Ein LENOZ-Zertifikat für ein Gebäude beantragen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Seit 2017 hat Luxemburg eine eigene Zertifizierung für Wohngebäude im Bereich Umwelt.
Die LENOZ-Zertifizierung (Lëtzebuerger Nohaltegkeets-Zertifizéierung: luxemburgisches Nachhaltigkeitszertifikat) trägt den spezifischen Bedürfnissen der Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser in Luxemburg) Rechnung.
Diese fakultative Zertifizierung dient der Erhöhung:
- des Bewusstseins für das Thema nachhaltiges Wohnen;
- der Transparenz des Wohnungsmarkts: Das Zertifikat beinhaltet zahlreiche Informationen über das zertifizierte Wohngebäude.
Das Zertifikat:
- dient als Leitfaden während der gesamten Bauphase;
- ermöglicht eine Einschätzung der Konsequenzen der Entscheidungen des Gebäudeeigentümers über die Energieeffizienz hinaus, dies in folgenden Bereichen:
- Nachhaltigkeit des Gebäudes;
- Wahl des Standorts;
- Qualität der Raumluft.
Das LENOZ-Zertifikat bezieht sich auf die Daten aus dem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes.
Das LENOZ-Zertifikat kann bei Architekten, beratenden Ingenieuren, Energieberatern und allen anderen zur Ausstellung eines Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz befugten Dienstleistern beantragt werden.
Das Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung (Ministère du Logement et de l’Aménagement du territoire) bewilligt den Eigentümern von Wohngebäuden finanzielle Beihilfen für die Ausstellung eines Nachhaltigkeitszertifikats (LENOZ-Zertifikat).
Betroffene Personen
Das LENOZ-Zertifikat für ein Wohngebäude muss von folgenden Personen beantragt werden:
- dem Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses;
- dem Bauträger, wenn er der Eigentümer des Gebäudes ist;
- dem Wohnungseigentumsverwalter für Rechnung der Miteigentümer im Falle eines Mehrfamilienhauses.
Das Zertifikat betrifft:
- jedes neue Wohngebäude;
- jede wesentliche oder integrale energetische Sanierung;
- jedes Wohngebäude oder jeden Teil eines Wohngebäudes mit einem Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz.
Kosten
Die Kosten für die Ausstellung eines LENOZ-Zertifikats sind vom Antragsteller zu tragen.
Das Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung kann eine finanzielle Beihilfe für die Ausstellung des Zertifikats bewilligen.
Vorgehensweise und Details
LENOZ-Zertifizierung
Die Zertifizierung basiert auf 6 Bewertungskategorien (die 143 Kriterien umfassen):
- Standort: Kriterien hinsichtlich des Standorts der Wohnung;
- Gesellschaft: Kriterien zur Bewertung der sozialen Funktionen innerhalb des Mehrparteiengebäudes sowie der Flächennutzung;
- Wirtschaftlichkeit: Kriterien zur Bewertung der Energiekosten der Wohnung;
- Ökologie: Kriterien, die unter anderem die Umweltauswirkungen der verwendeten Baustoffe bewerten;
- Gebäude und technische Anlage: Kriterien im Zusammenhang mit der Qualität des Gebäudes und seiner technischen Anlagen;
- Funktionalität: Kriterien, die darauf abzielen, eine zufriedenstellende Nutzung der Wohnung zu garantieren.
Der mit der Erstellung der Akte beauftragte Sachverständige erstellt das Nachhaltigkeitszertifikat, auf dem die erreichte Nachhaltigkeitsklasse angegeben ist:
- Klasse 1: sehr hohe Nachhaltigkeit (4 LENOZ-Blätter), 85 % der Kriterien sind erfüllt;
- Klasse 2: hohe Nachhaltigkeit (3 LENOZ-Blätter), 70 % der Kriterien sind erfüllt;
- Klasse 3: gute Nachhaltigkeit (2 LENOZ-Blätter), 55 % der Kriterien sind erfüllt;
- Klasse 4: minimale Nachhaltigkeit (1 LENOZ-Blatt), 40 % der Kriterien sind erfüllt.
