Erklärung zur Wasserentnahmeabgabe (Grund- und Oberflächenwasser)
Zum letzten Mal aktualisiert am
Jede Person, die Grund- oder Oberflächenwasser entnimmt, muss dem Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l’eau - AGE) eine jährliche Erklärung übermitteln.
Anhand dieser Erklärung kann die Wasserentnahmeabgabe gemäß den geltenden Rechtsvorschriften berechnet werden.
Jede Wasserentnahme unterliegt einer vorherigen Genehmigung.
Betroffene Personen
Natürliche oder juristische Personen, die Wasser aus unterirdischen (Bohrungen, Brunnen, Quellen usw.) oder oberirdischen Gewässern (Flüsse, Seen usw.) entnehmen.
Fristen
Sie müssen die Erklärung zur Wasserentnahmeabgabe zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres einreichen, das auf das Jahr der Entnahme folgt.
Vorgehensweise und Details
Einreichung der Erklärung
Sie können dem Wasserwirtschaftsamt Ihre Erklärung der Wasserentnahmen wie folgt übermitteln:
- per Post unter Verwendung des entsprechenden Papierformulars (siehe Online-Dienste und Formulare);
- online auf MyGuichet.lu (siehe Online-Dienste und Formulare). Es handelt sich dabei um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein luxemburgischer elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Nachdem Sie den Vorgang gestartet haben, werden Sie gebeten, die Anweisungen des elektronischen Assistenten zu befolgen, um Ihre Erklärung zu vervollständigen.
Elektronische Signatur
Die Erklärung der Wasserentnahmen auf MyGuichet.lu erfordert eine Signatur mit einem Zertifikat zur Authentisierung und elektronischen Signatur, das enthalten ist in:
- einem LuxTrust-Produkt; oder
- einem luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID).
Die elektronische Signatur kann nicht mit einem eIDAS-Identifizierungsmittel eines anderen Landes erfolgen.
Höhe der Abgabe
Die Höhe der Abgabe hängt von Ihrem jährlichen Wasserentnahmevolumen ab:
- 0,125 Euro/m3 für jede Entnahme von mehr als 200 m3 pro Jahr;
- eine Pauschale von 25 Euro pro Jahr, wenn das jährliche Entnahmevolumen 200 m3 nicht überschreitet.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Wasserwirtschaftsamt (AGE) Abteilung Grund- und Trinkwasser
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 50 730
- E-Mail:
- declarations@eau.etat.lu
- Website:
- https://www.waasser.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 19 décembre 2008
relative à l'eau
-
Règlement grand-ducal du 18 juin 2020
portant sur la déclaration des éléments nécessaires au calcul des taxes de prélèvement et de rejet
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