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Was ist eine allgemeine gebührenpflichtige Verwarnung?

Eine allgemeine gebührenpflichtige Verwarnung (avertissement taxé standard - AT) ist ein pauschales Bußgeld, das bei verschiedenen Verstößen verhängt wird:

  • Parkverbot;
  • unzulässiges Halten; oder
  • unzulässiges Parken.

Dieses Verfahren ist im Gesetz vom 25. Juli 2015 zur Einführung des Systems der automatisierten Kontrollen und Sanktionen vorgesehen.

Verstöße, die mit einer allgemeinen gebührenpflichtigen Verwarnung geahndet werden, führen nicht zum Abzug von Punkten im Führerschein.

Sind Sie betroffen?

Dieses Verfahren gilt, wenn ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung von einem befugten Beamten festgestellt wurde, für folgende Personen:

  • den Fahrer des Fahrzeugs;
  • den Halter des Fahrzeugs; oder
  • den Eigentümer des Fahrzeugs.

Sie haben 2 Möglichkeiten:

  • den Verstoß anzuerkennen; oder
  • den Verstoß anzufechten.

Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit anerkennen, müssen Sie den fälligen Betrag innerhalb von 45 Tagen nach Feststellung des Verstoßes begleichen. Die fristgerechte Zahlung des Bußgelds hat zur Folge, dass alle rechtlichen Schritte eingestellt werden.

Code de la route

Zahlungsweisen und Feststellung einer allgemeinen gebührenpflichtigen Verwarnung

Sie können folgendermaßen zahlen:

  • vor Ort, zum Zeitpunkt der Feststellung der Ordnungswidrigkeit, entweder in bar oder per Karte (die Zahlung vor Ort ist für Nichtansässige obligatorisch, es sei denn, dies ist materiell nicht möglich); oder
  • innerhalb von 45 Tagen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Feststellung des Sachverhalts nicht in der Lage sind, zu zahlen:
    • online über MyGuichet.lu (Vorgang mit Authentifizierung);
    • über Payconiq;
    • per Banküberweisung auf das Konto der Großherzoglichen Polizei;
    • in einer Polizeidienststelle (in bar oder per Karte).

Wichtig: Bei Zahlung per Überweisung geben Sie bitte unbedingt Folgendes an:

  • die Referenznummer der gebührenpflichtigen Verwarnung; und
  • das Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem der Verstoß begangen wurde.

Schecks und Lastschriften von einer ausländischen Bank, die per Post geschickt werden, werden nicht akzeptiert.

Bei Nichtzahlung innerhalb von 45 Tagen erhalten Sie ein Einschreiben, in dem Ihnen eine neue Frist von 45 Tagen eingeräumt wird.

Je nach Art des Verstoßes kann die gebührenpflichtige Verwarnung in einen Bußgeldbescheid (procès-verbal - PV) umgewandelt und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Sie können die allgemeine gebührenpflichtige Verwarnung am Ort der Feststellung des Verstoßes in Anwesenheit des Beamten, der die Verwarnung ausgestellt hat, anfechten. In diesem Fall wird die gebührenpflichtige Verwarnung durch einen ordentlichen Bußgeldbescheid ersetzt.

Ist der Beamte, der die Verwarnung ausgestellt hat, nicht mehr vor Ort, können Sie:

  • die Polizeidienststelle aufsuchen, die den Verstoß festgestellt hat; oder
  • einen schriftlichen Einspruch an folgende Adresse senden:

Direction centrale "Police administrative"
Service national des avertissements taxés (SNAT)

L-2957 Luxemburg

Anfechtungsfrist

Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Verwarnung einreichen.

Der Einspruch setzt die Zahlungsverpflichtung bis zur Entscheidung der zuständigen Behörde aus.

Der Einspruch kann eingereicht werden:

  • online über das Portal MyGuichet.lu; oder
  • direkt auf der Website der Großherzoglichen Polizei.

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