Unterstützung für Personen mit einer Behinderung oder pflegebedürftige Personen

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Einkommen für schwerbehinderte Personen

Wenn Sie in Luxemburg wohnen und eine schwere Behinderung haben, aufgrund derer Sie nicht arbeiten können, können Sie unter bestimmten Bedingungen das Einkommen für schwerbehinderte Personen (revenu pour personnes gravement handicapées - RPGH) beantragen. Dieses Einkommen dient dazu, Personen finanziell zu unterstützen, die aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Gesundheitszustands nicht in der Lage sind, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Der Bruttobetrag des RPGH entspricht dem Einkommen zur sozialen Eingliederung (revenu d’inclusion sociale - REVIS).

Einkommen für schwerbehinderte Personen (RPGH)

Leistungen der Pflegeversicherung

Wussten Sie, dass die Pflegeversicherung unabhängig von Ihrem Einkommen bestimmte Kosten für Ihre alltägliche Hilfe und Pflege abdecken kann? Dies betrifft die Aktivitäten des täglichen Lebens, Aktivitäten zur Erhaltung der häuslichen Pflege, Anpassungen der Wohnung usw.

Dieser Anspruch gilt für alle krankenversicherten Personen sowie für ihre Mitversicherten. Nach einer Beurteilung Ihrer Pflegestufe durch einen Sachbearbeiter wird Ihnen die erforderliche Hilfe und Pflege gewährt, die Ihren Alltag erleichtern wird.

Hilfe für den behindertengerechten Ausbau Ihrer Immobilie

Als Person mit einer Behinderung oder pflegebedürftige Person können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Hilfe für den behindertengerechten Ausbau Ihrer Immobilie beantragen, um so Ihre Selbstständigkeit zu stärken und Ihre täglichen Aktivitäten zu erleichtern. Diese Hilfe ist eine Ergänzung zu den Arbeiten, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Finanzielle Unterstützung für den behindertengerechten Ausbau einer Immobilie

Alles zu den Pflichten in Sachen Zugänglichkeit öffentlicher Orte

Wussten Sie, dass für alle Gebäude, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind oder sich in öffentlichem Besitz befinden, gesetzliche Standards in Sachen Zugänglichkeit gelten? Betroffen sind Neubauten und bestehende Gebäude. Wenn Sie von der Anpassung eines dieser öffentlich zugänglichen Orte an die Anforderungen betroffen sind, können Sie einen Antrag auf angemessene Vorkehrungen stellen.

Maßnahmen im Bereich der Zugänglichkeit

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