Prämie für den Kauf eines Fahrrads mit Trethilfe (Pedelec25), eines Fahrrads oder eines Lastenfahrrads
Zum letzten Mal aktualisiert am
Um Privatpersonen den Umstieg auf Elektromobilität und aktive Mobilität schmackhaft zu machen und damit die Mobilität nachhaltig sauberer zu gestalten, wird eine Prämie für den Kauf eines neuen Fahrrads, eines neuen Fahrrads mit Trethilfe (Pedelec25) oder eines Lastenfahrrads für private Zwecke eingeführt.
Betroffene Personen
Die Prämie kann natürlichen Personen mit Wohnsitz in Luxemburg für ihren persönlichen Bedarf gewährt werden. Sie kann von Erwachsenen und Minderjährigen beantragt werden.
Hinweis: Anträge für Minderjährige müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Die finanzielle Unterstützung kann pro natürlicher Person höchstens einmal alle 5 Jahre gewährt werden.
Die finanzielle Unterstützung für den Erwerb eines Fahrrads oder eines Fahrrads mit Trethilfe (Pedelec25) wird für neue Fahrzeuge gewährt, für die die Rechnung zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. Juni 2026 einschließlich ausgestellt wird bzw. wurde. Sie kann nicht für Fahrzeuge gewährt werden, die für den Weiterverkauf oder Export bestimmt sind.
Für die oben genannten Fahrzeuge, für die die Rechnung ab dem 1. Oktober 2024 ausgestellt wurde, ist die finanzielle Unterstützung jedoch Personen vorbehalten, die in dem Jahr, in dem das Fahrzeug erworben wird, eine Teuerungszulage oder eine Energieprämie erhalten.
Die finanzielle Unterstützung wird gewährt, sofern die Rechnung zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2026 einschließlich ausgestellt wurde, und zwar für:
- Fahrräder mit elektrischer Trethilfe; oder
- Lastenfahrräder, das heißt Fahrräder:
- mit denen Personen oder Waren vor oder hinter dem Fahrer befördert werden können;
- deren Nutzlast mindestens 140 Kilogramm beträgt; und
- die Transportmöglichkeiten bieten, die untrennbar mit dem Fahrrad oder mit dem Fahrrad mit elektrischer Trethilfe verbunden sind.
Elektro-Tretroller, Hoverboards und Solowheels sowie alle anderen Fortbewegungsmittel für den urbanen Raum sind nicht förderfähig.
Voraussetzungen
Es spielt keine Rolle, wo das Fahrrad, das Fahrrad mit Trethilfe oder das Lastenfahrrad gekauft wird. Es kann demnach in Luxemburg, im Ausland oder online gekauft werden.
Fristen
Die Anträge auf finanzielle Unterstützung müssen spätestens ein Jahr nach dem Erwerb des Fahrrads eingereicht werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Beantragen können Sie die Prämie für nachhaltige Mobilität:
- auf elektronischem Weg über MyGuichet.lu; oder
- auf dem Postweg.
- Beantragung über MyGuichet.lu
- Beantragung auf dem Postweg
Um den Antrag online einzureichen, benötigen Sie:
- ein Authentisierungsmittel (LuxTrust-Produkt, eID oder eIDAS); und
- einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu.
Personen, die über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen, der mit der App gekoppelt ist, können die Prämie auch über die App beantragen.
Anträge im Namen von Minderjährigen sind über den privaten Bereich des gesetzlichen Vertreters einzureichen.
Das Antragsformular (siehe Online-Dienste und Formulare) und die Belege müssen an die folgende Adresse gesendet werden:
Administration de l’environnement
Subsides et aides financières
1, avenue du Rock’n’Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Sollte die Nutzung des PDF-Formulars Schwierigkeiten bereiten, kann die folgende Informationsseite weiterhelfen: Die auf Guichet.lu verfügbaren interaktiven Formulare verwenden und ausfüllen.
Belege
Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:
- die quittierte Rechnung mit folgenden Angaben:
- Rechnungsnummer und -datum;
- Vor- und Nachname der antragstellenden Person;
- Fahrzeugtyp mit dem Vermerk „cycle au sens du Code de la route“ (Fahrrad im Sinne der Straßenverkehrsordnung). Ist der Fahrzeugtyp nicht angegeben, ist ein anderer Nachweis beizufügen, dass es sich um ein Fahrrad ohne Hilfsmotor oder um ein Fahrrad handelt, das mit Hilfsmotor nicht schneller als 25 km/h fahren kann;
- Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer;
- ein Bankidentitätsauszug (RIB) des Kontos, auf das die Hilfe überwiesen wird;
- ein Zahlungsnachweis:
- entweder die quittierte und datierte Rechnung mit dem personalisierten Stempel des Geschäfts, der vom Verkäufer unterzeichnet wurde;
- oder für den Fall, dass die Rechnung nicht direkt vom Verkäufer quittiert wird: eine Überweisungsbestätigung oder ein Bank- oder Kreditkartenauszug;
- gegebenenfalls eine Kopie der Entscheidung des Vorsitzes des Nationalen Solidaritätsfonds über die Gewährung der Teuerungszulage oder der Energieprämie an die antragstellende Person im selben Jahr, in dem das Fahrzeug erworben wurde. Dieses Dokument ist nur für Fahrräder vorzulegen, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2026 einschließlich erworben wurden;
- gegebenenfalls eine Kopie des technischen Datenblatts, aus dem die Nutzlast des Fahrzeugs hervorgeht. Dieses Dokument ist nur für Lastenfahrräder vorzulegen.
Antwortfrist der Behörde
Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen auf eine Prämie für den Kauf eines Fahrrads, eines Fahrrads mit Trethilfe oder eines Lastenfahrrads, die beim Umweltamt eingereicht werden, kann die Bearbeitung der Antragsakte derzeit mehrere Monate dauern.
Höhe der Prämie
Die Prämien werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität bewilligt.
Privatpersonen können für den Kauf eines Fahrrads oder eines Fahrrads mit Trethilfe eine Prämie in Höhe von 50 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer beziehen, jedoch nicht mehr als 600 Euro für einen Kauf zwischen dem 11. Mai 2020 und dem 30. Juni 2026 (Rechnung ist beizufügen).
Die finanzielle Unterstützung für ein neues Lastenfahrrad beläuft sich auf 50 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer, ohne jedoch 1.000 Euro zu überschreiten.
Die Anträge auf finanzielle Unterstützung müssen spätestens ein Jahr nach dem Erwerb des Fahrzeugs eingereicht werden.
Kumulierung der Prämien
Privatpersonen können die für den Kauf eines Fahrrads oder eines Fahrrads mit Trethilfe bewilligte Prämie mit der Prämie für zulassungspflichtige Fahrzeuge kumulieren.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Meine Daten
Zuständige Kontaktstellen
Zuschüsse und finanzielle Beihilfen
Umweltamt (AEV) Finanzielle Beihilfen
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
-
(+352) 247 59 044
von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
- E-Mail:
- car-e@aev.etat.lu
- Website:
- http://www.emwelt.lu
Umweltamt (AEV) Finanzielle Beihilfen
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
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(+352) 247 59 044
von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
- E-Mail:
- car-e@aev.etat.lu
- Website:
- http://www.emwelt.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website der Klima-Agence
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 15 décembre 2020
relative au climat
-
Règlement grand-ducal modifié du 7 mars 2019
portant introduction d’une aide financière pour la promotion des véhicules routiers à zéro ou à faibles émissions de CO2
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