Einschreibung in eine Ausbildung für technische Manager oder das Vereinsmanagement für verschiedene Sportaktivitäten
Zum letzten Mal aktualisiert am
Das Nationale Institut für Bewegung und Sport (Institut national de l’activité physique et des sports - INAPS) organisiert verschiedene Arten von Ausbildungen im Sportsektor. Diese richten sich an:
- die technischen Manager (das heißt Trainer in den verschiedenen Sportarten, Physistrainer, Motoriktrainer und Übungsleiter); und
- das Vereinsmanagement im Sportbereich.
Die Einschreibung in diese Ausbildungen erfolgt über die Plattform MyGuichet.lu anhand eines LuxTrust-Zertifikats oder eines elektronischen Personalausweises (eID).
Betroffene Personen
- Technische Manager
- Vereinsmanagement
Jede natürliche Person, die:
- für die technische Betreuung der Sportler auf Ebene der zugelassenen Sportverbände und ihrer Mitgliedsvereine zuständig ist; oder
- im Sportbereich tätig ist und Interesse an einer Ausbildung hat.
Jede natürliche Person, die:
- auf administrativer Ebene für die Verwaltung oder Leitung der zugelassenen Sportverbände und ihrer Mitgliedsvereine zuständig ist oder dazu beiträgt; oder
- Interesse an der administrativen Arbeit der zugelassenen Sportverbände oder ihrer Mitgliedsvereine hat.
Voraussetzungen
- Technische Manager
- Vereinsmanagement
Die Voraussetzungen, um einen Antrag auf Anmeldung zu einer vom INAPS organisierten Ausbildung für technische Manager zu stellen, hängen von der angestrebten Ausbildungsstufe ab.
Grundausbildung (LUXQF 3)
Um sich für eine Grundausbildung (LUXQF 3) anzumelden:
- muss der Interessent das für die gewünschte Ausbildung festgelegte Mindestalter erreicht haben (das Mindestalter liegt in der Regel bei 16 Jahren, kann aber je nach Sportart oder Spezialisierung variieren); und
- darf der Interessent keine medizinische Kontraindikation für die aktive Teilnahme an den Ausbildungseinheiten aufweisen.
Hinweis: Das Mindestalter für die Anmeldung zum praktischen Teil beträgt 17 Jahre und das für die Zulassung zur Abschlussprüfung 18 Jahre.
Je nach Sportart oder Spezialisierung können bestimmte Anforderungen an die fachliche Eignung festgelegt werden.
In einigen Sportarten oder Spezialisierungen kann auch eine bestimmte Vorausbildung vorgesehen sein.
Im Rahmen der Grundausbildung (LUXQF 3) werden Zwischenbescheinigungen in Form von Diplomen der Stufen LUXQF 1 und LUXQF 2 ausgestellt.
Weiterführende Ausbildungen (LUXQF 4, LUXQF 5 oder LUXQF 6)
Um sich für eine weiterführende Ausbildung (LUXQF 4, LUXQF 5 oder LUXQF 6) anzumelden:
- muss der Interessent mindestens 18 Jahre alt sein; und
- muss der Interessent im Besitz eines der folgenden Dokumente sein:
- des staatlichen Diploms oder der entsprechenden Anerkennung der Ausbildung, die der angestrebten Ausbildungsstufe vorausgeht; und
- der gültigen INAPS-Lizenz der vorausgehenden Ausbildungsstufe; und
- darf der Interessent keine medizinische Kontraindikation für die aktive Teilnahme an den Lehrgangseinheiten aufweisen.
Je nach Sportart oder Spezialisierung können bestimmte Anforderungen an die fachliche oder taktische Eignung festgelegt werden.
In einigen Sportarten oder Spezialisierungen kann:
- eine bestimmte Vorausbildung vorgesehen sein; oder
- ein gewisser Prozentsatz bei der Endnote des staatlichen Diploms zum Abschluss der darunterliegenden Stufe oder bei einer Zulassungsprüfung verlangt werden.
Die Voraussetzungen, um einen Antrag auf Anmeldung zu einer vom INAPS organisierten Ausbildung für das Vereinsmanagement zu stellen, hängen von der angestrebten Ausbildungsstufe ab.
Grundausbildung (LUXQF 3)
Vor der Anmeldung zu einer Grundausbildung (LUXQF 3) muss der Interessent mindestens 16 Jahre alt sein.
Hinweis: Das Mindestalter für die Anmeldung zum praktischen Teil beträgt 17 Jahre und das für die Zulassung zur Abschlussprüfung 18 Jahre.
Es kann eine bestimmte Vorausbildung vorgesehen sein.
Im Rahmen der Grundausbildung (LUXQF 3) werden Zwischenbescheinigungen in Form von Diplomen der Stufen LUXQF 1 und LUXQF 2 ausgestellt.
Weiterführende Ausbildungen (LUXQF 4, LUXQF 5 oder LUXQF 6)
Um sich für eine weiterführende Ausbildung (LUXQF 4, LUXQF 5 oder LUXQF 6) anzumelden:
- muss der Interessent mindestens 18 Jahre alt sein; und
- muss der Interessent im Besitz eines der folgenden Dokumente sein:
- des staatlichen Diploms oder der entsprechenden Anerkennung der Ausbildung, die der angestrebten Ausbildungsstufe vorausgeht; und
- der gültigen INAPS-Lizenz der vorausgehenden Ausbildungsstufe.
