Eine vorübergehende Änderung der Verkehrsführung beantragen und/oder einen Umzug auf den öffentlichen Verkehrswegen organisieren

Bei Veranstaltungen oder öffentlichen Ereignissen (Stadtteilfeste, Straßenmärkte, Open-Air-Konzerte, Umzüge usw.) können aus Sicherheitsgründen Straßensperrungen, Umleitungen, Parkverbote oder -erlaubnisse für bestimmte Zonen notwendig sein.

Solche Maßnahmen bedürfen einer Genehmigung vom Gemeinderat in Form einer befristeten Verkehrsanordnung.

Gehört ein Umzug zur Veranstaltung muss eine Vorabgenehmigung beim Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten (MMTP) beantragt werden.

Hinweis: Für Sportwettbewerbe müssen Sondergenehmigungen beantragt werden. Nähere Informationen können Sie in unserem Informationstext über die Veranstaltung von Sportevents auf den öffentlichen Verkehrswegen nachlesen.

Zielgruppe

Vereine oder Veranstalter, die zur Gewährleistung der Sicherheit am Veranstaltungsort eine Änderung der Verkehrsführung für erforderlich halten.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Gehört ein Umzug zur Veranstaltung und sitzen die Personen nicht auf normalen Sitzen von Straßenfahrzeugen, muss im Vorfeld eine Genehmigung beantragt werden.

Bei einem Umzug kann es sich um Folgendes handeln:

  • einen Karnevalsumzug;
  • Zusammentreffen anlässlich des Burgbrennens (Buergbrennen);
  • die traditionelle Prozession des Hämmelsmarsch.

Der ausgefüllte und elektronisch (anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises) oder handschriftlich unterzeichnete Genehmigungsantrag:

  • muss mindestens 4 Wochen im Voraus bei der Direktion für Straßenverkehrssicherheit der Abteilung für Mobilität und Transport des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten eingereicht werden;
  • muss folgende Angaben enthalten:
    • Art, Datum und Ort der Veranstaltung;
    • Kennzeichen der betreffenden Fahrzeuge.

Der Antrag ist folgendermaßen einzureichen:

Ministère de la Mobilité et des Travaux publics
Département de la mobilité et des transports
Direction de la circulation et sécurité routières
4, place de l'Europe
L-1499 Luxembourg

Vorgehensweise und Details

Genehmigungsantrag

Der Genehmigungsantrag ist an den Schöffenrat zu richten, und zwar deutlich vor der letzten Gemeinderatssitzung, die der Veranstaltung vorangeht.

Dieser Antrag muss Folgendes enthalten:

  • Daten und Uhrzeiten der Veranstaltung;
  • Straßen und Streckenabschnitte, für die eine Ausnahme bzw. Änderung von der normalen Verkehrsordnung beantragt wird.

Sicherheitsvorschriften

Veranstalter müssen grundsätzlich alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Ordnungsdienst sicherzustellen, Unfälle zu verhindern und die Sicherheit der Teilnehmer und der Zuschauer zu gewährleisten.

Die gegebenenfalls mit der Genehmigung verbundenen Auflagen sind strikt einzuhalten.

Personenbeförderung

Die Beförderung von Personen an Bord eines Straßenfahrzeugs ist nur auf geeigneten Sitzen und an angemessenen Orten gestattet.

Die Straßenverkehrsordnung verbietet die Beförderung von Personen:

  • auf anderen als den in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Sitzen; oder
  • auf der Ladefläche oder im Ladebereich eines Straßenfahrzeugs.

Der für den Transport zuständige Minister kann jedoch ausnahmsweise Fahrzeuge genehmigen:

  • die gezogen und gelegentlich für die Beförderung von Personen genutzt werden, die auf auf der Ladefläche eingerichteten Sitzen oder Bänken sitzen, sofern eine befürwortende Stellungnahme der SNCA dafür vorliegt;
  • die an einem Umzug teilnehmen, sofern für diese Fahrzeuge eine spezielle Versicherung abgeschlossen wurde.

Die für die Beförderung von Teilnehmern genutzten Fahrzeuge und Anhänger müssen der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

Formulare/Online-Dienste

Demande d’autorisation pour cortège auprès du ministère de la Mobilité et des Travaux publics

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