Registrierung von Plattformbetreibern und Meldung der Informationen über die meldepflichtigen Verkäufer

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Registrierungs- und Meldepflichten der Plattformbetreiber sind im Gesetz vom 16. Mai 2023 über den verpflichtenden automatischen Austausch der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen verankert.

Die Registrierung eines Plattformbetreibers und die Meldung der Informationen über die meldepflichtigen Verkäufer müssen über MyGuichet.lu bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) vorgenommen werden.

Die Registrierung ist eine Voraussetzung für die Pflicht zur Meldung der Daten und Informationen über die auf den digitalen Plattformen aktiven Verkäufer.

Sie ermöglicht gleichzeitig die Übermittlung von Mitteilungen an die ACD.

Betroffene Personen

Registrierung eines Plattformbetreibers

Folgende Rechtsträger müssen sich bei der Steuerverwaltung (ACD) registrieren:

  • die meldenden Plattformbetreiber, das heißt die Plattformbetreiber, die in Luxemburg einer Meldepflicht unterliegen;
  • die freigestellten Plattformbetreiber, das heißt die Plattformbetreiber, die grundsätzlich einer Meldepflicht unterliegen, aber vorab und jährlich hinreichend nachweisen, dass das gesamte Geschäftsmodell ihrer Plattform so konzipiert ist, dass sie nicht über meldepflichtigen Verkäufer verfügt.

Meldung der Informationen über die Verkäufer

Bei einem als „meldender Plattformbetreiber“ bezeichneten Plattformbetreiber handelt es sich um:

  • entweder einen luxemburgischen Plattformbetreiber, das heißt:
    • der in Luxemburg steuerlich ansässig ist; oder
    • der in Ermangelung eines steuerlichen Wohnsitzes in der Europäischen Union:
      • gemäß der luxemburgischen Gesetzgebung gegründet wurde;
      • der den Ort seiner Geschäftsleitung in Luxemburg hat; oder
      • über eine Betriebsstätte in Luxemburg verfügt;
  • oder einen Plattformbetreiber eines Drittlands, das heißt, der keine solche Verbindung mit Luxemburg oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) aufweist, der aber:
    • die Ausübung einer relevanten Tätigkeit durch einen meldepflichtigen Verkäufer oder einer relevanten Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vermietung von in einem Mitgliedstaat belegenem unbeweglichem Vermögen ermöglicht; und
    • kein qualifizierter Plattformbetreiber eines Drittlands ist.

Der Plattformbetreiber ist von der Meldung der Informationen an die Steuerverwaltung (ACD) befreit, wenn er nachweisen kann, dass dieselben Informationen von einem anderen Plattformbetreiber in Luxemburg oder in einem anderen Mitgliedstaat gemeldet wurden.

Hierzu muss der Plattformbetreiber, der die Meldung an einen anderen Plattformbetreiber delegieren will, im Rahmen der Registrierung Folgendes angeben:

  • die Personalien des „beauftragten Plattformbetreibers“, der die Meldung für ihn übernimmt; und
  • den Mitgliedstaat, in dem seine Daten gemeldet werden.

Fristen

Registrierung eines Plattformbetreibers

Die Plattformbetreiber müssen sich bis zum 31. Dezember 2023 registrieren.

Plattformbetreiber, die ihre Tätigkeit ab dem 1. Januar 2024 aufnehmen, müssen sich spätestens am Tag der Aufnahme ihrer Tätigkeit registrieren.

Meldung der Informationen über die Verkäufer

Die Informationen sind bis zum 31. Januar des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Verkäufer als meldepflichtiger Verkäufer identifiziert worden ist, zu melden.

Demnach betrifft die erste Meldung die Informationen zum Jahr 2023 und muss zwingend vor dem 31. Januar 2024 bei der Steuerverwaltung (ACD) eingereicht werden.

Vorgehensweise und Details

Registrierungsverfahren und zu übermittelnde Informationen

Die Plattformbetreiber müssen der Steuerverwaltung (ACD) die Informationen zwingend auf elektronischem Weg über MyGuichet.lu übermitteln. Der Vorgang erfolgt mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) authentisieren (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Er ist ebenfalls in der App verfügbar.

Beim Online-Vorgang gibt der luxemburgische Plattformbetreiber Folgendes an:

  • seinen Namen; und
  • seine luxemburgische Steueridentifikationsnummer.

Plattformbetreiber eines Drittlands müssen sich nicht registrieren und auch keine Informationen übermitteln, wenn sie bei der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats als Luxemburg registriert sind.

Wenn sie sich für eine Registrierung in Luxemburg entscheiden, müssen sie folgende Angaben machen:

  • Name;
  • Postanschrift;
  • elektronische Adressen einschließlich Websites;
  • jede Steueridentifikationsnummer, die ihnen ausgestellt wurde, und ausstellender Mitgliedstaat;
  • ob sie in der Europäischen Union mehrwertsteuerpflichtig sind oder nicht;
  • Mitgliedstaaten, in denen die meldepflichtigen Verkäufer ansässig sind.

