Nullmeldung „Foreign Account Tax Compliance Act“ oder „Gemeinsamer Meldestandard“
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Das Gesetz über den Gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard - CRS) führt den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (meldepflichtige Konten) in Steuersachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und den Partnerstaaten und -gebieten von Luxemburg ein.
Die Liste der Partnerstaaten und -gebiete sowie der im Rahmen des CRS-Gesetzes meldepflichtigen Staaten kann hier abgerufen werden.
Das „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) verpflichtet luxemburgische Finanzinstitute und bestimmte luxemburgische nichtfinanzielle Rechtsträger, Finanzkonten zu melden, die direkt oder indirekt von US-Bürgern und in den USA ansässigen Personen gehalten werden.
Seit dem 1. Januar 2021 müssen meldepflichtige luxemburgische Finanzinstitute zudem eine Nullmeldung (ZeroReporting) einreichen, wenn sie keine meldepflichtigen US-Konten oder CRS-Konten zu melden haben.
Diese Nullmeldungen müssen der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) übermittelt werden. Diese Übermittlungen können über MyGuichet.lu oder über eine der bestehenden Übertragungskanäle erfolgen.
Ein Finanzinstitut muss 2 getrennte Nullmeldungen einreichen, wenn es weder nach dem FATCA-Gesetz meldepflichtige Konten noch nach dem CRS-Gesetz meldepflichtige Konten hat.
Zielgruppe
Betroffene Institute
Meldepflichtige luxemburgische Finanzinstitute. Es handelt sich um alle luxemburgischen Finanzinstitute, die keine nicht meldepflichtigen Finanzinstitute sind.
Anmerkung: Ein
Finanzinstitut bezeichnet ein Verwahrinstitut, ein Einlageninstitut, ein Investmentunternehmen oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft im Sinne des FATCA-Gesetzes und des CRS-Gesetzes.
Betroffene Hinterleger
Ein Hinterleger:
kann:
eine juristische Person sein;
der gleiche Rechtsträger wie das meldepflichtige luxemburgische Institut sein;
für die Meldung einer oder mehrerer Finanzinstitute zuständig sein;
muss eine persönliche luxemburgische Steueridentifikationsnummer (matricule) haben. Hat er keine solche Nummer, muss er sich an die ACD wenden, um das Formular „Demande d’obtention d’un numéro d’identification personnel dans le cadre de l’échange automatique d’informations“ (Antrag auf Erhalt einer persönlichen Identifikationsnummer im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs) zu erhalten.
Voraussetzungen
Das meldepflichtige Finanzinstitut darf über keine meldepflichtigen CRS-Konten oder zu meldende US-Konten verfügen.
Wenn das meldende luxemburgische Finanzinstitut meldepflichtige Konten besitzt, muss die Meldung zwingend über einen der folgenden bestehenden Übertragungskanäle vorgenommen werden:
Für FATCA-Zwecke müssen die luxemburgischen Finanzinstitute den geltenden Zulassungsanforderungen gemäß dem vom Internal Revenue Service (IRS) festgelegten elektronischen Verfahren nachkommen, um eine Identifikationsnummer (gemeinhin als GIIN bezeichnet) zu erhalten.
Um die jährliche Einreichung der FATCA-Meldung vornehmen zu können, muss sich jedes luxemburgische Finanzinstitut beim Portal des IRS registrieren, um eine GIIN zu erhalten.
Die meldepflichtigen luxemburgischen Finanzinstitute müssen der ACD die FATCA- und CRS-Meldungen jährlichbis zum 30. Juni des auf das meldepflichtige Steuerjahr folgenden Jahres übermitteln.
Zum Beispiel: spätestens am 30. Juni 2021 für das Steuerjahr 2020.
Kosten
Die Einreichung einer Nullmeldung über MyGuichet.lu ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Meldeverfahren
Die meldepflichtigen luxemburgischen Finanzinstitute oder ihr hinterlegender Rechtsträger können der ACD eine CRS- oder FATCA-Nullmeldung über MyGuichet.lu übermitteln.
Der Hinterleger muss den seiner Meldung entsprechenden Vorgang auswählen, das heißt:
ACD: FATCA – Nullmeldung; oder
ACD: CRS – Nullmeldung.
Der Hinterleger muss seine Nullmeldung elektronisch über seinen beruflichen Bereich der Plattform MyGuichet.lu einreichen. Der Hinterleger benötigt:
ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick); oder
einen elektronischen Personalausweis.
Der Hinterleger muss seine Meldung über LuxTrust ausfüllen und digital unterzeichnen.
Wie funktioniert MyGuichet.lu?
Es gibt 3 Möglichkeiten:
Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich:
Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
Die Person, die den Antrag einreicht, ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.
Übermittlung einer Nullmeldung über die Übertragungskanäle
Die Übermittlung einer Nullmeldung kann ebenfalls über die bestehenden Übertragungskanäle (siehe unter „Voraussetzungen“) unter Verwendung ihres Eingabeformulars erfolgen.
Berichtigung/Annullierung der Nullmeldung
Der Hinterleger kann eine an die ACD übermittelte Nullmeldung nicht berichtigen.
Lehnt die ACD den Vorgang des Hinterlegers ab, wird er erforderlichenfalls zur Einreichung eines neuen Vorgangs aufgefordert.
Die Einreichung einer erstmaligen Meldung über einen der beiden Übertragungskanäle überschreibt zudem die Einreichung einer Nullmeldung. Die Nullmeldung wird demnach annulliert.
Sanktionen
Das meldepflichtige luxemburgische Finanzinstitut wird mit einer pauschalen Geldstrafe von 10.000 Euro insbesondere dann belegt, wenn:
die Meldung gar nicht erfolgt; oder
eine Nullmeldung verspätet erfolgt.
Die meldepflichtigen luxemburgischen Finanzinstitute können der ACD Nachweise (beispielsweise eine Statusänderung) zur Verfügung stellen, bevor diese pauschale Geldstrafe verhängt wird.
Ein meldepflichtiges luxemburgisches Finanzinstitut kann zudem mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro belegt werden, wenn die ACD nach einer Kontrolle feststellt, dass es seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.
Gegen die Beschlüsse der ACD, in deren Rahmen die fällige Geldstrafe festgesetzt wird, kann vor dem Verwaltungsgericht von Luxemburg eine Anfechtungsklage eingereicht werden.
Gut zu wissen
Wenn ein Finanzinstitut:
keine nach dem FATCA- oder dem CRS-Gesetz meldepflichtigen Konten hat, muss es eine Nullmeldung versenden;
nach dem FATCA- oder dem CRS-Gesetz meldepflichtige Konten hat, muss es für diese Konten einen der beiden Übertragungskanäle (siehe unter „Voraussetzungen“) nutzen.
Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.
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ACD : Déclaration de message à valeur zéro "Foreign Account Tax Compliance Act" ou "Norme Commune de Déclaration"
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Zero data message reporting "Foreign Account Tax Compliance Act" or "Common Reporting Standard"
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