Meldung einer Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch eine juristische Person
Zum letzten Mal aktualisiert am
Das Amt zur Überwachung des barrierefreien Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen (Office de la surveillance de l’accessibilité des produits et services - OSAPS) hat den Auftrag, den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen auf dem luxemburgischen Markt zu überwachen.
Barrierefreier Zugang bedeutet:
- dass alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen, die gleichen Chancen und den gleichen Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen haben;
- dass Texte, Bilder, Formulare und Navigation im Internet für die Öffentlichkeit verständlich gemacht werden.
Das geänderte Gesetz vom 8. März 2023 über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen gibt Ihnen die Möglichkeit, dem OSAPS Produkte und Dienstleistungen zu melden, die nicht den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
Betroffene Personen
Jede juristische Person, die feststellt, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
Vereine können in ihrer Eigenschaft als Wirtschaftsakteur festgestellte Nichteinhaltungen melden.
Voraussetzungen
Die Nichtkonformität, die Sie melden möchten, muss sich auf Produkte oder Dienstleistungen beziehen, die unter das Gesetz über den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen fallen, das heißt:
Betroffene Produkte
- Hardware für Verbraucher wie Computer, Smartphones und Tablets sowie ihre jeweiligen Betriebssysteme;
- Zahlungsterminals, Check-in-Automaten, Ticket- oder Fahrausweisautomaten – mit Ausnahme derer, die sich an Bord von Verkehrsmitteln befinden, und sofern keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen;
- internetfähige Fernsehgeräte (Smart-TVs) oder Geräte, die Zugang zu audiovisuellen Diensten bieten;
- E-Book-Lesegeräte.
Betroffene Dienstleistungen
- elektronische Kommunikationsdienste;
- Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen (Video-on-demand, Replay usw.);
- aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Audio und/oder Video), die über das Internet oder eine Anwendung zugänglich sind und nicht als Archive gelten;
- Personenverkehrsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr (einschließlich ihrer Websites und mobilen Anwendungen), sofern keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen;
- Plattformen für E-Banking, Online-Zahlungen und E-Geld;
- E-Books;
- elektronischer Geschäftsverkehr;
- die europäische Notrufnummer 112 und andere nationale Notrufnummern.
Kosten
Der Vorgang ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Einreichung der Meldung
Sie müssen Ihre Meldung online über MyGuichet.lu einreichen (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Dieser Vorgang kann mit oder ohne Authentifizierung durchgeführt werden. Für den Vorgang mit Authentifizierung benötigen Sie:
- ein LuxTrust-Produkt;
- einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
- ein eIDAS-Identifizierungsmittel eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Beizufügende Unterlagen
Sie können einen Beweis für die gemeldete Nichtkonformität beifügen (zum Beispiel: ein Bild, ein Dokument, einen Screenshot).
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
-
Amt zur Überwachung des barrierefreien Zugangs zu Produkten und Dienstleistungen (OSAPS)
- Adresse:
- 11, rue Robert Stumper L-2657 Luxembourg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 765 55
- E-Mail:
- signal@osaps.etat.lu
- Website:
- http://www.osaps.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 14.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 16.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019
über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
-
Loi modifiée du 8 mars 2023
relative aux exigences en matière d’accessibilité applicables aux produits et services
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