Nullmeldung „Foreign Account Tax Compliance Act“ oder „Gemeinsamer Meldestandard“

Das Gesetz über den Gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard - CRS) führt den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (meldepflichtige Konten) in Steuersachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und den Partnerstaaten und -gebieten von Luxemburg ein.

Die Liste der Partnerstaaten und -gebiete sowie der im Rahmen des CRS-Gesetzes meldepflichtigen Staaten kann hier abgerufen werden.

Das „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) verpflichtet luxemburgische Finanzinstitute und bestimmte luxemburgische nichtfinanzielle Rechtsträger, Finanzkonten zu melden, die direkt oder indirekt von US-Bürgern und in den USA ansässigen Personen gehalten werden.

Seit dem 1. Januar 2021 müssen meldepflichtige luxemburgische Finanzinstitute zudem eine Nullmeldung (ZeroReporting) einreichen, wenn sie keine meldepflichtigen US-Konten oder CRS-Konten zu melden haben.

Diese Nullmeldungen müssen der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) übermittelt werden. Diese Übermittlungen können über MyGuichet.lu oder über eine der bestehenden Übertragungskanäle erfolgen.

Ein Finanzinstitut muss 2 getrennte Nullmeldungen einreichen, wenn es weder nach dem FATCA-Gesetz meldepflichtige Konten noch nach dem CRS-Gesetz meldepflichtige Konten hat.

Zielgruppe

Betroffene Institute

Meldepflichtige luxemburgische Finanzinstitute. Es handelt sich um alle luxemburgischen Finanzinstitute, die keine nicht meldepflichtigen Finanzinstitute sind.

Anmerkung: Ein Finanzinstitut bezeichnet ein Verwahrinstitut, ein Einlageninstitut, ein Investmentunternehmen oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft im Sinne des FATCA-Gesetzes und des CRS-Gesetzes.

Betroffene Hinterleger

Ein Hinterleger:

  • kann:
    • eine juristische Person sein;
    • der gleiche Rechtsträger wie das meldepflichtige luxemburgische Institut sein;
    • für die Meldung einer oder mehrerer Finanzinstitute zuständig sein;
  • muss eine persönliche luxemburgische Steueridentifikationsnummer (matricule) haben. Hat er keine solche Nummer, muss er sich an die ACD wenden, um das Formular „Demande d’obtention d’un numéro d’identification personnel dans le cadre de l’échange automatique d’informations“ (Antrag auf Erhalt einer persönlichen Identifikationsnummer im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs) zu erhalten.

Voraussetzungen

Das meldepflichtige Finanzinstitut darf über keine meldepflichtigen CRS-Konten oder zu meldende US-Konten verfügen.

Wenn das meldende luxemburgische Finanzinstitut meldepflichtige Konten besitzt, muss die Meldung zwingend über einen der folgenden bestehenden Übertragungskanäle vorgenommen werden:

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Für FATCA-Zwecke müssen die luxemburgischen Finanzinstitute den geltenden Zulassungsanforderungen gemäß dem vom Internal Revenue Service (IRS) festgelegten elektronischen Verfahren nachkommen, um eine Identifikationsnummer (gemeinhin als GIIN bezeichnet) zu erhalten.

Um die jährliche Einreichung der FATCA-Meldung vornehmen zu können, muss sich jedes luxemburgische Finanzinstitut beim Portal des IRS registrieren, um eine GIIN zu erhalten.

Bei Problemen mit dem Zugang zum Portal des IRS ist der technische Support des IRS zu kontaktieren.

Fristen

Die meldepflichtigen luxemburgischen Finanzinstitute müssen der ACD die FATCA- und CRS-Meldungen jährlich bis zum 30. Juni des auf das meldepflichtige Steuerjahr folgenden Jahres übermitteln.

Zum Beispiel: spätestens am 30. Juni 2021 für das Steuerjahr 2020.

