Eine Anpassung einer Rente infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit beantragen, die vor dem 1. Januar 2011 eingetreten sind
Gebietsansässige
Personen, die aufgrund von Arbeits-/Wegeunfällen oder Berufskrankheiten erwerbsunfähig sind, können je nach Sachlage und unter bestimmten Bedingungen bei der Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) die Anpassung ihrer Unfallrente beantragen.
Zielgruppe
Personen, die aufgrund von Unfällen oder Berufskrankheiten, die vor dem 1. Januar 2011 eingetreten sind, eine Dauerunfallrente beziehen.
Voraussetzungen
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
Die neue dauerhafte Teilerwerbsminderung lässt keine weiteren Änderungen zu.
Der neue Schweregrad der Erwerbsminderung liegt mindestens 10 % über dem Schweregrad der früheren Erwerbsminderung.
Sollte sich der Gesundheitszustand des Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt um mindestens 10 % verschlechtern, hat er Anspruch auf eine neue Rente.
Die Anpassung der Rente ist über das Antragsformular zu beantragen.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist anschließend an die AAA zu senden.
Die Rente wird nach der Konsolidierung der Verletzungen vom Kontrollärztlichen Dienst bewilligt.
Der neue Grad der dauerhaften Teilerwerbsminderung gilt ab dem Tag, der auf die Antragstellung folgt.
Erhöhung der Teilrente
Die Rente eines Versicherten, der von einer dauerhaften Teilerwerbsminderung von über 50 % betroffen ist und mehrere unterhaltsberechtigte Kinder hat, wird um 10 % pro unterhaltsberechtigtem Kind erhöht. Diese Erhöhung ist fällig:
bis das Kind erwachsen ist; oder
bis das Kind das 27. Lebensjahr vollendet hat, wenn es studiert; oder
ohne Altersgrenze für das Kind, wenn es eine Behinderung hat und seinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann.
Hat der Versicherte mindestens 3 unterhaltsberechtigte Kinder, kann die Erhöhung 25 % der Rente nicht überschreiten.
Die Rente und die Kinderzuschläge dürfen nicht mehr als 100 % des Einkommens betragen, das als Berechnungsgrundlage der Rente diente.
Erhält der Versicherte mehrere Renten, wird lediglich die höchste Rente erhöht.
Zahlung der Rente
Der endgültig festgelegte Rentenbetrag wird monatlich im Voraus gezahlt.
Die Rente ist gemäß den für die Gehälter und Pensionen der Staatsbeamten geltenden Modalitäten an den Lebenshaltungskostenindex angepasst.
Die Rente unterliegt nicht den Steuer- und Sozialabgaben.
Wenn eine Rente nach dem Ersten des Monats in Kraft tritt, wird der Betrag für diesen Monat verhältnismäßig ab dem Anfangsdatum gezahlt.
Rechtsbehelf
Den Betroffenen stehen mehrere Rechtsbehelfe zur Verfügung, um ihre Rechte geltend zu machen.
Formulare/Online-Dienste
Antrag auf eine Unfallrente (Arbeitsunfälle, die sich bis zum 31.12.2010 ereignet haben, oder Berufskrankheiten, die bis zum 31.12.2010 gemeldet wurden)
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Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.
Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
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Demande d'une rente d'accident (accidents survenus ou maladies professionnelles déclarées jusqu'au 31.12.2010)
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En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.
Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.
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Wichtige Informationen für Arbeitsunfälle, die sich bis zum 31.12.2010 ereignet haben, oder Berufskrankheiten, die bis zum 31.12.2010 gemeldet wurden
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Informations importantes pour accidents survenus ou maladies professionnelles déclarées jusqu'au 31.12.2010
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