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Meldung der Erbringung von Dienstleistungen und Antrag auf Erteilung einer befristeten Genehmigung zur Berufsausübung in Luxemburg – jetzt online verfügbar
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Sie möchten als ausländischer Arzt, Apotheker oder Angehöriger eines anderen Gesundheitsberufs vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen (im Rahmen Ihres Berufs) in Luxemburg erbringen? Unter bestimmten Bedingungen ist dies ohne eine Genehmigung zur Berufsausübung des Ministers für Gesundheit und soziale Sicherheit möglich.
Zu diesem Zweck können Sie ab sofort online auf MyGuichet.lu eine vorherige Meldung der Erbringung von Dienstleistungen an den Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit übermitteln.
Wenn Sie einen in Luxemburg niedergelassenen Arzt vorübergehend vertreten oder unter der Verantwortung eines Ausbilders vorübergehend die Tätigkeiten eines Arztes oder Zahnarztes ausüben möchten, können Sie online auf MyGuichet.lu einen Antrag auf eine befristete Genehmigung zur Ausübung der Tätigkeit in Luxemburg stellen.
Weitere Informationen über die erforderlichen Schritte und Verfahren finden Sie auf den folgenden Informationsseiten:
- Meldung der Erbringung von Dienstleistungen durch einen ausländischen Arzt
- Meldung der Erbringung von Dienstleistungen durch einen ausländischen Apotheker
- Meldung der Erbringung von Dienstleistungen durch ausländische Angehörige der Gesundheitsberufe
- Befristete Genehmigung zur Vertretung eines in Luxemburg niedergelassenen Arztes
- Befristete Genehmigung zur Absolvierung eines Praktikums im Rahmen der medizinischen Ausbildung