Palliativpflege in Anspruch nehmen
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Jeder, der sich im fortgeschrittenen oder Endstadium einer schweren und unheilbaren Krankheit befindet, hat Anspruch auf Palliativpflege, welche die Behandlung der Schmerzen und des körperlichen Leidens beinhaltet.
In einer Situation, in der eine Genesung nicht mehr möglich ist, soll die Palliativpflege die Lebensqualität der sterbenden Person und seiner Angehörigen erhalten oder verbessern.
Diese Pflege wird unter Achtung der Würde und Berücksichtigung der Wünsche der betroffenen Person von einem multidisziplinären Team koordiniert, das aus verschiedenen Gesundheitsdienstleistern besteht.
Palliativpflege kann im Krankenhaus, einer nach den Gesetzen der Kranken- und der Pflegeversicherung zugelassenen Einrichtung oder beim Kranken zu Hause geleistet werden.
Betroffene Personen
Palliativpflege richtet sich an alle Personen, die unter einer schweren und unheilbaren Krankheit im fortgeschrittenen oder Endstadium leiden, unabhängig davon, um welche Ursache diese hat.
Vorgehensweise und Details
Eröffnung des Anspruchs auf Palliativpflege
Der Anspruch auf Palliativpflege wird durch eine anhand eines speziellen Formulars vom behandelnden Arzt beim Kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale) eingereichte Erklärung eröffnet.
Wird die Palliativpflege bewilligt, hat die sterbende Person 35 Tage lang Anspruch darauf. Ausnahmsweise kann dieser Zeitraum auf begründeten Antrag des behandelnden Arztes um einen oder mehrere zusätzliche Zeiträume von jeweils 35 Tagen verlängert werden.
Kostenübernahme der Palliativpflege
Wird die Palliativpflege bewilligt oder verlängert, erstellt die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé) auf Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung einen Kostenübernahmeschein, der dem behandelnden Arzt, der Einrichtung oder dem Netz von Gesundheitsdienstleistern, bei denen der Kranke in Behandlung ist, übermittelt wird. Der Kranke wird ebenfalls informiert.
Die Nationale Gesundheitskasse übernimmt alle an die sterbende Person erbrachten Leistungen sowie die verschiedenen Leistungen, je nachdem, an welchem Ort sie erbracht werden:
- im Krankenhaus: die sterbende Person hat Anspruch auf die Übernahme der Tage, die sie im Rahmen der „Palliativpflege“ im Krankenhaus verbringt, d. h. auf eine Übernahme über den „normalen“ Tagessatz hinaus;
- zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung: die sterbende Person hat Anspruch auf alle Leistungen der Pflegeversicherung, d. h. je nach Bedarf auf folgende Leistungen:
- wesentliche Aktivitäten des täglichen Lebens (38,5 Stunden pro Woche);
- Hausarbeit (4 Stunden pro Woche);
- individuelle oder Gruppenbetreuung (Nachtwache, Behandlung durch einen Psychologen, Ergotherapeuten) in Höhe von 14 Stunden pro Woche;
- Beratung des Kranken und seiner Angehörigen;
- technische Hilfsmittel;
- notwendige Hilfs- und Pflegeprodukte.
Kohärenz und Kontinuität der Pflege
Um die Koordination der Pflege zu gewährleisten, erhält die sterbende Person ein Pflegeheft, in das die einzelnen Gesundheitsdienstleister, bei denen sie in Behandlung ist, ihre Behandlungen, Leistungen und Lieferungen eintragen.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 27 57 1
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
- E-Mail:
- cns@secu.lu
- Website:
- https://cns.public.lu/de
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Leistungsabteilung (Pflegeversicherung)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 27 57 1
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
- Website:
- http://www.cns.lu/de
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Überweisung ins Ausland
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 27 57 1
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
- E-Mail:
- cns@secu.lu
- Website:
- http://www.cns.lu/de
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Kontrolle und Verwaltung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 27 57 1
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
- E-Mail:
- controle.cns@secu.lu
- Website:
- http://www.cns.lu/de
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Geldleistungen
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 27 57 1
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
- Website:
- http://www.cns.lu/de
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung Leistungen in Sachen Krankheit-Mutterschaft
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 27 57 1
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
- Website:
- http://www.cns.lu/de
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung Erstattungen international
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 27 57 1
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
- Website:
- http://www.cns.lu/de
-
Nationale Gesundheitskasse (CNS) Abteilung Erstattungen national
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-21
Luxemburg
L-2980 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 27 57 1
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
- Website:
- http://www.cns.lu/de
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Soins palliatifs
sur Sante.lu
-
Palliativpflege
auf der Website der Gesundheitskasse (CNS)
Rechtsgrundlagen
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Règlement grand-ducal du 28 avril 2009
précisant les modalités d'attribution du droit aux soins palliatifs
-
Loi du 16 mars 2009
relative aux soins palliatifs, à la directive anticipée et à l'accompagnement en fin de vie
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