbrauchsteuerpflichtige Waren empfangen darf, welche in dem Gebiet eines Mitgliedstaats in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt und dann nach Luxemburg befördert wurden.
Voraussetzungen
Als Empfänger benötigen Sie eine Erlaubnis als zertifizierter Empfänger (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Sie empfangen verbrauchsteuerpflichtige Waren, die von einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Inhaber einer Erlaubnis als zertifizierter Versender versandt wurden.
Als Versender benötigen Sie je nachdem, ob Sie zertifizierter Versender (siehe „Online-Dienste und Formulare“) oder vorübergehend zertifizierter Versender sind, eine unterschiedliche Erlaubnis, um verbrauchsteuerpflichtige Waren im Rahmen der Regelung der bereits entrichteten Verbrauchsteuer (régime "accises acquittées") in einen anderen Mitgliedstaat zu versenden.
Vorgehensweise und Details
Vorgehensweise / Transportdokument, wenn Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren empfangen, für die die Verbrauchsteuer bereits in einem anderen Mitgliedstaat entrichtet wurde
Der Empfang verbrauchsteuerpflichtiger Waren muss mit einem vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument (document administratif électronique simplifié - DAeS) erfolgen. Das DAeS wird über das System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Excise Movement Control System - EMCS) erstellt, das zur Zentralisierung aller verbrauchsteuerpflichtigen Beförderungen auf europäischer Ebene dient.
Der zertifizierte Empfänger muss:
- vor dem Versand der verbrauchsteuerpflichtigen Waren eine Sicherheit zur Abdeckung der Risiken einer möglichen Nichtzahlung der Verbrauchsteuern während der Beförderung durch das Gebiet der Transitmitgliedstaaten und im Land leisten. Diese Sicherheit ist in der gesamten EU gültig;
- den in der Erlaubnis vorgeschriebenen Verpflichtungen nachkommen;
- eine Bestandsbuchhaltung über die Beförderungen der verbrauchsteuerpflichtigen Waren führen;
- bei Beendigung der Beförderung alle verbrauchsteuerpflichtigen Waren in seiner Bestandsbuchhaltung erfassen;
- bei Beendigung der Beförderung der verbrauchsteuerpflichtigen Waren die im Land fällige Verbrauchsteuer gemäß den festgelegten Verfahren entrichten;
- spätestens am Donnerstag der Woche, die auf die Woche des Empfangs der verbrauchsteuerpflichtigen Waren folgt: die in Luxemburg fällige Verbrauchsteuer durch Abgabe einer Erklärung über die Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr (AC4) über die Webanwendung LUCCS AC4 zahlen;
- alle Kontrollen dulden, die es der Behörde ermöglichen, sich vom tatsächlichen Eingang der verbrauchsteuerpflichtigen Waren und der Entrichtung der dafür geschuldeten Verbrauchsteuer zu überzeugen.
Erstattung der bereits in einem anderen Mitgliedstaat entrichteten Verbrauchsteuer
Auf der Grundlage der von den luxemburgischen Behörden bestätigten Eingangsmeldung kann der zertifizierte Versender in seinem Mitgliedstaat einen Antrag auf Erstattung für Waren stellen, für die die Verbrauchsteuer in seinem Mitgliedstaat entrichtet wurde, die aber an Sie – als zertifizierten Empfänger – in Luxemburg geliefert wurden.
Vorübergehend zertifizierter Empfänger
Wenn Sie gelegentlich (bis zu sechsmal jährlich) aus einem anderen Mitgliedstaat verbrauchsteuerpflichtige Waren empfangen, für die die Verbrauchsteuer bereits entrichtet wurde, können Sie eine Erlaubnis als vorübergehend zertifizierter Empfänger beantragen.
Wie erhalte ich eine Verbrauchsteuernummer für vorübergehend zertifizierte Empfänger?
Um eine vorübergehende Verbrauchsteuernummer zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Einnahmestelle Verbrauchsteuer (alcools@do.etat.lu) und geben dabei Folgendes an:
- Ihre MwSt.-Nummer und/oder Ihre Identifikationsnummer (matricule);
- Ihre EORI-Nummer;
- die Proformarechnung;
- die Verbrauchsteuernummer Ihres Lieferanten.
Falls Sie noch keine EORI-Nummer haben, können Sie diese bei der ADA beantragen.
Vorgehensweise / Transportdokument, wenn Sie verbrauchsteuerpflichtige Waren in einen anderen Mitgliedstaat versenden, für die die Verbrauchsteuer bereits in Luxemburg entrichtet wurde
Zertifizierter Versender
Der zertifizierte Versender ist verpflichtet:
- den in der Erlaubnis vorgeschriebenen Verpflichtungen nachzukommen;
- eine Bestandsbuchhaltung über die Beförderungen der verbrauchsteuerpflichtigen Waren zu führen;
- ab Beginn der Beförderung alle in einem Verfahren der Steueraussetzung beförderten verbrauchsteuerpflichtigen Waren in seiner Bestandsbuchhaltung zu erfassen;
- alle Kontrollen zu dulden.
Diese Erlaubnis berechtigt dazu, regelmäßig verbrauchsteuerpflichtige Waren mit bereits entrichteter Verbrauchsteuer in einen anderen Mitgliedstaat zu versenden. Wird das Verfahren korrekt befolgt, kann die in Luxemburg entrichtete Verbrauchsteuer erstattet werden. Der Versand erfolgt mit dem Transportdokument DAeS unter Verwendung des EMCS.
Vorübergehend zertifizierter Versender
Wenn Sie gelegentlich (bis zu sechsmal jährlich) verbrauchsteuerpflichtige Waren versenden, für die die Verbrauchsteuer bereits in Luxemburg entrichtet wurde, können Sie eine Erlaubnis als vorübergehend zertifizierter Versender beantragen. Für jede Beförderung ist eine separate Erlaubnis erforderlich. Wird das Verfahren korrekt befolgt, kann die in Luxemburg entrichtete Verbrauchsteuer erstattet werden.
Wie erhalte ich eine Verbrauchsteuernummer für vorübergehend zertifizierte Versender?
Hierzu müssen Sie sich per E-Mail an die Einnahmestelle Verbrauchsteuer (alcools@do.etat.lu) in Gasperich wenden. Diese hilft Ihnen dann bei den Formalitäten.
Online-Dienste und Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zum Download bereitgestellte Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Generalinspektion Zölle und Verbrauchsteuern
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Generalinspektion Zölle und Verbrauchsteuern
- Adresse:
- 22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm Luxemburg
- E-Mail:
- ida.accises@do.etat.lu
Einnahmestelle Verbrauchsteuer
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Einnahmestelle Luxemburg – Standort Zentrum
- Adresse:
- Croix de Gasperich - Rue in Bouler L-1350 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 44 99
- Fax:
- (+352) 28 18 41 00
Helpdesk eDouane
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Helpdesk eDouane
- Adresse:
-
L-1016
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1605
- Telefon:
- (+352) 28 18 20 00
- Fax:
- (+352) 28 18 92 01
- E-Mail:
- servicedesk@do.etat.lu
Direktion Zölle und Verbrauchsteuern
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion Zölle und Verbrauchsteuern
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 28 18
- Fax:
- (+352) 28 18 92 00
- E-Mail:
- ida@do.etat.lu
- Website:
- https://douanes.public.lu/fr.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Verwandte Links
Weitere Informationen
-
EMCS - Système de contrôle des mouvements de marchandises soumises à accises
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-
AC4 (Excice déclaration)
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-
Numéro EORI
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Rechtsgrundlagen
établissant le régime général d’accise (refonte)
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