Direktverrechnung der Förderungen bei Photovoltaikanlagen – Installateure
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Im Rahmen der Direktverrechnung der Förderungen bei Photovoltaikanlagen ist vorgesehen, dass die im Verzeichnis eingetragenen Installateure im Namen ihrer Privatkunden Förderanträge stellen können.
Der Förderbetrag wird direkt an den Installateur gezahlt, der diesen Betrag vom Verkaufspreis auf der Endrechnung einschließlich aller Steuern abgezogen hat.
Betroffene Personen
Die Installateure, das heißt:
- Installateure mit Sitz in Luxemburg, die über eine Niederlassungsgenehmigung für die Tätigkeit als Elektriker verfügen; oder
- Installateure mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU, die über Folgendes verfügen:
- eine Genehmigung für die Montage und den Anschluss an das öffentliche Stromnetz in ihrem Niederlassungsland;
- eine Bescheinigung über die gelegentliche und vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in Luxemburg.
Voraussetzungen
Photovoltaikanlage
Es gelten folgende Bedingungen:
- Mindestleistung der Photovoltaikanlage: 2 kWc.
- Die Photovoltaikanlage muss montiert werden:
- auf dem Dach oder der Fassade oder in die Gebäudehülle integriert;
- auf einer Nebenanlage (zum Beispiel Carport, Gartenhaus).
- Bei Erweiterung einer Photovoltaikanlage oder Montage einer zusätzlichen Photovoltaikanlage: Der Zeitpunkt der ersten Stromeinspeisung der ursprünglichen Anlage muss mindestens 2 Jahre vor dem Zeitpunkt der ersten Stromeinspeisung der zusätzlichen Anlage liegen.
- Die Anlage darf nicht Gegenstand eines Leasingvertrags sein.
Etwaige Batterie
Es gelten folgende Bedingungen:
- Mindestkapazität einer Batterie: 2 kWh.
- Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaften: Eine Batterie ist nur dann förderfähig, wenn die Leistung der Photovoltaikanlage 1,5 kWc pro Wohneinheit übersteigt.
- Eine zusätzliche Batterie ist nur dann förderfähig, wenn die Anschaffung der letzten Batterie mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Verfahren
Es gelten folgende Bedingungen:
- Der Installateur muss im Verzeichnis der zum Direktverrechnungsverfahren zugelassenen Installateure eingetragen sein.
- Der Auftrag wurde frühestens am 1. Oktober 2024 und spätestens am 31. Dezember 2029 unterzeichnet.
- Der Betrag der geleisteten Anzahlung (Summe aller vor der Endrechnung gezahlten Beträge) darf 30 % des Gesamtbetrags der Endrechnung nicht überschreiten.
- Der Begünstigte und der Installateur müssen gemeinsam ein Dokument unterzeichnen, in dem:
- bestätigt wird, dass sich der Begünstigte für die Direktverrechnung entscheidet;
- das Bestelldatum der Anlage angegeben ist; und
- der in der Abschlagsrechnung vorgesehene Betrag des Angebots einschließlich MwSt. angegeben ist.
- Vor Einreichung eines Förderantrags hat der Installateur:
- die Erklärung über den Abschluss der Arbeiten an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt; und
- die Endrechnung erstellt.
Endrechnung
Es gelten folgende Bedingungen:
- Die Leistung der Anlage sowie die Kapazität der Batterie müssen auf der Endrechnung klar angegeben sein.
- Der Zuschuss sowie alle geleisteten Anzahlungen müssen auf der Rechnung klar ausgewiesen und vom Gesamtbetrag abgezogen werden.
Begünstigter der Förderung
Es gelten folgende Bedingungen:
- Der Begünstigte kann nur eine natürliche oder juristische Person sein, die Eigentümerin des betreffenden Gebäudes ist oder dingliche Rechte daran besitzt.
- Die Immobilie umfasst mindestens eine Wohneinheit.
- Der Begünstigte darf kein Unternehmen sein, dessen Tätigkeit einer Niederlassungsgenehmigung unterliegt.
- Im Falle eines Gebäudes, das dem Statut der Wohnungseigentümergemeinschaft unterliegt, kann entweder der Verwalter oder ein von der Wohnungseigentümerversammlung benannter Eigentümer Begünstigter der Förderung sein.
Fristen
Förderfähige Anlagen müssen spätestens am 31. Dezember 2029 bestellt werden, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Der Förderantrag ist bis spätestens 31. Dezember 2031 einzureichen.
Vorgehensweise und Details
Eintragung in das Verzeichnis
Sie müssen online über MyGuichet.lu einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Installateure stellen. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den Folgendes benötigt wird:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- ein eIDAS-Mittel.
Einreichung des Antrags auf Direktverrechnung
Sie müssen Ihren Antrag auf Direktverrechnung online über MyGuichet.lu an das Ministerium für Wirtschaft richten. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den Folgendes benötigt wird:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- ein anderes eIDAS-Mittel.
Sie müssen die erforderlichen Angaben (Antragsteller, Anlage, Gebäude usw.) machen und die entsprechenden Belege beifügen.
