Eine Beihilfe für den behindertengerechten Ausbau einer Immobilie beantragen
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Es kann eine Beihilfe für den behindertengerechten Ausbau bezogen werden, um Neubauten oder bereits bestehende Gebäude für Personen, die eine oder mehrere Behinderungen haben, behindertengerecht auszubauen.
Die Prämie beläuft sich auf 60 % der nicht von der Pflegeversicherung übernommenen Baukosten, darf 20.000 Euro jedoch nicht übersteigen. Die Bewilligung der Prämie ist an Einkommensbedingungen und die Zusammensetzung Ihrer häuslichen Gemeinschaft geknüpft.
Die Prämie kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.
Diese Beihilfe kann binnen 2 Jahren ab dem Ausstellungsdatum der Rechnungen für die Umbauarbeiten beantragt werden.
Das eTracking von auf Papier eingereichten Anträgen ist auf dieser Seite verfügbar. Diese Option ermöglicht den Nutzern, per E-Mail oder SMS bezüglich des Fortschritts Ihrer Vorgänge auf dem Laufenden zu bleiben.
Zielgruppe
Wenn Sie eine Person mit Behinderung oder der gesetzliche Vertreter einer behinderten Person sind und Sie auf Ihre eigenen Kosten behindertengerechte Ausbauarbeiten haben durchführen lassen, können Sie für diese Arbeiten eine finanzielle Beihilfe beantragen.
Um in den Genuss dieser Prämie zu gelangen:
- müssen Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg haben;
- muss die Immobilie Ihnen als ständiger Hauptwohnsitz dienen;
- müssen Sie auf Ihre eigenen Kosten behindertengerechte Ausbauarbeiten durchführen lassen haben;
- müssen Sie:
- eine oder mehrere Behinderungen haben, die eine Insuffizienz oder andauernde Beeinträchtigung zur Folge haben und die Sie daran hindern, alltägliche Handgriffe zu verrichten und insbesondere sich aus eigener Kraft fortzubewegen; oder
- der gesetzliche Vertreter einer solchen Person sein;
- dürfen die behindertengerechten Ausbauarbeiten nicht von Ihrer Pflegeversicherung übernommen worden sein.
Vorgehensweise und Details
Behindertengerechter Ausbau
Folgende behindertengerechte Ausbauarbeiten können durch eine Beihilfe gefördert werden:
- Ausbau des Zugangs zur Immobilie;
- Um- und Ausbaumaßnahmen innerhalb der Immobilie, die die Fortbewegung erleichtern;
- Verbreiterung der Türen;
- Erstinstallation eines Spezialaufzugs oder einer gleichwertigen Vorrichtung;
- Erstinstallation von Spezialvorrichtungen in der Küche, im Badezimmer und an Toiletten;
- behindertengerechte Anpassung technischer Anlagen.
Antragstellung
Wenn Sie in den Genuss dieser Beihilfe gelangen möchten, müssen Sie Ihren Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement) einreichen. Hierfür müssen Sie das dafür vorgesehene Formular verwenden (siehe unter „Formulare/Online-Dienste“).
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann zusammen mit den entsprechenden Belegen bei der Abteilung für Wohnbeihilfen (Service des aides au logement) eingereicht werden:
- auf dem Postweg; oder
- persönlich in den Büroräumen; oder
- per E-Mail an folgende Adresse: guichet@ml.etat.lu.
Achtung: Ein elektronisch eingereichter Antrag muss von der Behörde auf dem Postweg bestätigt werden.
Belege
Sie müssen dem Antrag folgende Belege beifügen:
- eine Kopie Ihres Personalausweises; und
- eine ärztliche Bescheinigung, aus der die Behinderung hervorgeht; und
- eine von Ihnen ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung; und
- Nachweise für das Einkommen Ihrer häuslichen Gemeinschaft; und
- einen Sozialversicherungsnachweis der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS); und
- eine Kopie der quittierten Rechnungen; und
- wenn Sie nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen, eine entsprechende Aufenthaltsbescheinigung.
Wenn Sie den Antrag als Person mit Behinderung stellen, die unter Betreuung steht (curatelle, tutelle), muss Ihr Antrag von Ihrem gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterzeichnet werden.
In diesem Fall ist dem Antrag eine Kopie des Personalausweises Ihres gesetzlichen Vertreters beizufügen.
Der Antrag muss binnen 2 Jahren ab dem Ausstellungsdatum der Rechnungen für die Ausbauarbeiten gestellt werden.
Berücksichtigte familiäre Situation
Die familiäre Situation, die berücksichtigt wird, ist die zum Zeitpunkt des Bescheids über die Bewilligung der Beihilfe.
Sie müssen den Minister schnellstmöglich über jede Änderung, die einen Einfluss auf die Bewilligung, die Aufrechterhaltung, die Änderung oder die Einstellung der Beihilfe haben könnte, informieren, da Sie ansonsten die Beihilfe rückwirkend zurückzahlen müssen.
Berücksichtigtes Einkommen
Die Bewilligung der Prämie ist an das Einkommen Ihrer häuslichen Gemeinschaft geknüpft, und das Einkommen Ihres Haushalts muss unter den gesetzlich festgesetzten Beträgen liegen.
Bei der Berechnung des Nettoeinkommens Ihres Haushalts wird Folgendes berücksichtigt:
- das Nettoeinkommen, abzüglich der Sozialbeiträge und der tatsächlich einbehaltenen Steuern;
- erhaltene Unterhaltszahlungen (der gezahlte Unterhalt wird vom Einkommen abgezogen);
- die Nettobeträge der Unfallrenten;
- Bruttovergütungen für Überstunden.
Sie müssen den Minister schnellstmöglich über jede Änderung, die einen Einfluss auf die Bewilligung, die Aufrechterhaltung, die Änderung oder die Einstellung der Beihilfe haben könnte, informieren, da Sie ansonsten die Beihilfe rückwirkend zurückzahlen müssen.
Ständiger Hauptwohnsitz
Die Immobilie, in der der behindertengerechte Ausbau erfolgt ist und für die die Prämie beantragt wird, muss mindestens 2 Jahre lang Ihr ständiger Hauptwohnsitz bleiben.
Die Frist von 2 Jahren beginnt ab dem Zeitpunkt des Bescheids über die Bewilligung der Beihilfe.
Ist es Ihnen nicht möglich, während der Ausbauarbeiten in der Immobilie zu wohnen, beginnt die Frist erst ab dem Tag, ab dem Sie die Immobilie nach den Arbeiten tatsächlich bewohnen.
Sie verfügen über eine Frist von höchstens 3 Jahren nach der Bewilligung der Beihilfe, um die Immobilie zu bewohnen. Andernfalls müssen Sie die gesamte Beihilfe zurückzahlen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Meine Daten
Zuständige Kontaktstellen
Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
- Adresse:
- 11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 8002 10 10
Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr
- Fax:
- (+352) 458 844
- E-Mail:
- info@ml.etat.lu
- Website:
- http://www.logement.lu
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- 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstags nur nach Terminvereinbarung
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 7 août 2023
relative aux aides individuelles au logement
-
Règlement grand-ducal du 7 août 2023
fixant les modalités d’exécution relatives aux aides individuelles au logement.
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