Eine Förderprämie für die Gewinnung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien beantragen
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Zur Förderung von Investitionsprojekten, deren Ziel die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen ist, kann der Staat Privatpersonen und juristischen Personen eine Förderprämie gewähren. Diese wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die erzeugte Energie in das Netz eines nationalen Betreibers eingespeist wird – siehe Liste auf der Website des Luxemburgischen Regulierungsinstituts (Institut luxembourgeois de régulation - ILR). Die Prämie wird in Form einer Subvention je erzeugte kWh Strom gewährt, die dem vom Netzbetreiber gezahlten Marktpreis hinzugerechnet wird.
Das Antragsformular (und etwaige Anlagen) kann elektronisch ausgefüllt, signiert und an die zuständige Behörde geschickt werden (siehe Anweisungen auf dem Deckblatt des Formulars). Zur Vermeidung von Problemen bei der visuellen Anzeige, dem Ausfüllen oder dem Ausdrucken der PDF-Dateien, kann die aktuelle Version des Acrobat® Reader® kostenlos heruntergeladen werden.
Betroffene Personen
Folgende Personen können die Förderprämie beziehen:
- Privatpersonen;
- Gesellschaften;
- Gemeinden und Gemeindeverbände;
- Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL).
Infrage kommen darüber hinaus die Eigentümer einer der folgenden Stromerzeugungsanlagen (deren erzeugter Strom in das Netz eines nationalen Betreibers eingespeist wird):
- Photovoltaikanlage;
- Windkraftanlage;
- Wasserkraftanlage;
- Biogasanlage;
- Biomasseanlage.
Fristen
Der Förderantrag ist dem Umweltamt (Administration de l'environnement) spätestens 24 Monate nach Ausstellung der vom Netzverwalter erstellten Aufstellung zuzusenden.
Vorgehensweise und Details
Photovoltaikanlage
Eigentümer von Photovoltaikanlagen, die vor dem 31. Dezember 2004 in Betrieb genommen wurden und deren Leistung zwischen 1 kW und 50 kW liegt, können für die Beantragung der Prämie das herunterladbare Antragsformular verwenden, dem Folgendes beizufügen ist:
- eine vom Netzverwalter erstellte Aufstellung der Mengen an Elektrizität, die während des jeweiligen Zeitraums in das Netz eingespeist wurden;
- eine Kopie des Vertrags zwischen dem Stromerzeuger und dem Netzbetreiber, der den Anschluss der Anlage an das Netz regelt (wenn es sich um den Erstantrag handelt oder der Eigentümer gewechselt hat bzw. die Technik geändert wurde).
Die Förderprämie kann online über MyGuichet.lu beantragt werden.
Die Prämie kann für eine Dauer von 20 Jahren gewährt werden.
Erzeugung von Energie durch Windkraft, Wasserkraft, auf der Grundlage von Biogas und Biomasse
Vor dem 31. Dezember 2004 in Betrieb genommene Anlagen
Eigentümer von Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2004 in Betrieb genommen wurden und deren Leistung zwischen 1 kW und 3 MW liegt, können für die Beantragung der Prämie das herunterladbare Antragsformular verwenden, dem Folgendes beizufügen ist:
- eine vom Netzverwalter erstellte Aufstellung der Mengen an Elektrizität, die während des jeweiligen Zeitraums in das Netz eingespeist wurden;
- eine Kopie des Vertrags zwischen dem Stromerzeuger und dem Netzbetreiber, der den Anschluss der Anlage an das Netz regelt (wenn es sich um den Erstantrag handelt oder der Eigentümer gewechselt hat bzw. die Technik geändert wurde).
Die Förderprämie kann online über MyGuichet.lu beantragt werden.
Die Prämie kann für eine Dauer von 10 Jahren gewährt werden.
Zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2007 in Betrieb genommene Anlagen
Eigentümer von Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2007 in Betrieb genommen wurden und deren Leistung weniger als 5 MW (bei Windkraftanlagen) oder weniger als 3 MW (bei allen anderen Anlagen) beträgt, können für die Beantragung der Prämie das herunterladbare Antragsformular verwenden, dem Folgendes beizufügen ist:
- eine vom Netzverwalter erstellte Aufstellung der Mengen an Elektrizität, die während des jeweiligen Zeitraums in das Netz eingespeist wurden;
- eine Kopie des Vertrags zwischen dem Stromerzeuger und dem Netzverwalter, der den Anschluss der Anlage an das Netz regelt (wenn es sich um den Erstantrag handelt oder der Eigentümer gewechselt hat bzw. die Technik geändert wurde).
Die Prämie kann für eine Dauer von 10 Jahren gewährt werden.
Die Prämien müssen zurückgezahlt werden, wenn sie aufgrund falscher Erklärungen oder unrichtiger Angaben bezogen wurden.
Anlagentyp | Inbetriebnahme | Gewährte Prämie |
---|---|---|
Wind-, Wasserkraft-, Biomasse-, Biogasanlage (Leistung zwischen 1 kW und 3 MW) | vor dem 31. Dezember 2004 | 0,025 Euro/kWh |
Windkraftanlage (Leistung unter 5 MW) | zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2007 | 0,025 Euro/kWh |
Wasserkraft-, Biomasse-, Biogasanlage (Leistung unter 3 MW) | zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2007 | 0,025 Euro/kWh |
Photovoltaikanlage (Leistung zwischen 1kW und 50kW) | vor dem 31. Dezember 2002 | 0,55 Euro/kWh |
zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2003 | 0,5 Euro/kWh | |
zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2004 | 0,45 Euro/kWh | |
Photovoltaikanlage (Gemeinden und Gemeindeverbände) (Leistung zwischen 1kW und 50kWh) | vor dem 31. Dezember 2004 | 0,25 Euro/kWh |
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Umweltamt Finanzielle Beihilfen
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 40 56 56 400
- Fax:
- (+352) 40 56 56 399
- Website:
- http://www.emwelt.lu/
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7.30 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
7.30–12.00 Uhr und 12.30–16.00 Uhr
Abteilung der Energieeinsparung
-
Umweltamt Finanzielle Beihilfen
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- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
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Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7.30 Uhr
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- 7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
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- Geschlossen
7.30–12.00 Uhr und 12.30–16.00 Uhr
-
Klima-Agence
- Adresse:
- 2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 8002 11 90
- E-Mail:
- info@klima-agence.lu
- Website:
- http://www.klima-agence.lu
Klima-Agence
-
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Vorgänge
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Weitere Informationen
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Économies d'énergie et énergies renouvelables
sur emwelt.lu - le portail de l'environnement
-
Institut luxembourgeois de régulation (ILR)
Site web
-
Finanzielle Beihilfen für Privatpersonen
auf der Website der Klima-Agence
-
Klima-Agence
Website
Rechtsgrundlagen
- Code de l'Environnement
-
Règlement grand-ducal du 28 décembre 2001
instituant une prime d'encouragement écologique pour l'électricité produite à partir de l'énergie éolienne, hydraulique, solaire, de la biomasse et du biogaz
-
Règlement grand-ducal modifié du 3 août 2005
instituant une prime d'encouragement écologique pour l'électricité produite à partir de l'énergie éolienne, hydraulique, de la biomasse et du biogaz
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