Einen Auslandsaufenthalt beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten registrieren (Lëtzebuerger am Ausland)
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Einwohner
Bei kurzen oder längeren Reisen (innerhalb der Europäischen Union oder in andere Länder) kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu mehr oder weniger großen Unannehmlichkeiten kommt.
Um diese Unterstützung bestmöglich zu nutzen, haben Reisende die Möglichkeit, ihre Reisen beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Ministère des Affaires étrangères et européennes - MAEE) zu melden, das dann schneller reagieren kann.
Zielgruppe
Gebietsansässige mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit sowie Personen anderer Staatsangehörigkeit, die sie begleiten, können ihren vorübergehenden Auslandsaufenthalt (innerhalb der Europäischen Union oder in einem Drittland) melden.
Luxemburger, die Luxemburg verlassen, um ständig im Ausland zu wohnen, haben ebenfalls die Möglichkeit, dies beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu melden.
Diese Meldung ist nicht vorgeschrieben.
Kosten
Das Registrierungsverfahren beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten ist kostenlos.
Der Meldende hat auch die Möglichkeit, dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten Kommentare und Bemerkungen zukommen zu lassen, wie zum Beispiel seine Krankenversicherung, den Namen seines Hotels, spezielle Bedürfnisse.
Wenn sich der Aufenthalt über mehrere Länder oder Orte innerhalb eines Landes erstreckt, kann eine einzige Meldung für alle Reiseziele abgegeben werden.
Genauso ist es möglich, für einen Aufenthalt mehrere Personen anhand einer einzigen Meldung zu melden. So kann zum Beispiel bei einer Klassenfahrt oder einer organisierten Reise eine einzige Person alle Teilnehmer melden.
Die abgegebene Meldung kann jederzeit annulliert oder geändert werden.
Nutzen der Aufenthaltsmeldung
Die Meldung eines Auslandsaufenthaltes oder -wohnsitzes beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten (MAEE) kann in mehrerlei Hinsicht nützlich sein:
gemeldete Personen erhalten praktische Informationen über das Land oder die Länder, in die sie reisen wollen (zum Beispiel, wenn das Reiseland neue Einreisebestimmungen erlassen hat);
registrierte Personen erhalten auch ein E-Mail vom MAEE, das die Adressen der luxemburgischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen enthält;
die normalen konsularischen Leistungen der diplomatischen und konsularischen Vertretungen sind leichter umzusetzen (Verlustanzeige für Dokumente und Ausstellung eines neuen Dokuments);
bei Not- oder Krisenfällen in dem Land, in dem sich eine gemeldete Person befindet, verfügen das MAEE sowie die in diesem Land befindliche diplomatische und konsularische Vertretung über ihre Daten und können sie so leichter kontaktieren, um ihr Anweisungen zukommen zu lassen;
gegebenenfalls kann das MAEE auch die in Luxemburg verbliebene Kontaktperson kontaktieren, die der Auslandsreisende oder im Ausland Wohnende bezeichnet hat, um sie über etwaige Probleme zu informieren;
im Falle eines dauerhaften Wohnsitzes im Ausland kann die registrierte Person auch beantragen, Informationen über die Wahlen in Luxemburg usw. zu erhalten.
Die vom Meldenden eingegebenen personenbezogenen Daten werden 2 Wochen nach Beendigung des Auslandsaufenthalts aus dem System gelöscht.
Bei Luxemburgern mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland werden die Daten bis zu anderslautender Angabe seitens des Meldenden gespeichert oder bis das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten oder eine diplomatische oder konsularische Vertretung Kenntnis über einen Wohnortwechsel erlangen.
Im Rahmen des Datenschutzgesetzes hat der Meldende mehrere Rechte bezüglich seiner personenbezogenen Daten. Er hat ein Recht auf:
Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.
Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.
Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.
Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.
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