Ist Ihr Kind krank? Entdecken Sie den Urlaub aus familiären Gründen und verschiedene Unterstützungsmaßnahmen

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Nehmen Sie Urlaub aus familiären Gründen

Wenn es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten für Ihr krankes Kind gibt, können Sie Urlaub aus familiären Gründen nehmen.

Die Dauer dieses Urlaubs hängt vom Alter Ihres Kindes ab und kann in verschiedenen Fällen verlängert werden.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber am ersten Tag Ihrer Abwesenheit und schicken Sie ihm schnellstmöglich ein ärztliches Attest.

Innerhalb von 3 Tagen nach dem ersten Tag der Abwesenheit müssen Sie auch Ihrer Krankenkasse ein Attest zukommen lassen.

Urlaub aus familiären Gründen bei Krankheit seines Kindes

Suchen Sie einen Babysitter

Sie können die Dienste eines Babysitters in Anspruch nehmen. Ist der Babysitter minderjährig, vergewissern Sie sich, dass seine Eltern informiert sind und er haftpflichtversichert ist. Jede Person über 15 Jahren kann als Babysitter vergütet werden.

Sie können:

  • sich an die Erziehungs- und Familienberatung (Action familiale et populaire - AFP-Services) wenden, die eine Liste der Babysitter führt, die eine entsprechende Schulung absolviert haben;
  • sich an die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzortes wenden, da einige Gemeinden über Listen mit Jugendlichen verfügen, die Babysitter-Dienste anbieten;
  • die Website babysitting.lu besuchen, eine Plattform auf der sich Eltern mit geschulten Babysittern vernetzen können.

Vertrauen Sie Ihr Kind dem Dienst „Krank Kanner Doheem“ an

Mithilfe des Dienstes „Krank Kanner Doheem“ können Sie Ihr krankes Kind während Ihrer Arbeitszeit zu Hause von einer qualifizierten Person betreuen lassen. Beachten Sie, dass eine vorherige Anmeldung für den Dienst erforderlich ist, um ihn in Anspruch nehmen zu können. Die Kosten für diesen Dienst werden auf der Grundlage des Nettoeinkommens Ihres Haushalts berechnet.

Optimieren Sie Ihre Steuern: Setzen Sie Ihre Betreuungskosten ab

Die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder können von der Steuer abgesetzt werden, unabhängig davon, ob es sich um Kosten in Luxemburg oder in einem anderen EU-Land handelt.

Um sie abzusetzen, müssen Sie die entsprechenden Beträge je nach Sachlage in Ihrer Steuererklärung angeben.

Gut zu wissen: Früherkennungstests

Im Rahmen des Programms „Bilan 30“ werden die Eltern von 30 Monate alten Kindern eingeladen, an einer Beurteilung der Sprachentwicklung des Kindes teilzunehmen. Diese Untersuchung, die von Logopäden durchgeführt wird, umfasst Sprachspiele und einen Hörtest, um Eltern bei der Sprachförderung ihres Kindes zu beraten.

Als Eltern erhalten Sie außerdem eine Einladung zu einem kostenlosen Sehtest für Ihre Kinder im Alter von 10 und 40 Monaten (Vision Test 10 und Vision Test 40). Diese freiwilligen Tests werden von einem Orthoptisten zur Beurteilung der Sehkraft und der Notwendigkeit von Sehhilfen für Ihr Kind durchgeführt.

Frühkindliche Förderung: eine wichtige Unterstützung für die Entwicklung Ihres Kindes

Beobachten Sie die Entwicklung Ihres Kindes von Geburt an genau. Wenn Sie Probleme in der Entwicklung Ihres Kleinkindes vermuten, können Sie die Dienste der Fachkräfte der frühkindlichen Förderung in Anspruch nehmen. Die frühkindliche Förderung richtet sich an Kinder von 0 bis 4 Jahren (vor der Einschulung in die Vorschule) und bietet Folgendes an:

  • therapeutische und pädagogische Betreuung; und
  • Früherkennung von Beeinträchtigungen und Entwicklungsstörungen.

Sie beinhaltet Fördermaßnahmen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (körperliche, geistige, sensorische und sonstige Beeinträchtigungen). Der Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit mit der Familie, wobei die Eltern informiert und bei der Erziehung ihres Kindes und im Alltag mit ihm unterstützt werden.

Frühkindliche Förderung

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