Beantragung eines LENOZ-Zertifikats
Das Zertifikat kann ausgestellt werden von einem:
- Architekten;
- beratenden Ingenieur;
- Energieberater;
- für die Erfüllung der technischen Prüfungs- oder Kontrollaufgaben im Bereich Energie befugten Dienstleister, wobei es sich dabei insbesondere um folgende Aufgaben handelt:
- Durchführung von Energieaudits;
- Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden und Ausstellung von Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz.
Diesen Dienstleistern wird empfohlen, eine LENOZ-Schulung zu besuchen.
Die Liste der Experten, die eine LENOZ-Schulung besucht haben, wird regelmäßig aktualisiert.
Der Antragsteller wendet sich an den Sachverständigen seiner Wahl.
Das LENOZ-Zertifikat muss in so vielen Originalausfertigungen ausgestellt werden, wie es Eigentümer im zertifizierten Gebäude gibt.
Jeder Eigentümer muss im Besitz des Originals des Nachhaltigkeitszertifikats sein.
Für die Ausstellung eines LENOZ-Zertifikats erforderliche Dokumente
Der Antragsteller muss folgende Dokumente beifügen:
- Kopie des Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz;
- Katasterplan;
- Plan des Standorts;
- Grundrisse;
- Schnitte;
- Stockwerke einschließlich Angabe der Wände usw.
Der Sachverständige, der das Zertifikat ausstellen soll, kann weitere Dokumente verlangen.
Gültigkeit
Das LENOZ-Zertifikat hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab seiner Ausstellung. Das Datum der Ausstellung und das Ende seiner Gültigkeit werden auf dem Zertifikat angegeben.
Das Zertifikat verliert seine Gültigkeit, wenn ein neuer Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz für das betreffende Gebäude ausgestellt werden muss.
Verpflichtungen
Im Rahmen einer Miteigentümergemeinschaft muss der Beschluss zur Ausstellung eines LENOZ-Zertifikats mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Miteigentümer gefasst werden. Demzufolge kann sich eine Minderheit der Miteigentümer der Ausstellung eines LENOZ-Zertifikats nicht entgegenstellen.
Übermittlung
Ein interessierter Käufer oder Mieter, der sein Interesse am Kauf oder an der Anmietung eines Hauses oder einer Wohnung bekundet hat, nachdem der Eigentümer seine Absicht zum Verkauf oder zur Vermietung des betroffenen Hauses oder der betroffenen Wohnung kundgetan hat, muss das entsprechende Nachhaltigkeitszertifikat, für dessen Ausstellung der Eigentümer eine finanzielle Beihilfe erhalten hat, einsehen können.
Der Minister für Wohnungsbau und Raumentwicklung führt ein Register der Nachhaltigkeitszertifikate der Wohnungen und ihrer Anhänge.
Sobald der Eigentümerwechsel in Kraft tritt, muss der Eigentümer, der im Besitz des Nachhaltigkeitszertifikats ist, dessen Original an den neuen Eigentümer übermitteln.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
Luxemburg
Postfach L-2916
- Telefon:
- (+352) 247 84 819
- Fax:
- (+352) 247 84 840
- E-Mail:
- info@ml.public.lu
- Website:
- http://www.logement.lu
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
- Adresse:
- 11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 80 02 10 10
Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 45 88 44
- E-Mail:
- info@ml.etat.lu
- Website:
- http://www.logement.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
Donnerstags nur nach Terminvereinbarung -
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen (CFUE)
- Adresse:
- 4, place de l’Europe L-1499 Luxemburg
- E-Mail:
- cfue@mat.etat.lu
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
PRIMe House 2017
sur emwelt.lu - le portail de l'environnement
-
Aide financière pour le certificat LENOZ
sur logement.lu
-
Manuel explicatif LENOZ - Questions techniques
sur logement.lu
-
Liste der Klima-Agence certified Berater
auf der Website der Klima-Agence
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 23 décembre 2016
portant introduction d'une certification de la durabilité des logements
-
Règlement grand-ducal du 23 décembre 2016
relatif à la certification de la durabilité des logements
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