Eine unlautere Geschäftspraxis melden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie eine unlautere Geschäftspraxis feststellen, können Sie diese bei einer Verbraucherschutzorganisation oder direkt bei den zuständigen Behörden melden.

Wenn Sie von einer unlauteren Geschäftspraxis betroffen sind, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • eine Verbraucherschutzorganisation; oder
  • direkt an die zuständigen Behörden.

Betroffene Personen

Jede befugte natürliche oder juristische Person kann bei Vorliegen einer unlauteren Geschäftspraxis oder bei Feststellung eines solchen Verhaltens eines Gewerbetreibenden eine Unterlassungsklage oder eine Klage auf Untersagung dieser unlauteren Geschäftspraxis erheben.

Befugte Personen sind:

  • jede natürlich Person, die ein berechtigtes Interesse an einer Klage hat; oder
  • jede anerkannte Vereinigung, unabhängig davon, ob sie Mitglieder aus einem oder mehreren Mitgliedstaaten vertritt; oder
  • jede qualifizierte Stelle, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums benannt wurde; oder
  • jeder Minister; oder
  • das Collège médical und jede Berufskammer, die per Gesetz eingerichtet ist oder als Berufsverband gilt; oder
  • die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé); oder
  • eine Verbraucherschutzorganisation; oder
  • die Direktion für Verbraucherschutz (Direction de la protection des consommateurs), wenn allgemeine Verbraucherinteressen betroffen sind; oder
  • jede eingerichtete sektorale Regulierungsstelle. Die eingerichteten sektoralen Regulierungsstellen, die nationale oder grenzüberschreitende Unterlassungs- oder Untersagungsklagen oder eine nationale oder grenzüberschreitende Sammelklage einleiten können, sind:
    • die Aufsichtskommission für den Finanzsektor (Commission de surveillance du secteur financier);
    • die Versicherungsaufsicht (Commissariat aux assurances);
    • die Nationale Kommission für den Datenschutz (Commission nationale pour la protection des données);
    • das Luxemburgische Regulierungsinstitut (Institut luxembourgeois de régulation);
    • die Unabhängige luxemburgische Behörde für audiovisuelle Medien (Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel);
    • das Luxemburgische Institut für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen (Institut luxembourgeois de la normalisation, de l’accréditation, de la sécurité et qualité des produits et services);
    • die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire);
    • die Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile);
    • die Gesundheitsbehörde (Direction de la santé);
    • die Wettbewerbsbehörde (Autorité de la concurrence).

Vorgehensweise und Details

Einreichen der Beschwerde

Sie können sich an eine der folgenden Stellen wenden:

