Basisbeihilfe und Beihilfe Qualité+ für zugelassene Sportvereine
Zum letzten Mal aktualisiert am
Sportvereine, die Mitglied bei einem zugelassenen Sportverband sind, können eine Basisbeihilfe und eine zusätzliche Beihilfe (Qualité+) beziehen, die den Vereinen vorbehalten ist, die eine qualitativ hochwertige sportliche Betreuung von Kindern anbieten.
Interessierte Sportvereine können ihre Beihilfeanträge an das Ministerium für Sport nur über MyGuichet.lu einreichen.
Betroffene Personen
Sportvereine, die Mitglied bei einem zugelassenen Sportverband sind, können eine Beihilfe beziehen.
Voraussetzungen
Um die Basisbeihilfe zu beziehen, muss der Sportverein:
- Mitglied bei einem zugelassenen Sportverein sein;
- eine Wettkampfsportart betreiben;
- während mindestens einer ganzen Saison eine sportliche Aktivität angeboten haben;
- mindestens einen Lizenzspieler unter 16 Jahren zu seinen Mitgliedern zählen und mindestens einen Trainer mit einer Qualifizierung des Niveaus EQF3 (European Qualifications Framework), welche mindestens der Ausbildung C auf nationaler Ebene entspricht, beschäftigen.
Um die Beihilfe Qualité+ zu beziehen, muss der Sportverein zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die Kinder müssen zum 31. Dezember des Jahres der Antragstellung jünger als 16 Jahre sein und im Besitz einer Lizenz oder einer Bescheinigung zum Nachweis ihrer Zugehörigkeit zum antragstellenden Verein sein;
- mindestens die Hälfte der Personen, die sich um die Betreuung der Kinder kümmern, müssen im Besitz eines der folgenden Diplome sein:
- entweder eines Trainerdiploms der Stufe EQF2 bis oder höher;
- oder eines/einer vom INAPS als gleichwertig anerkannten Diploms oder Ausbildung (die Vorausbildungen der Stufe EQF2 bis, die von den betroffenen Verbänden angeboten werden, sowie Master-Diplome in Sportwissenschaften werden vom INAPS als gleichwertig anerkannt);
- die anderen Trainer müssen:
- entweder eine Vorausbildung des Verbands (z. B. Kinderfußball) zur Ausbildung zum C-Trainer, die der Stufe EQF1 oder EQF2 entspricht, absolviert haben;
- oder eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen erhalten haben (im Falle von Personen, die während mindestens 10 Jahren ohne Diplom als Trainer gearbeitet haben);
- oder eine 8-stündige Pädagogikschulung (Modul Ausbildung und Unterricht) absolviert haben (im Falle von Sportlern, die mindestens 10 Jahre aktiv waren);
- oder eine 8-stündige Schulung im Bereich der jeweiligen Sportart (Modul Planung einer Trainingseinheit) absolviert haben (im Falle von Personen, die als Lehrkraft oder Erzieher auf einer beliebigen Stufe tätig sind).
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Um eine Beihilfe zu beantragen, müssen die Sportvereine zuerst einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu erstellen.
Fristen
Der Verein muss den Beihilfeantrag bis spätestens 30. September des Jahres einreichen, für das er beantragt wird.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Um eine Beihilfe zu beziehen, müssen die Antragsteller ihren Antrag über MyGuichet.lu einreichen und folgende Belege beifügen:
- Bankidentitätsnachweis des antragstellenden Vereins;
- Ausbildungsnachweis für jeden Trainer. Wird das Diplom zum Zeitpunkt der Antragstellung gerade erworben, hat der Antragsteller bis zum März des Folgejahres Zeit, um den Nachweis nachzureichen;
- jedes sonstige von der Verwaltung zur Beurteilung des Antrags für erforderlich erachtete Dokument.
Höhe der Beihilfe
Die Basisbeihilfe wird unter Berücksichtigung von 3 Kriterien berechnet:
- Zahl aller Lizenzspieler (jedes Alter);
- Qualifikation der Trainer;
- Ehrenamt.
Die Höhe der Basisbeihilfe, die einem Verein gewährt wird, hängt vom Ergebnis eines Systems zur Vergabe von Punkten nach diesen 3 Kriterien ab und fällt je nach Anzahl der eingegangenen Anträge unterschiedlich aus.
Die Beihilfe Qualité+ beträgt 150 Euro pro Kind, das die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt.
Ist ein Kind Mitglied bei mehreren Sportvereinen in unterschiedlichen Sportarten, wird dieser Betrag durch die Zahl der betroffenen Vereine dividiert, wobei dies nicht mehr als 3 Vereine sein dürfen.
Ein Kind kann nicht Mitglied bei verschiedenen Vereinen sein, in denen es die gleiche Sportart ausübt.
Erstattung der Beihilfen
Wurde eine Beihilfe auf der Grundlage falscher Informationen bewilligt, muss der Verein diese Beihilfe erstatten und darf während 2 Jahren keine Beihilfe mehr beantragen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für Sport
- Adresse:
-
66, rue de Trèves
L-2630
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 180 / L-2011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 83 400
- Fax:
- (+352) 247 83 440
- E-Mail:
- info@sport.public.lu
- Website:
- http://www.sport.public.lu/
-
Ministerium für Sport Institut national de l’activité physique et des sports (INAPS)
- Adresse:
-
66, rue de Trèves
L-2630
Luxemburg
Postfach 180 / L-2011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 73 400
- E-Mail:
- info@inaps.etat.lu
- Website:
- https://inaps.public.lu/fr.html
-
Ministerium für Sport Sportärztliche Abteilung
- Adresse:
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66, rue de Trèves
L-2630
Luxemburg
Postfach 180 / L-2011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 83 413
- Telefon:
- (+352) 247 83 446
- Telefon:
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(+352) 247 83 485
werktags von 8:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 83 483
- E-Mail:
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rdv.medico@sp.etat.lu
zur Terminvereinbarung
- E-Mail:
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registre.medico@sp.etat.lu
Identifikationsnummern
- E-Mail:
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medico@sp.etat.lu
Sekretariat
-
Ministerium für Sport Abteilung für Freizeitsport (SPOLO)
- Adresse:
- 66, rue de Trèves L-2360 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 83 411
- Fax:
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