Sich bei der Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung anmelden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Arbeitsuchende, die von der Medizinischen Kommission der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) als behinderte Arbeitnehmer anerkannt wurden, müssen sich bei der ADEM anmelden. Sie werden dann von der Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung (Commission d’orientation et de reclassement professionnel) auf den ihren Fähigkeiten angepassten Arbeitsmarkt weitergeleitet.

Die Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung (Service handicap et reclassement professionnel - SHRP) ist mit den beruflichen Orientierungs-, Ausbildungs-, Vermittlungs-, Rehabilitations-, Integrations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen für als behinderte Arbeitnehmer anerkannte Personen beauftragt.

Die Aufgabe der SHRP besteht in der:

  • Auswahl der Stellenangebote;
  • Erteilung von Informationen über die Beihilfen, die mit der Einstellung eines behinderten Arbeitnehmers einhergehen;
  • Zusammenarbeit mit den mit der beruflichen Ausbildung und Wiedereingliederung beauftragten Einrichtungen;
  • Förderung von Einstellungen und Gewährleistung der Aufrechterhaltung der Beschäftigung von behinderten Personen.

Betroffene Personen

Personen, denen der Status des behinderten Arbeitnehmers von der Medizinischen Kommission der ADEM zuerkannt wurde, müssen sich an die ADEM wenden.

Vorgehensweise und Details

Ist die Person bereits als arbeitsuchend gemeldet, wird ihre Akte an die Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung der ADEM weitergeleitet, die diese Person dann zu einem Gespräch einlädt.

Ist die Person noch nicht angemeldet, muss sie bei der Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung der ADEM vorstellig werden, um in den Genuss der speziellen beruflichen Orientierungs- und Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Arbeitnehmer zu gelangen.

Nach seiner Meldung wird der behinderte Arbeitnehmer von der Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung (SHRP) der ADEM bestmöglich bei seiner Arbeitsuche unterstützt.

Von der SHRP wird eine Meldebescheinigung erstellt, welche anschließend zusammen mit der Akte des Antragstellers an die Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung weitergeleitet wird, damit diese darüber entscheiden kann, ob der Arbeitnehmer auf den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden kann.

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.