Anerkennung eines Diploms / einer Ausbildung im Sportsektor
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Achtung: Diese Seite wird derzeit aktualisiert. Für Anträge auf Anerkennung wenden Sie sich bitte direkt an das Nationale Institut für Bewegung und Sport (Institut national de l'activité physique et des sports – INAPS).
Die Institut national de l'activité physique et des sports (INAPS) ist die Behörde, die Diplome und verschiedene Ausbildungscurricula im Sportsektor im Hinblick auf eine Anerkennung durch den Minister für Sport analysiert.
Es können sowohl luxemburgische als auch ausländische Diplome anerkannt werden.
Die Antragstellung erfolgt online über MyGuichet.lu.
Hinweis: Ein anerkanntes Diplom hat denselben Wert wie ein staatlicher Schein, ohne jedoch die Bezeichnung „Brevet d’État“ zu enthalten.
Zielgruppe
Jede Person, die ein Diplom / eine Ausbildung im Sportsektor anerkennen lassen möchte.
Voraussetzungen
Damit das Diplom anerkannt wird, muss eine praktische Prüfung im Rahmen der ursprünglichen Ausbildung absolviert worden sein.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag auf Anerkennung eines Diploms / einer Ausbildung wird über einen Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Formulare / Online-Dienste“) gestellt, und zwar mittels:
- eines LuxTrust-Zertifikats; oder
- eines elektronischen Personalausweises (eID).
Wenn die antragstellende Person mehrere Diplome anerkennen lassen möchte, muss sie für jedes Diplom einen gesonderten Antrag ausfüllen.
Der Antrag muss von der betreffenden Person gestellt werden.
In Einzelfällen können Dritte den Antrag stellen. Beispielsweise kann ein Elternteil eines minderjährigen Kindes, das älter als 14 Jahre ist, einen Anerkennungsantrag für dieses Kind stellen.
Hinweis: Der Anerkennungsantrag kann ebenfalls per Post gestellt werden, jedoch lediglich auf Anfrage per E-Mail an das Nationale Institut für Bewegung und Sport (INAPS).
Bei Fragen kann das INAPS unter folgender Adresse per E-Mail kontaktiert werden: homologations@inaps.etat.lu.
Übermittlungsbestätigung
Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, erhält die antragstellende Person per E-Mail eine Übermittlungsbestätigung.
Belege
Die antragstellende Person muss Folgendes einreichen:
- eine Kopie ihres Personalausweises; und
- ihren sportlichen Lebenslauf, der die verschiedenen Etappen der Trainerlaufbahn beinhaltet; und
- eine Kopie des Diploms, für das die Anerkennung beantragt wird.
Die antragstellende Person muss ihrem Antrag ferner jeglichen Beleg beifügen, mit dem die Bestätigung der angegebenen Informationen ermöglicht wird, wie beispielsweise:
- Bezeichnung der belegten Module / Kurse;
- Inhalt der belegten Module / Kurse;
- entwickelte Kenntnisse und Kompetenzen;
- Stundenvolumen (vor Ort oder virtuell);
- Bewertungsform und erhaltene Note.
Weitere zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit dem Bildungsweg oder der beruflichen oder sportlichen Laufbahn der antragstellenden Person können beigebracht werden, wenn sie im Rahmen des Anerkennungsantrags nützlich sind.
Das INAPS kann insbesondere in Abhängigkeit von den Besonderheiten der Vorschriften eines bestimmten zugelassenen Sportverbands alle zusätzlichen Dokumente oder Informationen verlangen, die notwendig sind, um den Inhalt und die Anzahl der im Rahmen der Ausbildung im Ausland bereits absolvierten Ausbildungseinheiten zu bewerten. Es kann stets um die Stellungnahme des betreffenden zugelassenen Sportverbands ersucht werden.
Antwortfrist der Behörde
Alle vollständigen Anträge werden der Anerkennungskommission vorgelegt, die alle 6 bis 8 Wochen zusammentritt.
Nach der Sitzung der Anerkennungskommission wird der antragstellenden Person der endgültige Beschluss per vom Minister für Sport unterzeichnetem Brief zugestellt.
Gültigkeit
Eine INAPS-Lizenz wird vom INAPS parallel zur Anerkennung eines Scheins oder eines staatlichen Scheins ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer der 1. INAPS-Lizenz beginnt am Tag ihrer Ausstellung (laufendes Jahr N) und endet am 31. Dezember des Folgejahres (N+1) nach Absolvierung von 8 Weiterbildungseinheiten.
Anschließend erfolgt die Verlängerung der Gültigkeit jeder nachfolgenden INAPS-Lizenz jeweils nach einem Zyklus von 3 Jahren nach Absolvierung einer Weiterbildung.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Meine Daten
Zuständige Kontaktstellen
Nationales Institut für Bewegung und Sport (INAPS)
-
Ministerium für Sport École nationale de l’éducation physique et des sports (ENEPS)
- Adresse:
-
66, rue de Trèves
L-2630
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 180 / L-2011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-73400
- E-Mail:
- info@inaps.etat.lu
- Website:
- https://inaps.public.lu/fr.html
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