In einigen Sportarten oder Spezialisierungen kann:
- eine bestimmte Vorausbildung vorgesehen sein; oder
- ein gewisser Prozentsatz bei der Endnote des staatlichen Diploms zum Abschluss der darunterliegenden Stufe oder bei einer Zulassungsprüfung verlangt werden.
Kosten
Die Anmeldungen zu den Ausbildungen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr hängt von der gewünschten Ausbildung ab:
- LUXQF 1: in der Regel 50 Euro (Der Betrag kann je nach zugelassenem Sportverband variieren. Einige Ausbildungen sind kostenlos);
- LUXQF 2: in der Regel 50 Euro (Der Betrag kann je nach zugelassenem Sportverband variieren. Einige Ausbildungen sind kostenlos);
- LUXQF 3: 125 Euro;
- LUXQF 4: 230 Euro;
- LUXQF 5: 300 Euro.
Vorgehensweise und Details
Einschreibung
Die Einschreibung in die Ausbildung erfolgt über MyGuichet.lu. Hierzu benötigt der Interessent ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID), mit dem er sich auf MyGuichet.lu registrieren und anmelden muss.
Der Katalog der vom INAPS organisierten Ausbildungen und die direkten Links zur Anmeldung sind auf der Website des INAPS in der Rubrik „Inscription“ (Einschreibung) zu finden.
Belege
- Technische Manager
- Vereinsmanagement
Ist der Bewerber nicht im Besitz einer vom sportärztlichen Dienst ausgestellten gültigen Tauglichkeitsbescheinigung (einer sogenannten „gültigen sportmedizinischen Bescheinigung“), muss er seinem Antrag ein kürzlich ausgestelltes ärztliches Attest zur Bescheinigung, dass keine medizinische Kontraindikation für die aktive Teilnahme an den Ausbildungseinheiten vorliegt, beilegen.
Je nach Ausbildungsstufe, Sportart oder Spezialisierung können weitere Belege (zum Beispiel Bewerbungsschreiben, sportlicher Lebenslauf usw.) verlangt werden.
Je nach Ausbildungsstufe können Belege (zum Beispiel Bewerbungsschreiben, sportlicher Lebenslauf usw.) verlangt werden.
Planung des Ausbildungsprogramms für die angenommenen Einschreibungen
Die Personen, deren Anmeldung zu einer Ausbildung angenommen wurde, können anschließend zur Planung ihres Ausbildungsprogramms übergehen.
Die Planung erfolgt ebenfalls über MyGuichet.lu. Der direkte Link für die Planung des Programms wird in der Bestätigungs-E-Mail angegeben, die der Bewerber nach Annahme seiner Einschreibung in eine Ausbildung erhält.
Rücktritt von der Teilnahme an einer Ausbildung oder an einem oder mehreren Ausbildungsmodulen
Der Bewerber kann von seiner Teilnahme an einer Ausbildung oder an einem oder mehreren Ausbildungsmodulen zurücktreten.
Der Rücktritt erfolgt ebenfalls über MyGuichet.lu. Der direkte Link für den Rücktritt wird in der Bestätigungs-E-Mail angegeben, die der Bewerber nach der Planung des Ausbildungsprogramms für die angenommenen Anmeldungen erhält.
Tritt der Bewerber vor Beginn der Ausbildung von seiner Teilnahme zurück, erhält er eine Gutschrift für die Gesamtsumme der entrichteten Anmeldegebühren.
Tritt der Bewerber bis zu 10 Werktage vor Beginn der Ausbildung von seiner Teilnahme zurück, können ihm die entrichteten Anmeldegebühren erstattet werden. Damit ihm die Kosten erstattet werden, sollte der Bewerber schnellstmöglich eine E-Mail an folgende Adresse schicken: finance.inaps@inaps.etat.lu.
Im Falle einer Absage oder Verschiebung der Ausbildung durch das INAPS erhält der Bewerber eine Gutschrift für die Summe der entrichteten Anmeldegebühren. Er kann sich die entrichteten Anmeldegebühren ebenfalls erstatten lassen, indem er eine E-Mail an das IANPS schickt: finance.inaps@inaps.etat.lu.
Der entsprechende Betrag wird per Banküberweisung erstattet. Im Hinblick auf die Erstattung kann der Bewerber aufgefordert werden, dem INAPS Belege (wie zum Beispiel ein ärztliches Attest) zukommen zu lassen.
Tritt ein Teilnehmer während der Ausbildung zurück, erhält er weder eine Erstattung noch eine Gutschrift der Anmeldegebühren.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Sport Institut national de l’activité physique et des sports (INAPS)
- Adresse:
-
66, rue de Trèves
L-2630
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 180 / L-2011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 73 400
- E-Mail:
- info@inaps.etat.lu
- Website:
- https://inaps.public.lu/fr.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
sur le site de l’Institut national de l’activité physique et des sports (INAPS)
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifié du 29 novembre 1988
portant organisation de la structure administrative de l'éducation physique et des sports
-
Loi modifiée du 3 août 2005
concernant le sport
-
Règlement grand-ducal du 20 mai 2021
relatif à la détermination et à l’organisation des formations des cadres techniques et administratifs pour les différentes formes d’activités sportives
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.