Qualifizierter Plattformbetreiber eines Drittlands

Plattformbetreiber:

  • bei dem alle relevanten Tätigkeiten, die er ermöglicht, auch qualifizierte relevante Tätigkeiten sind; und
  • der steuerlich in einem qualifizierten Drittland ansässig ist, oder, wenn ein Plattformbetreiber nicht in einem qualifizierten Drittland steuerlich ansässig ist, er eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
    • Er ist nach dem Recht eines qualifizierten Drittlands eingetragen. Oder:
    • Er hat den Ort seiner Geschäftsleitung (einschließlich der tatsächlichen Geschäftsleitung) in einem qualifizierten Drittland.

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