Sportmedizinische Untersuchung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die sportmedizinische Untersuchung ist für alle Sportler, die eine Wettkampflizenz eines Sportverbandes oder eines Sportvereins erhalten oder verlängern wollen, obligatorisch; bestimmte Sportarten sind von der Untersuchung ausgenommen.

Das Ziel dieser Untersuchung ist es, den Zugang zu sportlichen Wettkämpfen zu ermöglichen, eine medizinische Überwachung der Sporttreibenden zu gewährleisten und diese so zu einer für sie geeigneten sportlichen Aktivität zu führen.

Die Sportarten werden je nach Grad der Notwendigkeit einer medizinischen Überwachung in 3 Kategorien unterteilt:

  • periodische Kontrolle (Kategorie A);
  • einmalige medizinische Untersuchung (Kategorie B);
  • Befreiung von jeglicher Untersuchung (Kategorie C).

Termine in den sportmedizinischen Zentren oder zugelassenen Arztpraxen, die über das ganze Land verteilt sind, können von den Sporttreibenden selbst oder von einem Verantwortlichen ihres Vereins vereinbart werden. Da ab Schulbeginn im September teilweise mit langen Wartezeiten zu rechnen ist, empfiehlt es sich, die ruhigeren Monate (Mai, Juni oder Juli) zu nutzen, um die sportmedizinische Untersuchung durchführen oder erneuern zu lassen.

Die Vereinbarung und die Stornierung von Terminen erfolgen online über MyGuichet.lu oder telefonisch.

Betroffene Personen

Alle Personen ab dem Alter von 7 Jahren (oder die im Laufe des Jahres 7 Jahre alt werden) bis einschließlich 50 Jahre müssen sich einer sportmedizinischen Untersuchung unterziehen, um eine Wettkampflizenz zu erhalten, die zur Ausübung einer Sportart der Kategorien A und B berechtigt.

Inhaber einer Wettkampflizenz, die eine Sportart der Kategorie A ausüben, müssen sich außerdem in dem Kalenderjahr, in dem sie das Alter von 12, 15, 20, 30, 40, 45 und 50 Jahren erreichen, einer periodischen Untersuchung unterziehen.

Die Regeln der Kategorie A gelten auch für Schiedsrichter in den Sportarten Basketball, Fußball, Handball, Eishockey und Rugby.

Lizenzinhaber, die über das Alter von 50 Jahren hinaus weiterhin Wettkampfsport betreiben, sind aufgerufen, ihre medizinische Betreuung über ihren behandelnden Arzt, gegebenenfalls über einen Arzt mit sportmedizinischem Zertifikat, und entsprechend den von ihrem Sportverband vorgesehenen Modalitäten sicherzustellen.

Voraussetzungen

Für Sportler

Sie müssen eine luxemburgische Identifikationsnummer (matricule) haben, um Zugang zur sportmedizinischen Untersuchung zu erhalten.

Falls Sie keine haben, können Sie eine bei der Sportärztlichen Abteilung (Division médico-sportive) des Ministeriums für Sport beantragen. Das einzuhaltende Verfahren ist auf dem Sportportal beschrieben.

Sportler, die den Termin vereinbaren, müssen ebenfalls über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.

Wie richte ich einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Ein Tutorial hilft Ihnen bei der Erstellung eines privaten Bereichs auf MyGuichet.lu, falls Sie noch keinen haben.

Für Vereine

Erstellung eines beruflichen Bereichs auf MyGuichet.lu

Vereine, die für ihre Mitglieder einen Termin vereinbaren möchten, müssen über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Zertifizierung eines beruflichen Bereichs

Vereine und Verbände müssen ihren beruflichen Bereich bei der Sportärztlichen Abteilung des Ministeriums für Sport zertifizieren lassen, um die Gültigkeit der sportmedizinischen Untersuchungen ihrer Mitglieder abrufen zu können.

Kosten

Es handelt sich hierbei um eine für Sportler kostenlose Vorsorgeuntersuchung, die vom Staat finanziert wird.

Vorgehensweise und Details

Terminvereinbarung

In allen staatlich verwalteten sportmedizinischen Zentren und in bestimmten zugelassenen Arztpraxen (Arztpraxen und regionalen Zentren) können die Termine online über MyGuichet.lu vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den Folgendes benötigt wird:

  • ein LuxTrust-Produkt; oder
  • ein elektronischer Personalausweises (eID).

