Basisbeihilfe und Beihilfe Qualité+ für zugelassene Sportvereine

Zum letzten Mal aktualisiert am

Sportvereine, die Mitglied bei einem zugelassenen Sportverband sind, können eine Basisbeihilfe und eine zusätzliche Beihilfe (Qualité+) beziehen, die den Vereinen vorbehalten ist, die eine qualitativ hochwertige sportliche Betreuung von Kindern anbieten.

Interessierte Sportvereine können ihre Beihilfeanträge an das Ministerium für Sport nur über MyGuichet.lu einreichen.

Betroffene Personen

Sportvereine, die Mitglied bei einem zugelassenen Sportverband sind, können eine Beihilfe beziehen.

Voraussetzungen

Um die Basisbeihilfe zu beziehen, muss der Sportverein:

  • Mitglied bei einem zugelassenen Sportverein sein;
  • eine Wettkampfsportart betreiben;
  • während mindestens einer ganzen Saison eine sportliche Aktivität angeboten haben;
  • mindestens einen Lizenzspieler unter 16 Jahren zu seinen Mitgliedern zählen und mindestens einen Trainer mit einer Qualifizierung des Niveaus EQF3 (European Qualifications Framework), welche mindestens der Ausbildung C auf nationaler Ebene entspricht, beschäftigen.

Um die Beihilfe Qualité+ zu beziehen, muss der Sportverein zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die Kinder müssen zum 31. Dezember des Jahres der Antragstellung jünger als 16 Jahre sein und im Besitz einer Lizenz oder einer Bescheinigung zum Nachweis ihrer Zugehörigkeit zum antragstellenden Verein sein;
  • mindestens die Hälfte der Personen, die sich um die Betreuung der Kinder kümmern, müssen im Besitz eines der folgenden Diplome sein:
    • entweder eines Trainerdiploms der Stufe EQF2 bis oder höher;
    • oder eines/einer vom INAPS als gleichwertig anerkannten Diploms oder Ausbildung (die Vorausbildungen der Stufe EQF2 bis, die von den betroffenen Verbänden angeboten werden, sowie Master-Diplome in Sportwissenschaften werden vom INAPS als gleichwertig anerkannt);
    • die anderen Trainer müssen:
      • entweder eine Vorausbildung des Verbands (z. B. Kinderfußball) zur Ausbildung zum C-Trainer, die der Stufe EQF1 oder EQF2 entspricht, absolviert haben;
      • oder eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen erhalten haben (im Falle von Personen, die während mindestens 10 Jahren ohne Diplom als Trainer gearbeitet haben);
      • oder eine 8-stündige Pädagogikschulung (Modul Ausbildung und Unterricht) absolviert haben (im Falle von Sportlern, die mindestens 10 Jahre aktiv waren);
      • oder eine 8-stündige Schulung im Bereich der jeweiligen Sportart (Modul Planung einer Trainingseinheit) absolviert haben (im Falle von Personen, die als Lehrkraft oder Erzieher auf einer beliebigen Stufe tätig sind).

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Um eine Beihilfe zu beantragen, müssen die Sportvereine zuerst einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu erstellen.

Fristen

Der Verein muss den Beihilfeantrag bis spätestens 30. September des Jahres einreichen, für das er beantragt wird.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Um eine Beihilfe zu beziehen, müssen die Antragsteller ihren Antrag über MyGuichet.lu einreichen und folgende Belege beifügen:

  • Bankidentitätsnachweis des antragstellenden Vereins;
  • Ausbildungsnachweis für jeden Trainer. Wird das Diplom zum Zeitpunkt der Antragstellung gerade erworben, hat der Antragsteller bis zum März des Folgejahres Zeit, um den Nachweis nachzureichen;
  • jedes sonstige von der Verwaltung zur Beurteilung des Antrags für erforderlich erachtete Dokument.

Höhe der Beihilfe

Die Basisbeihilfe wird unter Berücksichtigung von 3 Kriterien berechnet:

  • Zahl aller Lizenzspieler (jedes Alter);
  • Qualifikation der Trainer;
  • Ehrenamt.

Die Höhe der Basisbeihilfe, die einem Verein gewährt wird, hängt vom Ergebnis eines Systems zur Vergabe von Punkten nach diesen 3 Kriterien ab und fällt je nach Anzahl der eingegangenen Anträge unterschiedlich aus.

Die Beihilfe Qualité+ beträgt 150 Euro pro Kind, das die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt.

Ist ein Kind Mitglied bei mehreren Sportvereinen in unterschiedlichen Sportarten, wird dieser Betrag durch die Zahl der betroffenen Vereine dividiert, wobei dies nicht mehr als 3 Vereine sein dürfen.

Ein Kind kann nicht Mitglied bei verschiedenen Vereinen sein, in denen es die gleiche Sportart ausübt.

Erstattung der Beihilfen

Wurde eine Beihilfe auf der Grundlage falscher Informationen bewilligt, muss der Verein diese Beihilfe erstatten und darf während 2 Jahren keine Beihilfe mehr beantragen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt

Ministerium für Sport

Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Règlement grand-ducal du 23 décembre 2016

concernant les subsides accordés aux clubs sportifs affiliés auprès d'une fédération sportive agréée

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