Sportmedizinische Untersuchung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Sportler, die eine Wettkampflizenz eines Sportverbands oder -vereins beantragen oder verlängern möchten, müssen sich einer sportmedizinischen Untersuchung unterziehen. Nur wenige Disziplinen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Mit der Untersuchung zur Zulassung zu offiziellen Wettkämpfen soll erreicht werden, dass Sportler bei Wettkämpfen keine Gesundheitsrisiken eingehen und auf für sie geeignete Sportarten hingewiesen werden.

Die Sportarten sind in 3 Kategorien unterteilt. Diese unterscheiden sich nach der erforderlichen medizinischen Überwachung:

  • regelmäßige Kontrolle (Kategorie A);
  • einmalige medizinische Untersuchung (Kategorie B);
  • keinerlei Untersuchungen (Kategorie C).

Der Sportler selbst oder ein Verantwortlicher seines Vereins kann einen Termin in einem der über das ganze Land verteilten sportmedizinischen Zentren oder zugelassenen Arztpraxen vereinbaren. Da teilweise mit langen Wartezeiten zu rechnen ist, empfiehlt es sich, die ruhigeren Monate (Mai, Juni oder Juli) zu nutzen.

Die Vereinbarung wie auch die Stornierung von Terminen erfolgen online über MyGuichet.lu oder telefonisch.

Zielgruppe

Alle Personen ab dem Alter von 7 Jahren (oder die im Laufe des Jahres 7 Jahre alt werden) bis einschließlich 50 Jahre müssen sich einer sportmedizinischen Untersuchung unterziehen, um eine Wettkampflizenz zu erhalten, die zur Ausübung einer Sportart der Kategorien A und B berechtigt.

Inhaber einer Wettkampflizenz für eine Sportdisziplin der Kategorie A müssen sich ebenfalls einer regelmäßigen Untersuchung in dem Kalenderjahr unterziehen, in dem sie das Alter von 12, 15, 20, 30, 40, 45 und 50 Jahren erreichen.

Die Regeln der Kategorie A gelten auch für Schiedsrichter in den Sportarten Basketball, Fußball, Handball, Eishockey und Rugby.

Lizenzierte Sportler, die über den 50. Geburtstag hinaus Wettkampfsport betreiben, sind aufgefordert, die medizinische Betreuung über ihren Hausarzt oder gegebenenfalls über einen Sportmediziner fortzusetzen.

Voraussetzungen

Für Sportler

Sportler, die den Termin vereinbaren, müssen über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.

Wie richte ich einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Ein Tutorial hilft den antragstellenden Personen bei der Erstellung eines privaten Bereichs auf MyGuichet.lu, falls sie noch keinen hat.

Für Vereine

Erstellung eines beruflichen Bereichs auf MyGuichet.lu

Vereine, die für ihre Mitglieder einen Termin vereinbaren möchten, müssen über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Die Person, die den Antrag einreicht, ist ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie muss:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Die Person, die den Antrag einreicht, verfügt bereits über einen privaten Bereich. Sie muss sich nicht erneut registrieren, sondern kann direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Zertifizierung eines beruflichen Bereichs

Vereine und Verbände müssen ihren beruflichen Bereich beim Sportärztlichen Dienst (Service médico-sportif) zertifizieren lassen, um die Gültigkeit der sportmedizinischen Untersuchungen ihrer Mitglieder abrufen zu können.

Kosten

Es handelt sich hierbei um eine für Sportler kostenlose Vorsorgeuntersuchung, die vom Staat finanziert wird.

Vorgehensweise und Details

Terminvereinbarung

Die Vereinbarung eines Termins in einem regionalen sportmedizinischen Zentrum oder einer zugelassenen Arztpraxis erfolgt online über MyGuichet.lu. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) authentisieren.

