Eine Förderprämie für die Gewinnung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zur Förderung von Investitionsprojekten, deren Ziel die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen ist, kann der Staat Privatpersonen und juristischen Personen eine Förderprämie gewähren. Diese wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die erzeugte Energie in das Netz eines nationalen Betreibers eingespeist wird – siehe Liste auf der Website des Luxemburgischen Regulierungsinstituts (Institut luxembourgeois de régulation - ILR). Die Prämie wird in Form einer Subvention je erzeugte kWh Strom gewährt, die dem vom Netzbetreiber gezahlten Marktpreis hinzugerechnet wird.

Das Antragsformular (und etwaige Anlagen) kann elektronisch ausgefüllt, signiert und an die zuständige Behörde geschickt werden (siehe Anweisungen auf dem Deckblatt des Formulars). Zur Vermeidung von Problemen bei der visuellen Anzeige, dem Ausfüllen oder dem Ausdrucken der PDF-Dateien, kann die aktuelle Version des Acrobat® Reader® kostenlos heruntergeladen werden.

Betroffene Personen

Folgende Personen können die Förderprämie beziehen:

  • Privatpersonen;
  • Gesellschaften;
  • Gemeinden und Gemeindeverbände;
  • Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL).

Infrage kommen darüber hinaus die Eigentümer einer der folgenden Stromerzeugungsanlagen (deren erzeugter Strom in das Netz eines nationalen Betreibers eingespeist wird):

Fristen

Der Förderantrag ist dem Umweltamt (Administration de l'environnement) spätestens 24 Monate nach Ausstellung der vom Netzverwalter erstellten Aufstellung zuzusenden.

Vorgehensweise und Details

Photovoltaikanlage

Eigentümer von Photovoltaikanlagen, die vor dem 31. Dezember 2004 in Betrieb genommen wurden und deren Leistung zwischen 1 kW und 50 kW liegt, können für die Beantragung der Prämie das herunterladbare Antragsformular verwenden, dem Folgendes beizufügen ist:

  • eine vom Netzverwalter erstellte Aufstellung der Mengen an Elektrizität, die während des jeweiligen Zeitraums in das Netz eingespeist wurden;
  • eine Kopie des Vertrags zwischen dem Stromerzeuger und dem Netzbetreiber, der den Anschluss der Anlage an das Netz regelt (wenn es sich um den Erstantrag handelt oder der Eigentümer gewechselt hat bzw. die Technik geändert wurde).

Die Förderprämie kann online über MyGuichet.lu beantragt werden.

Die Prämie kann für eine Dauer von 20 Jahren gewährt werden.

Erzeugung von Energie durch Windkraft, Wasserkraft, auf der Grundlage von Biogas und Biomasse

Vor dem 31. Dezember 2004 in Betrieb genommene Anlagen

Eigentümer von Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2004 in Betrieb genommen wurden und deren Leistung zwischen 1 kW und 3 MW liegt, können für die Beantragung der Prämie das herunterladbare Antragsformular verwenden, dem Folgendes beizufügen ist:

  • eine vom Netzverwalter erstellte Aufstellung der Mengen an Elektrizität, die während des jeweiligen Zeitraums in das Netz eingespeist wurden;
  • eine Kopie des Vertrags zwischen dem Stromerzeuger und dem Netzbetreiber, der den Anschluss der Anlage an das Netz regelt (wenn es sich um den Erstantrag handelt oder der Eigentümer gewechselt hat bzw. die Technik geändert wurde).

Die Förderprämie kann online über MyGuichet.lu beantragt werden.

Die Prämie kann für eine Dauer von 10 Jahren gewährt werden.

Zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2007 in Betrieb genommene Anlagen

Eigentümer von Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2007 in Betrieb genommen wurden und deren Leistung weniger als 5 MW (bei Windkraftanlagen) oder weniger als 3 MW (bei allen anderen Anlagen) beträgt, können für die Beantragung der Prämie das herunterladbare Antragsformular verwenden, dem Folgendes beizufügen ist:

  • eine vom Netzverwalter erstellte Aufstellung der Mengen an Elektrizität, die während des jeweiligen Zeitraums in das Netz eingespeist wurden;
  • eine Kopie des Vertrags zwischen dem Stromerzeuger und dem Netzverwalter, der den Anschluss der Anlage an das Netz regelt (wenn es sich um den Erstantrag handelt oder der Eigentümer gewechselt hat bzw. die Technik geändert wurde).

Die Prämie kann für eine Dauer von 10 Jahren gewährt werden.

Die Prämien müssen zurückgezahlt werden, wenn sie aufgrund falscher Erklärungen oder unrichtiger Angaben bezogen wurden.

Übersichtstabelle der Prämien
Anlagentyp Inbetriebnahme Gewährte Prämie
Wind-, Wasserkraft-, Biomasse-, Biogasanlage (Leistung zwischen 1 kW und 3 MW) vor dem 31. Dezember 2004 0,025 Euro/kWh
Windkraftanlage (Leistung unter 5 MW) zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2007 0,025 Euro/kWh
Wasserkraft-, Biomasse-, Biogasanlage (Leistung unter 3 MW) zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2007 0,025 Euro/kWh
Photovoltaikanlage (Leistung zwischen 1kW und 50kW) vor dem 31. Dezember 2002 0,55 Euro/kWh
zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 31. Dezember 2003 0,5 Euro/kWh
zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2004 0,45 Euro/kWh
Photovoltaikanlage (Gemeinden und Gemeindeverbände) (Leistung zwischen 1kW und 50kWh) vor dem 31. Dezember 2004 0,25 Euro/kWh

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Umweltamt Finanzielle Beihilfen

    Adresse:
    1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7.30 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    7.30–12.00 Uhr und 12.30–16.00 Uhr

Abteilung der Energieeinsparung

  • Umweltamt Finanzielle Beihilfen

    Adresse:
    1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7.30 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    7.30 bis 12.00 Uhr , 12.30 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    7.30–12.00 Uhr und 12.30–16.00 Uhr

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