Kosten

Die Einreichung einer Nullmeldung über MyGuichet.lu ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Meldeverfahren

Die meldepflichtigen luxemburgischen Finanzinstitute oder ihr hinterlegender Rechtsträger können der ACD eine CRS- oder FATCA-Nullmeldung über MyGuichet.lu übermitteln.

Der Hinterleger muss den seiner Meldung entsprechenden Vorgang auswählen, das heißt:

  • ACD: FATCA – Nullmeldung; oder
  • ACD: CRS – Nullmeldung.

Der Hinterleger muss seine Nullmeldung elektronisch über seinen beruflichen Bereich der Plattform MyGuichet.lu einreichen. Der Hinterleger benötigt:

  • ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick); oder
  • einen elektronischen Personalausweis.

Der Hinterleger muss seine Meldung über LuxTrust ausfüllen und digital unterzeichnen.

Wie funktioniert MyGuichet.lu?

Es gibt 3 Möglichkeiten:

  • Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich:

Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:

  1. Registrierung als Nutzer;
  2. Erstellung des beruflichen Bereichs.

Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.

  • Die Person, die den Antrag einreicht, ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.

Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.

  • Die Person, die den Antrag einreicht, hat schon einen beruflichen Bereich für das Unternehmen: Der bestehende berufliche Bereich kann genutzt werden.

Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.

Übermittlung einer Nullmeldung über die Übertragungskanäle

Die Übermittlung einer Nullmeldung kann ebenfalls über die bestehenden Übertragungskanäle (siehe unter „Voraussetzungen“) unter Verwendung ihres Eingabeformulars erfolgen.

Berichtigung/Annullierung der Nullmeldung

Der Hinterleger kann eine an die ACD übermittelte Nullmeldung nicht berichtigen.

Lehnt die ACD den Vorgang des Hinterlegers ab, wird er erforderlichenfalls zur Einreichung eines neuen Vorgangs aufgefordert.

Die Einreichung einer erstmaligen Meldung über einen der beiden Übertragungskanäle überschreibt zudem die Einreichung einer Nullmeldung. Die Nullmeldung wird demnach annulliert.

Sanktionen

Das meldepflichtige luxemburgische Finanzinstitut wird mit einer pauschalen Geldstrafe von 10.000 Euro insbesondere dann belegt, wenn:

  • die Meldung gar nicht erfolgt; oder
  • eine Nullmeldung verspätet erfolgt.

Die meldepflichtigen luxemburgischen Finanzinstitute können der ACD Nachweise (beispielsweise eine Statusänderung) zur Verfügung stellen, bevor diese pauschale Geldstrafe verhängt wird.

Ein meldepflichtiges luxemburgisches Finanzinstitut kann zudem mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro belegt werden, wenn die ACD nach einer Kontrolle feststellt, dass es seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.

Gegen die Beschlüsse der ACD, in deren Rahmen die fällige Geldstrafe festgesetzt wird, kann vor dem Verwaltungsgericht von Luxemburg eine Anfechtungsklage eingereicht werden.

Gut zu wissen

Wenn ein Finanzinstitut:

  • keine nach dem FATCA- oder dem CRS-Gesetz meldepflichtigen Konten hat, muss es eine Nullmeldung versenden;
  • nach dem FATCA- oder dem CRS-Gesetz meldepflichtige Konten hat, muss es für diese Konten einen der beiden Übertragungskanäle (siehe unter „Voraussetzungen“) nutzen.

Formulare/Online-Dienste

ACD: Nullmeldung „Foreign Account Tax Compliance Act“ oder „Common Reporting Standard“

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

ACD : Déclaration de message à valeur zéro "Foreign Account Tax Compliance Act" ou "Norme Commune de Déclaration"

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Zero data message reporting "Foreign Account Tax Compliance Act" or "Common Reporting Standard"

To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.

That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).

Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.

Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.

Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.

If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren
Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am