Die Termine können auch telefonisch vereinbart werden:

  • in einem regionalen sportmedizinischen Zentrum: werktags von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr bei den Mitarbeitern des Ministeriums für Sport unter den folgenden Rufnummern:
    • (+352) 247-83413
    • (+352) 247-83446
    • (+352) 247-83485
  • in einer zugelassenen Arztpraxis: direkt bei der jeweiligen Praxis.

Stornierung von Terminen

Kann der Termin nicht wahrgenommen werden, muss das Zentrum 48 Stunden im Voraus telefonisch informiert werden.

Sportler können ihre Termine auch online über MyGuichet.lu absagen.

Erforderliche Belege

Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Impfausweis;
  • Sozialversicherungsausweis (CNS);
  • Brille (zum Termin möglichst keine Kontaktlinsen tragen);
  • Auflistung aller regelmäßig eingenommenen Medikamente;
  • alle früheren Arztberichte.

Um die Warteräume nicht zu überlasten, kann nur eine Begleitperson pro Sportler zugelassen werden.

Ablauf der Untersuchung

Die Untersuchungen werden von Fachärzten für Sportmedizin durchgeführt, deren Fachausbildung vom Minister für Gesundheit anerkannt ist.

Die medizinische Grunduntersuchung, die in den regionalen sportmedizinischen Zentren durchgeführt wird, umfasst:

  • Anamnese (Krankengeschichte, Risikofaktor);
  • medizinische Untersuchung;
  • morphologische Untersuchung (Größe, Gewicht usw.);
  • Urinuntersuchung;
  • Ruhe-EKG für Sportler im Alter von 15, 20 und 30 Jahren sowie bei der Erstbeantragung einer Lizenz (sofern diese nach der Vollendung des 15. Lebensjahres erfolgt).

Der untersuchende Arzt, der leitende Arzt des Sportärztlichen Dienstes und der für die EKG-Auswertung verantwortliche Kardiologe können weitere Untersuchungen verlangen. Die Kosten dieser Untersuchungen werden nicht vom Staat übernommen.

Nach der Untersuchung

Eine Bescheinigung mit dem Ergebnis der ärztlichen Untersuchung wird erstellt und an den betreffenden Sportverband geschickt, der die Lizenz der antragstellenden Person bestätigt oder ablehnt.

Die Bescheinigung kann folgende Untersuchungsergebnisse enthalten:

  • geeignet;
  • vorübergehend geeignet;
  • vorübergehend nicht geeignet;
  • nicht geeignet.

Wird die Nichteignung festgestellt, kann innerhalb von 40 Tagen gegen diese Entscheidung vor einer Kommission Widerspruch eingelegt werden. Diese Kommission entscheidet nach einer weiteren Untersuchung des Sportlers oder einer Überprüfung der Akte in letzter Instanz.

Abruf der Daten auf MyGuichet.lu

Sportler können die Gültigkeit ihrer sportmedizinischen Untersuchungen, denen sie sich für Sportverbände und -vereine unterzogen haben, über MyGuichet.lu in ihrem privaten Bereich abrufen.

Eltern können auch die Eignungen Ihrer minderjährigen Kinder abrufen, die an ihrem Wohnsitz ansässig sind und eine Untersuchung haben durchführen lassen.

Sportverbände und -vereine haben ihrerseits die Möglichkeit, in ihrem beruflichen Bereich ausschließlich die sportmedizinischen Untersuchungen ihrer Sportler abzurufen.

Sportverbände und -vereine müssen diesen beruflichen Bereich zunächst vom Sportärztlichen Dienst zertifizieren lassen, bevor sie auf ihre Daten zugreifen können. Eine Suche können sie anschließend auf der Grundlage des Namens und des Geburtsdatums oder der 13-stelligen nationalen Identifikationsnummer (matricule) der Sportler durchführen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Sportärztlicher Dienst

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Règlement grand-ducal modifié du 23 décembre 2016

concernant le contrôle médico-sportif obligatoire des membres licenciés actifs des fédérations sportives agréées

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.