Kandidatur für die Handelskammer

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Zusammensetzung der Vollversammlung der Handelskammer (Chambre de commerce) wird alle 5 Jahre erneuert.

Die Handelskammer setzt sich aus 25 ordentlichen und 25 stellvertretenden Mitgliedern zusammen, die in 6 Wahlgruppen aufgeteilt sind.

Betroffene Personen

Die Wähler müssen am Tag des Wahlschlusses (21. März 2024) das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind:

  • Personen, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden;
  • Personen, denen wegen eines Vergehens das Wahlrecht durch Verurteilung entzogen wurde;
  • Personen, die wegen Bankrott verurteilt wurden oder gegen die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Fristen

Am 12. Januar 2024 veröffentlicht der Wahlvorstand eine Mitteilung mit Angabe der Tage, Uhrzeiten und Orte, an denen es die Wahlvorschläge und die Erklärungen eventueller Zeugen, die den Handlungen des Wahlvorstands beiwohnen können, entgegennimmt.

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 5. Februar 2024 um 18.00 Uhr. Wahlvorschläge, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden von Amts wegen ausgeschlossen.

Vorgehensweise und Details

Wahlvorschläge

Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Kandidaten enthalten als die Anzahl der zu wählenden ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder. Jede Einzelkandidatur wird als eigener Wahlvorschlag angesehen.

Der Wahlvorschlag enthält folgende Informationen:

  • die Gruppe, der der Kandidat bzw. die Kandidaten angehören;
  • ihren Namen und ihre Vornamen;
  • ihren Beruf;
  • ihren Wohnsitz;
  • ihr Geburtsdatum;
  • die Unterschriften der Kandidaten;
  • die Bezeichnung der auftraggebenden Gesellschaft bei juristischen Personen.

Verheiratete Personen können den Namen ihres Ehepartners wie folgt zu ihrem Namen hinzufügen: „Annette MEYER épouse MÜLLER“.

Rufnamen müssen überdies wie folgt angegeben werden: „Joseph dit Jupp MEYER“.

Falsche Angaben werden bei der Einreichung von Vorschlägen nicht berücksichtigt.

Die Kandidatur kann nur für die Wahlgruppe eingereicht werden, der der Kandidat angehört.

Jeder Kandidat darf nur auf einer einzigen Liste stehen.

Der Wahlvorschlag wird von einer der folgenden Personen beim Wahlvorstand eingereicht:

  • einem der Kandidaten persönlich; oder
  • einer bevollmächtigten Person.

Die für den Wahlvorschlag zu verwendenden Formulare sind ab dem 12. Januar 2024 beim Wahlvorstand oder auf dieser Seite erhältlich (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Belege

Dem Wahlvorschlag ist die von jedem Kandidaten unterschriebene Erklärung über die Annahme der Kandidatur beizufügen, mit der der jeweilige Kandidat bestätigt, dass er die Kandidatur in der betreffenden Wahlgruppe annimmt.

Einreichung der Kandidaturen

Die Wahlvorschläge sind zu den vom Wahlvorstand festgelegten Zeiten beim Wahlvorstand einzureichen.

Der Kandidat bzw. die bevollmächtigte Person kann gegebenenfalls einen Zeugen benennen, der den Handlungen des Wahlvorstands beiwohnt.

Der Wahlvorstand registriert die Vorschläge in der Reihenfolge ihrer Einreichung und stellt eine Empfangsbestätigung aus.

Rücknahme der Kandidatur

Kandidaten, die ihre Kandidatur zurückziehen möchten, müssen dies dem Wahlvorstand vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge (5. Februar 2024 um 18.00 Uhr) mitteilen.

Die Mitteilung muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.

Wahlen

Wenn die Anzahl:

  • der Kandidaten einer Gruppe nicht höher als die Anzahl der in dieser Gruppe zu wählenden ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder ist; oder
  • der vorgeschlagenen Kandidaten weniger als die Anzahl der in dieser Gruppe zu wählenden ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder ist,

werden diese Kandidaten vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes ohne weitere Formalitäten für gewählt erklärt, jedoch unter der Bedingung, dass für diese Gruppe nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht wurde und dass dieser Vorschlag ausdrücklich:

  • einerseits die ordentlichen Mitglieder bezeichnet; und
  • andererseits die stellvertretenden Mitglieder in der Reihenfolge bezeichnet, in der sie die ordentlichen Mitglieder ersetzen sollen.

Falls für eine Wahlgruppe nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht wurde und dieser Vorschlag nicht genügend zu wählende Kandidaten enthält, wird die Gesamtzahl der gewählten Mitglieder sowie die für diese Wahlgruppe vorgesehene Zahl der Delegierten entsprechend verringert.

Falls für eine oder mehrere Wahlgruppen keine Wahlvorschläge eingereicht wurden, werden nach der Bildung der Vollversammlung und spätestens nach 6 Monaten Neuwahlen in dieser bzw. diesen Gruppen durchgeführt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Wahlvorstand (Wahlen der Handelskammer)

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Wahlen für die Handelskammer

Links

Rechtsgrundlagen

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