Die Verbringung von Waffen nach Luxemburg

Zum letzten Mal aktualisiert am

Für die endgültige Verbringung einer Feuerwaffe aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Luxemburg oder die Einfuhr einer Waffe aus einem Drittstaat müssen Gewerbetreibende eine vorherige Genehmigung bei der Abteilung für Waffen und Wachdienste (Service armes et gardiennage) des Ministeriums der Justiz einholen.

Betroffene Personen

Jeder Gewerbetreibende muss eine vorherige Genehmigung einholen, um:

  • eine Waffe aus einem Drittstaat nach Luxemburg einzuführen oder;
  • eine Waffe aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Luxemburg zu verbringen.

Dieser Antrag betrifft sowohl zivile Feuerwaffen als auch ihre Munition. Als zivile Waffen werden Waffen bezeichnet, deren Erwerb und Besitz in keinem Zusammenhang mit den Streitkräften, der Polizei oder dem öffentlichen Dienst stehen. Sie unterscheiden sich demnach von Militärwaffen und -munition

Bei der Verbringung oder Einfuhr von Waffen durch eine Privatperson muss ein spezifisches Verfahren eingehalten werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antragsteller muss das Dokument für die vorherige Genehmigung zur Verbringung von Feuerwaffen ausfüllen und per E-Mail an die Abteilung für Waffen und Wachdienste des Ministeriums der Justiz schicken, die für die Bestätigung des Antrags zuständig ist.

Auf der Grundlage dieser vorherigen Genehmigung kann dann bei den zuständigen Behörden des Herkunftslandes ein Erlaubnisschein zum Verbringen / zur Ausfuhr von Waffen beantragt werden.

Die vorherige Genehmigung wird stets vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilt, und der Erlaubnisschein zum Verbringen wird immer vom versendenden Mitgliedstaat ausgestellt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung für Waffen und Wachdienste

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