Die Anerkennung des Bildungsstandes (Grund- und Sekundarschule) ohne Abschlussdiplom beantragen
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Im Ausland erworbene Diplome, Befähigungsnachweise, Zeugnisse und Bescheinigungen des allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts können – unter bestimmten Bedingungen – als gleichwertig anerkannt werden.
Der Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ist gebührenpflichtig.
Betroffene Personen
Die Anerkennung des Bildungsstandes betrifft folgende Personengruppen:
- schulpflichtige Kinder, die neu in Luxemburg ankommen und in das luxemburgische Schulsystem integriert werden sollen, ihren Schulzyklus im Herkunftsland jedoch nicht abgeschlossen haben und entsprechend kein Abschlusszeugnis vorlegen können;
- Kinder und Erwachsene, die neu in Luxemburg ankommen, in ihrem Herkunftsland keinen Schulzyklus mit einem Abschlusszeugnis abgeschlossen haben und ihren Schulzyklus fortsetzen bzw. beenden möchten;
- Erwachsene, die ihren Bildungsstand in Luxemburg feststellen lassen, eine Arbeit aufnehmen, sich beruflich weiterbilden und/oder an Maßnahmen der Erwachsenenbildung teilnehmen möchten.
Wenn für Kinder die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem Niveau der luxemburgischen Grundschule (Zyklus 1 bis 4) beantragt wird, wird keine Gebühr fällig.
Voraussetzungen
Bei der Feststellung und Anerkennung des Bildungsstandes (ohne Vorliegen eines Abschlusszeugnisses) auf Basis des Schulbesuchs im Grundzyklus im Herkunftsland wird Folgendes berücksichtigt:
- Schulzeugnisse der letzten beiden Jahre; oder
- wenn diese nicht vorgelegt werden können, eine vom Direktor der Schule unterzeichnete Bestätigung über den Schulbesuch.
Die Anerkennung des Bildungsstandes erfolgt nicht automatisch, sondern wird im Rahmen einer Einzelfallentscheidung beschlossen.
Kosten
Für Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit wird eine Gebühr in Höhe von 75 Euro erhoben.
Die Gebühr ist auf folgendes Konto bei der Spuerkeess zu überweisen:
IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC/SWIFT: BCEELULL
Name des Empfängers: Administration de l’Enregistrement et des Domaines
Zweck: Taxe reconnaissance des diplômes (Gebühr Diplomanerkennung), MENEJ, Name der antragstellenden Person, Datum des Antrags
Der Zahlungsnachweis muss dem Antrag beigefügt werden. Die Zahlung der Gebühr ist Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags, bedeutet jedoch nicht, dass die Anerkennung der Gleichwertigkeit gewährt wird. Bei jedem Antrag müssen die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit erfüllt sein.
Wenn für Kinder die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem Niveau der luxemburgischen Grundschule (Zyklus 1 bis 4) beantragt wird, wird keine Gebühr fällig.
Wird der Antrag abgelehnt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr.
Duplikate der Gleichwertigkeitsbescheinigung sind gegen Zahlung einer Gebühr von 10 Euro erhältlich.
Vorgehensweise und Details
Antragsverfahren
Der Antrag auf Anerkennung kann eingereicht werden:
- entweder per E-Mail an reconnaissance@men.lu als PDF;
- oder per Post an die Abteilung für Diplomanerkennung (Service de la reconnaissance des diplômes) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ) ;
- oder per Online Formular (nur in Französisch).
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- schriftlicher Antrag mit Begründung;
- Lebenslauf, der unter anderem die Schullaufbahn sowie Angaben zum Geburtsort und -datum umfasst;
- Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel);
- Kopie der Zeugnisse der letzten 2 Schuljahre (oder eine vom Direktor der Schule unterzeichnete Bestätigung über den Schulbesuch) und gegebenenfalls Kopien der Diplome;
- ein Zahlungsnachweis über die Entrichtung der Gebühr.
Sämtliche Kopien der Diplome, Befähigungsnachweise, Zeugnisse sowie des Identitätsnachweises, die aus Nicht-EU-Staaten stammen, müssen von einer hierzu befugten Behörde (Gemeindeverwaltung, Botschaft oder Konsulat) beglaubigt werden.
Übersetzung der Unterlagen
Die Unterlagen müssen in einer Amtssprache des Großherzogtums Luxemburg (Französisch, Luxemburgisch oder Deutsch) oder auf Englisch verfasst oder von einem in Luxemburg vereidigten Übersetzer in eine dieser Sprachen übersetzt worden sein.
Der Stempel des Übersetzers ist zum Teil auf die Übersetzung und zum Teil auf das Dokument zu setzen, welches für die Übersetzung vorgelegt wurde. Alle Dokumente müssen vom Übersetzer unterschrieben werden. Wenn die beglaubigte Übersetzung keinen Stempel trägt, ist ein Dokument beizulegen, aus dem die Vereidigung des Übersetzers hervorgeht (zum Beispiel eine Kopie der Bescheinigung über die Eintragung des Übersetzers auf der Liste der Experten, Übersetzer und Dolmetscher).
Gegebenenfalls können bei der antragstellenden Person weitere Informationen angefordert werden.
Bearbeitung des Antrags
Die antragstellende Person erhält innerhalb von 2 bis 6 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend eine Antwort auf ihren Antrag. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Abteilung für Diplomanerkennung die vollständigen Unterlagen vorliegen.
Bei unvollständig eingehenden Anträgen wird der antragstellenden Person per Schreiben mitgeteilt, welche Unterlagen zur weiteren Bearbeitung nachzureichen sind.
Wenn die antragstellende Person zur Nachreichung zusätzlicher Informationen aufgefordert wird und die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 3 Jahren beim Ministerium einreicht, wird der Antrag für nichtig erklärt und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Beim Verwaltungsgericht von Luxemburg können Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des MENEJ eingelegt werden; hierzu muss ein Anwalt hinzugezogen werden.
Weitere Informationen können per E-Mail bei der Abteilung für Diplomanerkennung eingeholt werden. Die Adresse lautet reconnaissance@men.lu.
Antrag auf Duplikate
Die Gebühr für Duplikate der Gleichwertigkeitsanerkennung beträgt 10 Euro.
Die Gebühr ist auf folgendes Konto bei der Spuerkeess zu überweisen:
IBAN: LU36 0019 5955 4436 2000
BIC/SWIFT: BCEELULL
Name des Empfängers: Administration de l’Enregistrement et des Domaines
Zweck: Taxe reconnaissance des diplômes (Gebühr Diplomanerkennung), MENEJ, Name der antragstellenden Person, Datum des Antrags
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Diplomanerkennung
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85910
- E-Mail:
- reconnaissance@men.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr
Abteilung für Diplomanerkennung
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Diplomanerkennung
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85910
- E-Mail:
- reconnaissance@men.lu
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- Freitag:
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- Geschlossen
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- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Sekundarunterricht
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Berufsausbildung
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Anerkennung erworbener Kompetenzen (VAE)
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
Rechtsgrundlagen
relative à la mise en oeuvre du paquet d'avenir - première partie (2015)
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