Prämie für den Kauf eines Pedelecs25 oder eines Fahrrads

Zum letzten Mal aktualisiert am

Um die Bürger anzuregen, sich für die Elektromobilität und die aktive Mobilität zu entscheiden, und die Mobilität auf diese Weise nachhaltig sauberer zu gestalten, wurde eine Prämie für den Kauf eines neuen Fahrrads oder eines neuen Fahrrads mit Trethilfe (Pedelec25) für private Zwecke eingeführt.

Am 19. Juni 2024 verabschiedete der Regierungsrat den Entwurf einer großherzoglichen Verordnung zur Verlängerung der Beihilferegelung „Klimabonus Mobilitéit“ zur Förderung von emissionsfreien Straßenfahrzeugen um 3 Monate (Zeitraum Juli bis September 2024) und unter unveränderten Bedingungen, vorbehaltlich des Abschlusses der Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren.

Diese Verlängerung gilt für bis zum 30. September 2024 gekaufte Fahrzeuge.

Ab dem 1. Oktober 2024 wird die finanzielle Unterstützung für Fahrräder und Fahrräder mit Trethilfe (50 % der Kosten ohne MwSt., jedoch nicht mehr als 600 Euro) auf Personen beschränkt, die zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrrads oder des Fahrrads mit Trethilfe in einem Haushalt leben, der die Teuerungszulage oder die Energieprämie erhält.

Ebenfalls ab dem 1. Oktober 2024 wird eine neue finanzielle Unterstützung in Höhe von 50 % der Kosten des Fahrzeugs ohne MwSt., jedoch nicht mehr als 1.000 Euro, für Fahrräder und Fahrräder mit Trethilfe eingeführt, die dazu bestimmt sind, hinter und/oder vor dem Fahrer größere Lasten (Personen und/oder Güter) als auf einem herkömmlichen Fahrrad zu transportieren (Lastenrad, Cargo-Bike).

Diese neue Beihilferegelung gilt für zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2026 gekaufte Fahrzeuge.

Diese finanzielle Unterstützung kann ab sofort beantragt werden. Es können jedoch keine Zahlungen geleistet werden, solange der Entwurf der großherzoglichen Verordnung nicht verabschiedet wurde.

Betroffene Personen

Die Prämie kann natürlichen Personen mit Wohnsitz in Luxemburg für ihren persönlichen Bedarf gewährt werden. Sie kann von Erwachsenen und Minderjährigen beantragt werden.

Hinweis: Anträge für Minderjährige müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Die finanzielle Unterstützung kann pro natürlicher Person höchstens einmal alle 5 Jahre gewährt werden.

Die finanzielle Unterstützung wird für neue Fahrzeuge gewährt; die Rechnung muss zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. Juni 2024 einschließlich ausgestellt worden sein. Sie gilt nicht für Fahrräder, die für den Weiterverkauf oder Export bestimmt sind.

Elektro-Tretroller, Hoverboards und Solowheels sowie alle anderen Fortbewegungsmittel für den urbanen Raum sind nicht förderfähig.

Voraussetzungen

Es spielt keine Rolle, wo das Fahrrad oder Pedelec25 gekauft wird. Es kann demnach in Luxemburg, im Ausland oder online gekauft werden.

Fristen

Die Anträge auf finanzielle Unterstützung müssen spätestens ein Jahr nach dem Erwerb des Fahrrads eingereicht werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Beantragen können Sie die Prämie für nachhaltige Mobilität:

  • auf elektronischem Weg über MyGuichet.lu; oder
  • auf dem Postweg.

Um den Antrag online einzureichen, benötigen Sie:

Personen, die über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen, der mit der App gekoppelt ist, können die Prämie auch über die App beantragen.

Anträge im Namen eines Minderjährigen sind über den privaten Bereich des gesetzlichen Vertreters einzureichen.

Das Antragsformular (siehe „Online-Dienste und Formulare“) und die Belege müssen an die folgende Adresse gesendet werden:

Administration de l’environnement
Subsides et aides financières
1, avenue du Rock’n’Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette

Sollte die Nutzung des PDF-Formulars Schwierigkeiten bereiten, kann der folgende Informationstext weiterhelfen: „Die auf Guichet.lu verfügbaren interaktiven Formulare verwenden und ausfüllen“.

Belege

Dem Antrag muss die quittierte Rechnung beigelegt werden, auf der Folgendes angegeben ist:

  • Rechnungsnummer und -datum;
  • Vor- und Nachname der antragstellenden Person;
  • der Fahrzeugtyp mit dem Vermerk „cycle au sens du Code de la route“ (Fahrrad im Sinne der Straßenverkehrsordnung). Ist der Fahrzeugtyp nicht angegeben, ist ein anderer Nachweis beizufügen, dass es sich um ein Fahrrad ohne Hilfsmotor oder um ein Fahrrad handelt, das mit Hilfsmotor nicht schneller als 25 km/h fahren kann;
  • der Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer.

Zudem ist ein Zahlungsnachweis beizufügen:

  • die quittierte und datierte Rechnung mit dem personalisierten Stempel des Geschäfts, der vom Verkäufer unterzeichnet wurde; oder
  • für den Fall, dass die Rechnung nicht direkt vom Verkäufer quittiert wird: die Rechnung und eine Lastschriftanzeige oder einen Bank- oder Kreditkartenauszug.

Antwortfrist der Behörde

Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen auf eine Fahrrad- oder Pedelec25-Prämie, die beim Umweltamt eingereicht werden, kann die Bearbeitung der Antragsakte derzeit mehrere Monate dauern.

Höhe der Prämie

Die Prämien werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität bewilligt.

Für den Kauf eines Fahrrads oder eines Pedelec25 kann eine Prämie in Höhe von 50 % des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer bezogen werden – jedoch nicht mehr als 600 Euro für einen Kauf zwischen dem 11. Mai 2020 und dem 30. Juni 2024 (Rechnung ist beizufügen).

Die Anträge auf finanzielle Unterstützung müssen spätestens ein Jahr nach dem Erwerb des Fahrrads eingereicht werden.

Kumulierung der Prämien

Die für den Kauf eines Fahrrads oder eines Fahrrads mit Trethilfe bewilligte Prämie kann mit der Prämie für zulassungspflichtige Fahrzeuge kumuliert werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zuschüsse und finanzielle Beihilfen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Prämie für den Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs

Links

Weitere Informationen

Clever fueren

auf der Website der Klima-Agence

Rechtsgrundlagen

Règlement grand-ducal modifié du 7 mars 2019

portant introduction d’une aide financière pour la promotion des véhicules routiers à zéro ou à faibles émissions de CO2

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