Die Termine können auch telefonisch vereinbart werden:

  • bei der Sportärztlichen Abteilung des Ministeriums für Sport, werktags von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr, ausschließlich über die folgenden Rufnummern:
    • (+352) 247 83 413
    • (+352) 247 83 446
    • (+352) 247 83 485
  • direkt beim Sekretariat der betreffenden zugelassenen Arztpraxis.

Einen Termin absagen

Im Falle der Stornierung eines Termins in:

  • einem sportmedizinischen Zentrum, muss die Sportärztliche Abteilung des Ministeriums für Sport 48 Stunden im Voraus telefonisch informiert werden;
  • in einer zugelassenen Arztpraxis, müssen Sie das Sekretariat der Praxis ebenfalls binnen dieser 48-stündigen Frist informieren.

Wenn der Sportler einen Termin in einem staatlich verwalteten sportmedizinischen Zentrum vereinbart hat und über einen privaten Bereich verfügt, kann er seinen Termin auch online über MyGuichet.lu absagen.

Erforderliche Belege

Bei seinem Besuch muss der Sportler Folgendes mitbringen:

  • Impfausweis;
  • Sozialversicherungsausweis (CNS);
  • Brille (zum Termin möglichst keine Kontaktlinsen tragen).

Um die Warteräume nicht zu überlasten, ist nur eine Begleitperson pro Sportler erlaubt.

Ablauf der Untersuchung

Die Untersuchungen werden von Ärzten durchgeführt, die ein vom für Gesundheit zuständigen Minister anerkanntes Fachzertifikat für Sportmedizin besitzen.

Die medizinische Grunduntersuchung umfasst:

  • eine Anamnese (Krankengeschichte, regelmäßig eingenommene Medikamente, Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen usw.);
  • eine klinische Untersuchung;
  • eine morphologische Untersuchung (Größe, Gewicht);
  • ein Urintest ab dem Alter von 30 Jahren;
  • ein Ruhe-EKG für Sportler im Alter von 15, 20 und 30 Jahren oder zum Zeitpunkt der Ausstellung der ersten Lizenz, wenn diese nach dem Alter von 15 Jahren erfolgt.

Der untersuchende Arzt bzw. der dem staatlichen Dienst angehörende und hierfür vom zuständigen Minister ernannte Arzt kann weitere Untersuchungen anordnen. Die Kosten dieser Untersuchungen werden nicht vom Staat übernommen.

Nach der Untersuchung

Eine Bescheinigung mit dem Ergebnis der medizinischen Untersuchung wird erstellt und an den betreffenden Sportverband geschickt. Dieser stellt die Lizenz für den betreffenden Sportler aus.

Die Bescheinigung kann folgende Untersuchungsergebnisse enthalten:

  • geeignet;
  • vorübergehend geeignet;
  • vorübergehend nicht geeignet;
  • nicht geeignet.

Wird die Nichteignung (und nicht die vorübergehende Nichteignung) festgestellt, kann innerhalb von 40 Tagen gegen diese Entscheidung vor einer Kommission Widerspruch eingelegt werden. Diese Kommission entscheidet nach einer weiteren Untersuchung des Sportlers oder gegebenenfalls unter Berücksichtigung seiner medizinischen Akte in letzter Instanz.

Abruf der Daten auf MyGuichet.lu

Sporttreibende können die Gültigkeit ihrer sportmedizinischen Untersuchungen, denen sie sich für Sportverbände und -vereine unterzogen haben, über MyGuichet.lu in ihrem privaten Bereich abrufen.

Eltern können auch die sportmedizinischen Untersuchungen ihrer minderjährigen Kinder abrufen, die an ihrem Wohnsitz ansässig sind.

Sportverbände und -vereine haben ihrerseits die Möglichkeit, in ihrem beruflichen Bereich ausschließlich die sportmedizinischen Untersuchungen ihrer Mitglieder abzurufen.

Sportverbände und -vereine müssen diesen beruflichen Bereich zunächst von der Sportärztlichen Abteilung des Ministeriums für Sport zertifizieren lassen, bevor sie auf ihre Daten zugreifen können. Die sportmedizinischen Untersuchungen ihrer Mitglieder können sie anschließend anhand des Namens und des Geburtsdatums oder der 13-stelligen nationalen Identifikationsnummer (matricule) der Mitglieder suchen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

sports.lu

le portail du sport au Luxembourg

Rechtsgrundlagen

Règlement grand-ducal modifié du 23 décembre 2016

concernant le contrôle médico-sportif obligatoire des membres licenciés actifs des fédérations sportives agréées

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