Den Sport-Trainerschein erlangen

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Die Trainerausbildung wird für die Verbände und Sportvereine von der Nationalen Sportschule (Ecole nationale de l’éducation physique et des sports - ENEPS) in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Sportverband durchgeführt.

Sie umfasst 3 Stufen (cylce inférieur, cycle moyen, cycle supérieur). In der Unterstufe werden die für die Betreuung und Anleitung der Sportler erforderlichen Kenntnisse vermittelt. In der Mittelstufe erfolgt die Ausbildung des Trainers für das Training und die Technikverbesserung der Sportler. In der Oberstufe werden Trainer für Vereine mit einem höheren Niveau ausgebildet, die gegebenenfalls auch die Verantwortung für einen Verbandskader übernehmen können.

Betroffene Personen

In einigen Sportarten müssen Trainer ihre Kompetenzen durch einen staatlichen Trainerschein nachweisen, dem eine entsprechende Ausbildung vorangeht. Das Mindestalter für diese Ausbildung beträgt 16 Jahre.

Voraussetzungen

Unterstufe (cycle inférieur)

Interessenten, die an der Trainerausbildung für die Unterstufe teilnehmen möchten, müssen:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben;
  • die für aktive, lizenzierte Verbandsmitglieder vorgeschriebene sportmedizinische Untersuchung bestanden haben oder ein ärztliches Attest vorlegen, das die Eignung für körperliche Anstrengungen bestätigt;
  • die Immatrikulationsgebühren bezahlen.

Die Zulassung setzt keine Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Sportverband voraus.

Auf Antrag des jeweiligen Sportverbands kann das Mindestalter für die Zulassung zur Ausbildung auf über 16 Jahre angehoben werden oder die Zulassung an eine vorherige Überprüfung der technischen Fähigkeiten des Bewerbers gekoppelt werden. Voraussetzung ist, dass die beratende Kommission, die sich aus dem Direktor der ENEPS, einem Vertreter des Nationalen Olympischen Komitees sowie einem Vertreter des Bildungsministeriums zusammensetzt, diesem Antrag zustimmt.

Mittelstufe (cycle moyen) und Oberstufe (cycle supérieur)

Interessenten, die an der Trainerausbildung für die Mittel- oder Oberstufe teilnehmen möchten, müssen:

Auf Antrag des jeweiligen Sportverbands kann die Zulassung an eine vorherige Überprüfung der technischen Fähigkeiten des Bewerbers gekoppelt werden und/oder an einen bestimmten Prüfungsdurchschnitt bei der vorangehenden Stufe, der über dem für das Bestehen erforderlichen Mindestdurchschnitt liegt. Voraussetzung ist, dass die beratende Kommission, die sich aus dem Direktor der ENEPS, einem Vertreter des Nationalen Olympischen Komitees sowie einem Vertreter des Bildungsministeriums zusammensetzt, diesem Antrag zustimmt.

Vorgehensweise und Details

Zulassungsantrag

Die Trainerausbildung gliedert sich in 3 Stufen:

  • Unterstufe: C-Trainerschein;
  • Mittelstufe: B-Trainerschein;
  • Oberstufe: A-Trainerschein.

Der Zulassungsantrag für das jeweilige Ausbildungsmodul ist an die Nationale Sportschule (ENEPS) zu schicken. Wird der Antrag abgelehnt, erhält der Antragsteller eine entsprechende Mitteilung, aus der auch die Ablehnungsgründe hervorgehen.

Die Kandidaten müssen zuerst am allgemeinen Modul teilnehmen, bevor sie das spezifische Modul besuchen können. Die Lehrpläne für die 3 Stufen enthalten einen Basisteil, der allen Verbänden gemeinsam sind, sowie sportartspezifische Fachinhalte. Die regelmäßige Anwesenheit im Unterricht ist Pflicht.

Alle 3 Stufen umfassen theoretische und praktische Ausbildungseinheiten sowie ein pädagogisches Praktikum. Jede Stufe erstreckt sich über ein Jahr. Am Ende der Ausbildung legen die Teilnehmer eine Prüfung ab, um den jeweiligen Schein zu erlangen. Diese Prüfung besteht aus schriftlichen und/oder mündlichen sowie aus praktischen Teilprüfungen.

Leistungsanforderungen

Die Prüfung ist bestanden, wenn in jeder Teilprüfung mindestens 50 % der Punkte erreicht wurden. Die Prüfung ist mit „sehr gut“ bestanden, wenn über 85 % der Punkte erzielt wurden, und mit „gut“ bei über 75 %.

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Teilnehmer:

  • in allen Teilprüfungen zusammengenommen weniger als 50 % der Punkte erreicht hat;
  • in mehr als 2 schriftlichen, mündlichen oder praktischen Teilprüfungen weniger als 50 % der Punkte erreicht hat;
  • in der praktischen Teilprüfung weniger als 40 % der Punkte erreicht hat.

Teilnehmer, die in den theoretischen Teilprüfungen weniger als 50 % der Punkte und in der praktischen Teilprüfung zwischen 40 % und 50 % erreicht haben, werden zu einer Nachprüfung zugelassen. Bei der Nachprüfung müssen sie in allen Teilprüfungen mindestens 50 % der Punkte erreichen, um zu bestehen. Andernfalls gilt die Nachprüfung als nicht bestanden.

Befreiung

Teilnehmer, die in einer Sportart bereits den Basisteil einer bestimmten Stufe bestanden haben, können in anderen Sportarten von diesem Basisteil befreit werden.

Personen, die an der Universität erfolgreich 2 Semester Sport studiert haben, können vom Basisteil der Unter- und Mittelstufe befreit werden.

Inhaber eines Nachweises über eine entsprechende Ausbildung können von Teilgebieten oder allen Komponenten des Basisteils befreit werden.

Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen

Bei Sportlehrkräften, die im Rahmen ihres Hochschulstudiums eine eingehende Ausbildung in der betreffenden Sportart absolviert haben und mindestens 2 Jahre in einem Sportverband oder -verein bzw. in einer Schüler- oder Studierendenmannschaft als Trainer tätig waren, kann die Gleichwertigkeit mit der Unter- und Mittelstufe der Trainerausbildung anerkannt werden.

Ferner kann eine Gleichwertigkeit bei Lehrgängen oder Ausbildungen im Ausland anerkannt werden. Nach Vorlage der jeweiligen Dokumente kann – unter Berücksichtigung der von der beratenden Kommission festgelegten Kriterien und Modalitäten – eine Befreiung von bestimmten Unterrichtseinheiten gewährt werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

École nationale de l’éducation physique et des sports (ENEPS)

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Sportmedizinische Untersuchung

Links

Rechtsgrundlagen

Règlement grand-ducal du 16 janvier 1990

portant restructuration des cours de formation des entraîneurs dans l'intérêt des fédérations et sociétés sportives

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