Die Pilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge erwerben
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Mit der Pilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge können Ultraleichtflugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht von 450 kg für Zweisitzer und von 300 kg für Einsitzer geflogen werden.
Während der Ausbildungszeit erhält der zukünftige Sportpilot eine Trainingslizenz. Nach deren Ablauf und nach Bestehen der theoretischen Prüfungen und einer praktischen Flugprüfung erhält er seine Pilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge.
Diese Lizenz muss regelmäßig verlängert oder erneuert werden, und der Pilot muss den Nachweis für seine einwandfreie körperliche und geistige Gesundheit sowie für seine Flugstunden während der vorherigen Gültigkeitsdauer erbringen.
Anhand dieser Pilotenlizenz kann der Inhaber in Anwesenheit eines Fluglehrers ebenfalls sämtliche Arten von Trainingsflügen absolvieren.
Betroffene Personen
Betroffen sind alle Personen ab 16 Jahren, die ein Ultraleichtflugzeug fliegen möchten.
Voraussetzungen
Jeder Anwärter auf eine Pilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge muss im Besitz einer Trainingslizenz sein und ein ärztliches Attest vorlegen können.
Um die Trainingslizenz zu erhalten, muss der Anwärter:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben;
- die in den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen festgelegten medizinischen Voraussetzungen erfüllen.
Minderjährige müssen zudem eine schriftliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters vorlegen.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Um eine Trainingslizenz zu erhalten, muss der Anwärter sich bei einem zugelassenen Ausbildungsinstitut anmelden:
Kosten
Für die erstmalige Teilnahme an den theoretischen Prüfungen zum Erwerb der Pilotenlizenz muss der Anwärter folgende Gebühren für eine Sitzung bezahlen:
- eine Gebühr von 26 Euro;
- sowie eine zusätzliche Gebühr von 96 Euro;
Für jede weitere Teilnahme an einer Prüfungssitzung muss der Anwärter die Gebühr von 26 Euro und eine zusätzliche Gebühr von 64 Euro bezahlen.
Für die Ausstellung einer Trainingslizenz muss der Anwärter folgende Gebühren entrichten:
- eine Gebühr von 26 Euro;
- sowie eine zusätzliche Gebühr von 96 Euro.
Für die Ausstellung einer Pilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge muss der Anwärter folgende Gebühren bezahlen:
- eine Gebühr von 26 Euro;
- eine zusätzliche Gebühr von 178 Euro.
Für die Verlängerung von Lizenzen, Qualifikationen oder Genehmigungen zur Regulierung der Lizenzen und Qualifikationen von Luftfahrzeugführern muss eine Gebühr von 45 Euro gezahlt werden. Wenn diese Verlängerung die Ausstellung einer neuen Lizenz erfordert, ist eine Gebühr von 26 Euro fällig.
Für die gleichzeitige Ausstellung oder Verlängerung einer Lizenz und einer bzw. mehrerer Qualifikationen oder mehrerer Qualifikationen muss der Inhaber nur eine einzige Gebühr (und zwar die höchste) entrichten.
Vorgehensweise und Details
Ausbildungszeit
Jeder Anwärter auf eine Pilotenlizenz für private Ultraleichtflugzeuge muss die erforderliche theoretische Ausbildung bei einer zugelassenen Ausbildungseinrichtung absolviert haben.
Er muss ebenfalls die folgende praktische Flugerfahrung nachweisen:
- mindestens 20 Flugstunden in einem drei-achs-gesteuerten und/oder fußstartfähigen Ultraleichtflugzeug;
- mindestens 5 Soloflugstunden.
Inhaber einer Privatpilotenlizenz oder eines Segelflugscheins müssen mindestens 5 Flugstunden in einem drei-achs-gesteuerten und/oder fußstartfähigen Ultraleichtflugzeug und mindestens 1 Soloflugstunde nachweisen können.
Theoretische Prüfung
Der Anwärter auf eine Pilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge muss seine Kenntnisse in folgenden Bereichen unter Beweis stellen:
- luftfahrtrechtliche Bestimmungen;
- allgemeine Kenntnisse über Luftfahrzeuge;
- Grundsätze und Techniken des Fliegens;
- Meteorologie und Navigation.
Die Anmeldung zur Prüfung muss von einem Ausbilder und dem Verantwortlichen der Ausbildung oder dessen Stellvertreter unterzeichnet sein, um zu bescheinigen, dass der Anwärter die von der geltenden großherzoglichen Verordnung vorgesehene Ausbildung erhalten hat.
Praktische Flugprüfung
Jeder Anwärter auf eine Pilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge muss die Fähigkeit nachweisen können, die angemessenen Verfahren anzuwenden und eine gewisse Anzahl an bestimmten Manövern auszuführen.
Gültigkeitsdauer und Verlängerung der Lizenz
Die Pilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge gilt für 24 Monate, läuft jedoch mit der Gültigkeit des ärztlichen Attests ab.
Jeder, der eine Verlängerung beantragt, muss:
- eine neue medizinische Flugtauglichkeitsprüfung gemäß den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen bestanden haben;
- mindestens 6 Flugstunden während der vorhergehenden 24 Monate oder 1 Flugstunde unter der Aufsicht eines Fluglehrers absolviert haben.
Eine Verlängerung der Lizenz ist nicht möglich, wenn sie nicht im Laufe der 24 Monate nach ihrem Ablauf beantragt wird.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Zivilluftfahrtbehörde
-
Zivilluftfahrtbehörde
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Senningerberg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- Fax:
- (+352) 46 77 90
- E-Mail:
- civilair@av.etat.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/fr.html
Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
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- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
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Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
réglementant les licences et qualifications du personnel de conduite des aéronefs
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