Mitteilung einer mutmaßlichen Ausnahme von den Barrierefreiheitsanforderungen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie für Ihre Produkte oder Dienstleistungen eine Ausnahme von den Barrierefreiheitsanforderungen geltend machen, müssen Sie das Amt zur Überwachung des barrierefreien Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen (Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services - OSAPS) davon in Kenntnis setzen.

Als Hersteller oder Dienstleister müssen Sie das Amt zur Überwachung des barrierefreien Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen (OSAPS) davon in Kenntnis setzen, dass Sie für Ihre Produkte oder Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen nicht entsprechen, eine Ausnahme geltend machen.

Betroffene Personen

Jeder Hersteller oder Dienstleister, der vom geänderten Gesetz vom 8. März 2023 über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen betroffen ist und eine Ausnahme von den Barrierefreiheitsanforderungen geltend machen möchte.

Der Hersteller oder Dienstleister kann sich von einem Bevollmächtigten vertreten lassen.

Die folgenden Produkte und Dienstleistungen fallen unter das Gesetz:

Betroffene Produkte

  • Hardware für Verbraucher wie Computer, Smartphones und Tablets sowie ihre jeweiligen Betriebssysteme;
  • Zahlungsterminals, Check-in-Automaten, Ticket- oder Fahrausweisautomaten – mit Ausnahme derer, die sich an Bord von Verkehrsmitteln befinden, und sofern keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen;
  • internetfähige Fernsehgeräte (Smart-TVs) oder Geräte, die Zugang zu audiovisuellen Diensten bieten;
  • E-Book-Lesegeräte.

Betroffene Dienstleistungen

  • elektronische Kommunikationsdienste;
  • Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen (Video-on-demand, Replay usw.);
  • aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Audio und/oder Video), die über das Internet oder eine Anwendung zugänglich sind und nicht als Archive gelten;
  • Personenverkehrsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr (einschließlich ihrer Websites und mobilen Anwendungen), sofern keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen;
  • Plattformen für E-Banking, Online-Zahlungen und E-Geld;
  • E-Books;
  • elektronischer Geschäftsverkehr;
  • die europäische Notrufnummer 112 und andere nationale Notrufnummern.

Voraussetzungen

Als Hersteller oder Dienstleister müssen Sie ermitteln, ob die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen für Sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Sie sind nicht verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen, wenn die Anpassung Ihres Produkts oder Ihrer Dienstleistung:

  • eine wesentliche Änderung daran erfordert, die eine grundlegende Veränderung seiner bzw. ihrer Natur zur Folge hat; oder
  • für Sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

In Anhang VI der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 (Französisch, Pdf, 109 KB) sind die Kriterien zur Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung festgelegt. Zu den Beurteilungskriterien gehören das Ausmaß der Tätigkeit und die dafür notwendigen Ressourcen.

Kosten

Die Übermittlung der Information an das OSAPS ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Übermittlung der Information

Sie müssen das OSAPS von Ihrer Entscheidung, eine Ausnahme geltend zu machen, online über MyGuichet.lu in Kenntnis setzen (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Dieser Vorgang kann mit oder ohne Authentifizierung durchgeführt werden. Für den Vorgang mit Authentifizierung benötigen Sie:

  • ein LuxTrust-Produkt;
  • einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
  • ein eIDAS-Identifizierungsmittel eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Beizufügende Unterlagen

Sie müssen Dokumente beifügen, die die Möglichkeit einer Ausnahme begründen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Amt zur Überwachung des barrierefreien Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen (OSAPS)

    Adresse:
    11, rue Robert Stumper L-2657 Luxembourg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr , 14:00 bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr , 14:00 bis 16:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr , 14:00 bis 16:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr , 14:00 bis 16:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr , 14:00 bis 16:00 Uhr

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