Erklärung zur Wasserentnahmeabgabe (Grund- und Oberflächenwasser)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Jede Person, die Grund- oder Oberflächenwasser entnimmt, muss dem Wasserwirtschaftsamt ihre jährlichen Entnahmen melden.

Jede Person, die Grund- oder Oberflächenwasser entnimmt, muss dem Wasserwirtschaftsamt (Administration de la gestion de l’eau - AGE) eine jährliche Erklärung übermitteln.

Anhand dieser Erklärung kann die Wasserentnahmeabgabe gemäß den geltenden Rechtsvorschriften berechnet werden.

Jede Wasserentnahme unterliegt einer vorherigen Genehmigung.

Betroffene Personen

Natürliche oder juristische Personen, die Wasser aus unterirdischen (Bohrungen, Brunnen, Quellen usw.) oder oberirdischen Gewässern (Flüsse, Seen usw.) entnehmen.

Fristen

Sie müssen die Erklärung zur Wasserentnahmeabgabe zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres einreichen, das auf das Jahr der Entnahme folgt.

Vorgehensweise und Details

Einreichung der Erklärung

Sie können dem Wasserwirtschaftsamt Ihre Erklärung der Wasserentnahmen wie folgt übermitteln:

  • per Post unter Verwendung des entsprechenden Papierformulars (siehe Online-Dienste und Formulare);
  • online auf MyGuichet.lu (siehe Online-Dienste und Formulare). Es handelt sich dabei um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein luxemburgischer elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.

Nachdem Sie den Vorgang gestartet haben, werden Sie gebeten, die Anweisungen des elektronischen Assistenten zu befolgen, um Ihre Erklärung zu vervollständigen.

Elektronische Signatur

Die Erklärung der Wasserentnahmen auf MyGuichet.lu erfordert eine Signatur mit einem Zertifikat zur Authentisierung und elektronischen Signatur, das enthalten ist in:

  • einem LuxTrust-Produkt; oder
  • einem luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID).

Die elektronische Signatur kann nicht mit einem eIDAS-Identifizierungsmittel eines anderen Landes erfolgen.

Höhe der Abgabe

Die Höhe der Abgabe hängt von Ihrem jährlichen Wasserentnahmevolumen ab:

  • 0,125 Euro/m3 für jede Entnahme von mehr als 200 m3 pro Jahr;
  • eine Pauschale von 25 Euro pro Jahr, wenn das jährliche Entnahmevolumen 200 m3 nicht überschreitet.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Wasserwirtschaftsamt (AGE) Abteilung Grund- und Trinkwasser

Adresse:
1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette Luxemburg

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