Einen Organspendeausweis beantragen
In Luxemburg ist jeder Bürger nach seinem Tod potenzieller Organspender. Das bedeutet, dass man eine etwaige Verweigerung einer Organspende zu Lebzeiten schriftlich festhalten muss.
Deshalb hat das Ministerium für Gesundheit den Organspendeausweis (passeport de vie) eingeführt.
Die Eintragung der Einwilligung oder Verweigerung einer Organspende auf dem Organspendeausweis hat 2 Vorteile:
- Sie erleichtert den Ärzten und Pflegekräften die Arbeit.
- Sie befreit die Angehörigen im Falle eines unerwarteten Todes von der emotionalen Belastung, eine solche Entscheidung treffen zu müssen.
Zielgruppe
Alle rechtmäßig in Luxemburg niedergelassenen potenziellen Organspender haben die Möglichkeit, ihren Willen bezüglich einer Organspende mitzuteilen. Es gibt keine Altersbegrenzung, um nach dem Tod Organe zu spenden.
Zur Erinnerung: Die Organspende ist demnach:
- anonym: Das Gesetz garantiert die Anonymität des Spenders und des Empfängers. Die Familie des Spenders kann über die entnommenen Organe und das Ergebnis der Transplantationen informiert werden;
- kostenlos: Jede Art von Vergütung für ein oder mehrere Organe ist gesetzlich verboten;
- eine solidarische Geste, die Leben retten kann.
Organe können nur entnommen werden, wenn der Verstorbene seinen letzten gesetzlichen Wohnsitz in Luxemburg hatte.
Ist der Verstorbene unmündig oder minderjährig, können seine Organe erst nach Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters und unter der Bedingung, dass die betroffene urteilsfähige Person sich nicht geweigert hat, ihre Organe zu spenden, entnommen werden.
Selbst Minderjährige können ihren Willen äußern, ihre Organe nicht zu spenden, sofern sie urteilsfähig sind.
Ist der Verstorbene minderjährig und sind beide Elternteile sorgeberechtigt, können die Organe nur entnommen werden, wenn beide Elternteile einwilligen.
Vorgehensweise und Details
Der Organspendeausweis ist kostenlos bei folgenden Stellen erhältlich:
- in Apotheken;
- in Arztpraxen;
- bei den Gemeindeverwaltungen;
- bei der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu;
- beim Ministerium für Gesundheit;
- bei Luxtransplant.
Der Ausweis kann auch online beantragt werden.
Nach Erhalt des Ausweises genügt es, die einzelnen Felder auszufüllen und anzugeben, ob nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen oder nicht.
Die im Organspendeausweis eingetragene Entscheidung wird:
- weder bei einer offiziellen Instanz registriert;
- noch bei einer offiziellen Instanz hinterlegt.
Man sollte seinen Organspendeausweis immer mit sich führen, vorzugsweise gemeinsam mit dem Personalausweis. Der Ausweis kann ferner einem nahestehenden Verwandten anvertraut werden.
Hinweis: Jedes Schriftstück, in dem die Einwilligung oder Weigerung, Organe zu spenden, zum Ausdruck gebracht wurde, ist dem Organspendeausweis gleichgestellt.
Formulare/Online-Dienste
Commande de la carte de donneur d'organes (Passeport de vie)
Démarche en ligne
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Gesundheit1, rue Charles Darwin
L-1433 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-85505Fax : (+352) 467-963 -
Nationale Aufsichts- und Bewertungskommission
L-2935 Luxemburg
Luxemburg
-
Gesundheitsbehörde13a, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-65533(+352) 247-65533 - Hotline für Gesundheitsfragen -
Gesundheitsbehörde – CovidCheck13a, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-65533 -
Gesundheitsbehörde – Abteilung für schulärztliche Betreuung und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen20, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247 75540 -
Abteilung Strahlenschutz6B, rue Nicolas-Ernest Barblé
L-1210 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-85647 -
Gesundheitsbehörde – Hörakustischer Dienst20, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-755 00Fax : (+352) 247-955 00 -
Ministerium für Gesundheit – Impfung1, rue Charles Darwin
L-1433 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : +352 247-65533 -
Gesundheitsbehörde – Orthoptischer Dienst (Service d'orthoptie)20, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 247-75 678Fax : (+352) 247-75 679