MyGuichet.lu
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Der Assistent für die Einreichung der Meldung der Informationen über die Verkäufer, die von den Plattformbetreibern über MyGuichet.lu gemeldet werden müssen, wird ab dem 1. Januar 2024 verfügbar sein.
Die Registrierungs- und Meldepflichten der Plattformbetreiber sind im Gesetz vom 16. Mai 2023 über den verpflichtenden automatischen Austausch der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen verankert.
Die Registrierung eines Plattformbetreibers und die Meldung der Informationen über die meldepflichtigen Verkäufer müssen über MyGuichet.lu bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) vorgenommen werden.
Die Registrierung ist eine Voraussetzung für die Pflicht zur Meldung der Daten und Informationen über die auf den digitalen Plattformen aktiven Verkäufer.
Sie ermöglicht gleichzeitig die Übermittlung von Mitteilungen an die ACD.
Folgende Rechtsträger müssen sich bei der Steuerverwaltung (ACD) registrieren:
Bei einem als „meldender Plattformbetreiber“ bezeichneten Plattformbetreiber handelt es sich um:
Der Plattformbetreiber ist von der Meldung der Informationen an die Steuerverwaltung (ACD) befreit, wenn er nachweisen kann, dass dieselben Informationen von einem anderen Plattformbetreiber in Luxemburg oder in einem anderen Mitgliedstaat gemeldet wurden.
Hierzu muss der Plattformbetreiber, der die Meldung an einen anderen Plattformbetreiber delegieren will, im Rahmen der Registrierung Folgendes angeben:
Die Plattformbetreiber müssen sich bis zum 31. Dezember 2023 registrieren.
Plattformbetreiber, die ihre Tätigkeit ab dem 1. Januar 2024 aufnehmen, müssen sich spätestens am Tag der Aufnahme ihrer Tätigkeit registrieren.
Die Informationen sind bis zum 31. Januar des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Verkäufer als meldepflichtiger Verkäufer identifiziert worden ist, zu melden.
Demnach betrifft die erste Meldung die Informationen zum Jahr 2023 und muss zwingend vor dem 31. Januar 2024 bei der Steuerverwaltung (ACD) eingereicht werden.
Die Plattformbetreiber müssen der Steuerverwaltung (ACD) die Informationen zwingend auf elektronischem Weg über MyGuichet.lu übermitteln. Der Vorgang erfolgt mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) authentisieren (siehe „Formulare / Online-Dienste“). Er ist ebenfalls in der App verfügbar.
Beim Online-Vorgang gibt der luxemburgische Plattformbetreiber Folgendes an:
Plattformbetreiber eines Drittlands müssen sich nicht registrieren und auch keine Informationen übermitteln, wenn sie bei der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats als Luxemburg registriert sind.
Wenn sie sich für eine Registrierung in Luxemburg entscheiden, müssen sie folgende Angaben machen:
Freigestellte Plattformbetreiber müssen bei ihrer Registrierung Folgendes angeben:
Die meldenden Plattformbetreiber haben die Möglichkeit, einen anderen Mitgliedstaat als Luxemburg zu wählen, um ihre Meldepflicht zu erfüllen, wenn sie:
In diesem Fall müssen sie der Steuerverwaltung (ACD) ihre Wahl über den auf MyGuichet.lu verfügbaren Registrierungsvorgang mitteilen.
Die registrierten Plattformbetreiber müssen der ACD alle Änderungen der bei ihrer Erstregistrierung angegebenen Informationen spätestens einen Monat nach Eintritt der Änderung mitteilen.
Diese Mitteilung muss über den auf MyGuichet.lu verfügbaren Registrierungsvorgang erfolgen.
Ein Plattformbetreiber, der seine Tätigkeit als Plattformbetreiber nicht länger ausübt, muss die ACD über den auf MyGuichet.lu verfügbaren Registrierungsvorgang davon in Kenntnis setzen.
Die Plattformbetreiber müssen die Informationen mittels elektronischer Einreichung über die gesicherte staatliche Plattform MyGuichet.lu übermitteln.
Es gibt 2 Möglichkeiten, die Informationen bei der ACD einzureichen:
In beiden Fällen ist eine Authentisierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) erforderlich. Dieser Vorgang ist auch in der App verfügbar.
Die Plattformbetreiber müssen folgende sie betreffende Informationen übermitteln:
Sie müssen auch die Informationen über jeden meldepflichtigen Verkäufer übermitteln:
Plattformbetreiber, die ihrer Registrierungs-, Mitteilungs- oder Meldepflicht nicht fristgerecht nachkommen, können mit einer Geldstrafe in Höhe eines Pauschalbetrags von 5.000 Euro bestraft werden.
Das Gleiche gilt, wenn sie falsche oder unvollständige Informationen bei der Registrierung übermitteln.
Sie können ebenfalls mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro belegt werden, wenn die Steuerverwaltung (ACD) bei einer Kontrolle feststellt, dass ein Plattformbetreiber seinen Sorgfalts- und Meldepflichten nicht nachgekommen ist.
Plattformbetreiber, die einen Bußgeldbescheid von der Steuerverwaltung (ACD) erhalten, können unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen beim Verwaltungsgericht Einspruch zwecks Abänderung einlegen.
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