Freigestellte Plattformbetreiber müssen bei ihrer Registrierung Folgendes angeben:

  • Name;
  • Postanschrift;
  • elektronische Adressen einschließlich Websites;
  • jede Steueridentifikationsnummer, die ihnen ausgestellt wurde, und ausstellender Mitgliedstaat;
  • Steuerjahr, für das die Freistellung beantragt wird.

Mitteilungen

Wahl des Mitgliedstaats, in dem die Meldung erfolgt

Die meldenden Plattformbetreiber haben die Möglichkeit, einen anderen Mitgliedstaat als Luxemburg zu wählen, um ihre Meldepflicht zu erfüllen, wenn sie:

  • ebenfalls in diesem anderen Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind; oder
  • nicht in der Europäischen Union steuerlich ansässig sind, aber eine der anderen Bedingungen (Gründung, Ort der Geschäftsleitung, Betriebsstätte) ebenfalls in diesem Mitgliedstaat erfüllen.

In diesem Fall müssen sie der Steuerverwaltung (ACD) ihre Wahl über den auf MyGuichet.lu verfügbaren Registrierungsvorgang mitteilen.

Aktualisierung der Daten einer Erstregistrierung

Die registrierten Plattformbetreiber müssen der ACD alle Änderungen der bei ihrer Erstregistrierung angegebenen Informationen spätestens einen Monat nach Eintritt der Änderung mitteilen.

Diese Mitteilung muss über den auf MyGuichet.lu verfügbaren Registrierungsvorgang erfolgen.

Antrag auf Löschung

Ein Plattformbetreiber, der seine Tätigkeit als Plattformbetreiber nicht länger ausübt, muss die ACD über den auf MyGuichet.lu verfügbaren Registrierungsvorgang davon in Kenntnis setzen.

Verfahren zur Meldung der Informationen über die meldepflichtigen Verkäufer und zu übermittelnde Informationen

Die Plattformbetreiber müssen die Informationen mittels elektronischer Einreichung über die gesicherte staatliche Plattform MyGuichet.lu übermitteln.

Es gibt 2 Möglichkeiten, die Informationen bei der ACD einzureichen:

  • Online-Vorgang auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“); oder
  • Drag and Drop einer spezifischen XML-Datei auf MyGuichet.lu.

In beiden Fällen ist eine Authentisierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) erforderlich. Dieser Vorgang ist auch in der App verfügbar.

Die Plattformbetreiber müssen folgende sie betreffende Informationen übermitteln:

  • Name;
  • Adresse;
  • Steueridentifikationsnummer;
  • individuelle Identifikationsnummer;
  • Geschäftsbezeichnungen.

Sie müssen auch die Informationen über jeden meldepflichtigen Verkäufer übermitteln:

  • Informationselemente, die im Rahmen des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten erhoben wurden;
  • Kennung des Finanzkontos;
  • Ansässigkeitsmitgliedstaat;
  • insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung, einschließlich aller Gebühren, Provisionen oder Steuern, die einbehalten oder berechnet werden; und
  • im Falle der Vermietung von unbeweglichem Vermögen: Adresse der Immobilie, Grundbuchnummer und Zahl der Tage, an denen sie vermietet war.

Vor der Übermittlung der Informationen über die Abschlussmeldung hat der meldende Plattformbetreiber die Möglichkeit, das XML-Format der zu übermittelnden Erklärung über den Online-VorgangDéclaration de pré-validation des informations relatives aux vendeurs à déclarer par les opérateurs de plateforme„ (Vorabvalidierungsmeldung von meldepflichtigen Verkäuferinformationen durch Plattformbetreiber) validieren zu lassen.

Strafen

Plattformbetreiber, die ihrer Registrierungs-, Mitteilungs- oder Meldepflicht nicht fristgerecht nachkommen, können mit einer Geldstrafe in Höhe eines Pauschalbetrags von 5.000 Euro bestraft werden.

Das Gleiche gilt, wenn sie falsche oder unvollständige Informationen bei der Registrierung übermitteln.

Sie können ebenfalls mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro belegt werden, wenn die Steuerverwaltung (ACD) bei einer Kontrolle feststellt, dass ein Plattformbetreiber seinen Sorgfalts- und Meldepflichten nicht nachgekommen ist.

Rechtsbehelfe

Plattformbetreiber, die einen Bußgeldbescheid von der Steuerverwaltung (ACD) erhalten, können unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen beim Verwaltungsgericht Einspruch zwecks Abänderung einlegen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Steuerverwaltung (ACD)

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Rechtsgrundlagen

  • Loi du 16 mai 2023

    relative à l’échange automatique et obligatoire des informations déclarées par les Opérateurs de Plateforme

  • Règlement grand-ducal du 16 mai 2023

    portant exécution de la loi du 16 mai 2023 relative à l’échange automatique et obligatoire des informations déclarées par les Opérateurs de Plateforme

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