Der Antrag muss nach Ausstellung der Endrechnung und Übermittlung der Erklärung über den Abschluss der Arbeiten an den zuständigen Netzbetreiber zusammen mit der unterzeichneten Vollmacht (genaue Bezeichnung) übermittelt werden.
Belege
Die folgenden 3 Belege sind einzureichen:
- die Endrechnung, die folgende Angaben enthält:
- die elektrische Leistung der Photovoltaikanlage;
- gegebenenfalls die Kapazität der Batterie;
- die Rechtsgrundlage;
- die Höhe der angewandten finanziellen Hilfe;
- die Adresse der Anlage (sofern diese nicht mit der Rechnungsadresse des Kunden übereinstimmt);
- die Höhe der vom Kunden geleisteten Anzahlungen;
- die dem zuständigen Netzbetreiber übermittelte Erklärung über den Abschluss der Arbeiten;
- die vom Installateur und vom Kunden ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Vereinbarung. Die Vorlage für diese Vereinbarung ist unter „Online-Dienste und Formulare“ verfügbar.
Höhe der Förderung
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage in Kilowattpeak sowie der Kapazität der Batterie in Kilowattstunden nach einer durch großherzogliche Verordnung festgelegten Formel.
Ein Rechner zur Ermittlung des genauen Betrags steht Ihnen hier zur Verfügung.
Hinweis: Die Höhe der Förderung darf in keinem Fall 100 % der tatsächlich in Rechnung gestellten Anschaffungs- und Montagekosten einschließlich aller Steuern (einschließlich MwSt.) übersteigen.
Bearbeitung des Antrags
Das Ministerium für Wirtschaft bearbeitet Ihren Antrag, und der Minister trifft innerhalb von 15 Werktagen eine Entscheidung.
Auszahlung der Fördermittel
Der Installateur berechnet den Betrag der Direktverrechnung, der auf die Anzahlungsanforderung und anschließend auf die Endrechnung anzuwenden ist, anhand des hier verfügbaren Rechners.
Im Rahmen der Direktverrechnung wird der Betrag der Beihilfe nach der Bewilligungsentscheidung durch den Minister direkt an den Installateur gezahlt.
Der Installateur zieht diesen Betrag vom endgültigen Verkaufspreis einschließlich MwSt. ab.
Kontrolle und Rückzahlung
Der Minister kann jederzeit, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 5 Jahren nach Zustellung der Bewilligungsentscheidung, eine Kontrolle durchführen, die sich auf Folgendes bezieht:
- die Richtigkeit der zur Begründung des Antrags vorgelegten Informationen;
- die tatsächliche Mitteilung der Erklärung über den Abschluss der Arbeiten an den Netzbetreiber für die Photovoltaikanlagen.
Im Falle einer unrichtigen oder unvollständigen Erklärung wird die Förderung abgelehnt. Wurde sie bereits ausgezahlt, wird die Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Beträge rückwirkend verlangt.
Werden die verlangten Belege nicht innerhalb eines Jahres nach Aufforderung zur Vorlage zusätzlicher Belege vorgelegt, wird die Beihilfe vom Minister zurückgezogen.
Aussetzung und Streichung aus dem Verzeichnis
Der Minister kann für 3 bis 6 Monate eine Aussetzung der Eintragung im Verzeichnis gegen einen Installateur verhängen, der wiederholt falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Eine endgültige Streichung aus dem Verzeichnis wird gegen jeden Installateur ausgesprochen:
- dessen Niederlassungsgenehmigung oder Bescheinigung über die gelegentliche und vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen in Luxemburg widerrufen oder aufgehoben wurde;
- gegen den ein Insolvenzeröffnungsbeschluss ergangen ist;
- der vorsätzlich eine falsche oder unvollständige Erklärung abgegeben hat, um die Zahlung eines ungerechtfertigten Betrags zu erhalten.
Im Falle einer Streichung werden die vor der Streichungsentscheidung vom betreffenden Installateur eingereichten Anträge von Amts wegen abgelehnt.
Klima-Agence
Die Klima-Agence unterstützt alle Akteure der Gesellschaft in ihrem Engagement für den Klimaschutz und die Energiewende.
Mit den Simulatoren der Klima-Agence können Sie die Projekte Ihrer Kunden unter Berücksichtigung aller verfügbaren Förderungen bewerten: staatliche Förderungen (Klimabonus), kommunale Förderungen, Förderungen von Energieversorgern sowie Förderungen aus dem Fonds nova naturstroum.
Bei Fragen zu Klimabonus können Sie sich an die Hotline unter (+352) 8002 11 90 wenden.
Der Simulator ist hier verfügbar.
Online-Dienste und Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Staatliche Beihilfen und Finanzierung für Unternehmen (PV-Direktverrechnung)
- Adresse:
- 19-21, boulevard Royal L-2449 Luxembourg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 74 700
- Fax:
- (+352) 46 04 48
- E-Mail:
- prefinancement-pv@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
Klima-Agence
- Adresse:
- 2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 80 02 11 90
- E-Mail:
- info@klima-agence.lu
- Website:
- http://www.klima-agence.lu
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