  • die Direktion für Verbraucherschutz, die zuständig ist, wenn allgemeine Verbraucherinteressen betroffen sind;
  • den Luxemburgischen Verbraucherverband (Union luxembourgeoise des consommateurs - ULC), der bei individuellen Problemen auf nationaler Ebene zuständig ist. Er kümmert sich auch um die allgemeinen Verbraucherinteressen;
  • das Europäische Verbraucherzentrum GIE Luxemburg (EVZ), das die Verbraucher informiert und ihre Interessen verteidigt, wenn sie Probleme mit einem Gewerbetreibenden aus einem anderen EU-Mitgliedstaat haben;
  • die Aufsichtskommission für den Finanzsektor (CSSF), die nur zuständig für Beschwerden ist, die eine Bank oder einen anderen Finanzdienstleister betreffen;
  • die Versicherungsaufsicht (CAA), die sich um Beschwerden im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen kümmert;
  • das Luxemburgische Regulierungsinstitut (ILR), das sich um Beschwerden im Zusammenhang mit folgenden Branchen kümmert:
    • Gas- und Stromversorgung;
    • elektronische Kommunikationsdienste;
    • Postdienste;
    • Transport;
    • Radiofrequenzen;
    • NIS (Cybersicherheit);
  • die Nationale Kommission für den Datenschutz (CNPD), die zuständig ist für Beschwerden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Einhaltung der DSGVO, insbesondere im Falle eines kommerziellen Missbrauchs von Daten;
  • die Unabhängige luxemburgische Behörde für audiovisuelle Medien (ALIA), die zuständig ist für Probleme im Zusammenhang mit audiovisuellen Mediendiensten, insbesondere Werbung, Teleshopping und ausgestrahlte Inhalte;
  • das Luxemburgische Institut für Normung, Zulassung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen (ILNAS), das zuständig ist für Beschwerden im Zusammenhang mit der Konformität, der Sicherheit und der Qualität von Produkten, insbesondere im Falle des Inverkehrbringens nicht konformer oder irreführender Produkte;
  • die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA), die sich um Beschwerden im Zusammenhang mit Lebensmitteln, Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz bei Produkten tierischen Ursprungs und Lebensmitteln kümmert;
  • die Zivilluftfahrtbehörde (DAC), die zuständig ist für Beschwerden im Zusammenhang mit der Luftfahrtbranche, insbesondere in Sachen Fluggastrechte und Pflichten der Fluggesellschaften;
  • die Gesundheitsbehörde, die zuständig ist für die Bearbeitung von Beschwerden im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit, insbesondere hinsichtlich der Vermarktung von Gesundheitsprodukten, Medizinprodukten oder Produkten, die ein Risiko für Verbraucher darstellen;
  • die Wettbewerbsbehörde, die zuständig ist für wettbewerbswidrige Praktiken und Beeinträchtigungen des Marktgeschehens, einschließlich bestimmter unlauterer Geschäftspraktiken, die den Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen;
  • die Großherzogliche Polizei (Police grand-ducale). Sie können Anzeige erstatten, wenn die Handlungen des Gewerbetreibenden strafbar sind (Beispiel: Anwendung von körperlicher Gewalt).

Bearbeitung der Beschwerde und juristische Folgen

Die von Ihnen angerufene Stelle:

  • stellt zuerst fest, ob allgemeine Verbraucherinteressen gefährdet sind;
  • prüft die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Klage im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Verfahren, in dem in dringenden Fällen schnell ein Gerichtsbeschluss erwirkt werden kann).

Der mit Ihrer Beschwerde befasste Richter kann die Unterlassung oder Untersagung einer unlauteren Geschäftspraxis anordnen, selbst wenn:

  • kein Beweis dafür vorliegt, dass ein Verbraucher einen Verlust erlitten hat;
  • kein Verbraucher einen tatsächlichen Schaden erlitten hat, da die bloße Gefahr eines Schadens ausreichend ist;
  • der Gewerbetreibende nicht mit unlauteren Absichten gehandelt hat;
  • der Gewerbetreibende nicht nachlässig war.

Strafen

Gewerbetreibende, die unlautere Geschäftspraktiken angewandt haben, können mit einer Geldstrafe zwischen 251 und 120.000 Euro bestraft werden.

Zudem können Sie die Nichtigkeit jeder Klausel oder jeder Kombination von Klauseln eines aufgrund einer unlauteren Geschäftspraxis zustande gekommenen Vertrags geltend machen.

Zuständige Kontaktstellen

  • Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)

    Adresse:
    55, rue des Bruyères L-1274 Howald
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
    Mittwoch:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Freitag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag:
    8:00 bis 12:00 Uhr
    Nachmittags nur mit Termin.
  • Luxemburgischer Verbraucherverband (ULC)

    Luxemburger Kommission für Reisestreitfälle (CLLV)

    Adresse:
    55, rue des Bruyères L-1274 Howald Luxemburg
    Fax:
    (+352) 49 49 57

Europäisches Verbraucherzentrum

Adresse:
271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg
Telefon:
(+352) 26 84 64 1
Telefonisch erreichbar montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr.
Beratungen nach Terminvereinbarung.

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