Eine von einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle erhaltene Mitteilung abrufen

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Nachdem Sie einen Vorgang mit Authentifizierung über MyGuichet.lu übermittelt haben, können Sie von der zuständigen Behörde oder öffentlichen Stelle Mitteilungen erhalten, die Ihre Antragsunterlagen betreffen. Zum Beispiel können Sie in einer solchen Mitteilung aufgefordert werden:

  • zusätzliche Informationen oder Auskünfte zu geben; und/oder
  • fehlende Anlagen oder Belege beizubringen.

Sie können diese elektronischen Mitteilungen in der Rubrik „Meine Mitteilungen“ öffnen. Je nachdem, ob es sich um einen Online-Antrag für Bürger oder für Unternehmen handelt, müssen Sie dafür Ihren privaten oder Ihren beruflichen Bereich öffnen.

Sie werden per E-Mail informiert, wenn Sie eine neue Mitteilung erhalten haben. Wenn mehrere Personen in ein und demselben beruflichen Bereich arbeiten, werden alle Benutzer, unabhängig von ihrer Rolle, per E-Mail über den Erhalt einer Mitteilung informiert.

Die Rubrik „Meine Mitteilungen“ ist ein Posteingang. In dieser Rubrik können Sie also nur Mitteilungen empfangen und keine Nachrichten versenden. Wenn die für Ihre Akte zuständige Behörde oder öffentliche Stelle dies gestattet, können Sie von der Rubrik „Meine Vorgänge“ aus eine Nachricht versenden. Dafür müssen Sie lediglich auf den Titel des betreffenden Vorgangs klicken.

Neben den Mitteilungen, die Sie im Rahmen Ihrer Online-Behördengänge erhalten, können Sie auch die folgenden elektronischen Dokumente aufrufen und gegebenenfalls herunterladen:

  • Dokumente, die im Rahmen eines Vorgangs angefordert und in elektronischer Form ausgestellt wurden (Strafregisterauszug, Jagdschein usw.);
  • Nachrichten und Dokumente, die über den Dienst eDelivery versendet werden (Übersicht über die Erstattungen Ihrer Krankenkasse, Steuerkarten usw.). Diesen Dienst müssen Sie für bestimmte Dokumente ausdrücklich aktivieren;
  • Terminbestätigungen.

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