Außerordentliche Maßnahme zur intensiven Unterstützung außerhalb des Krankenhauses, um den Verbleib zu Hause sicherzustellen
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Die außerordentliche Maßnahme zur intensiven Unterstützung außerhalb des Krankenhauses, um den Verbleib zu Hause sicherzustellen, ist eine finanzielle Beihilfe für Erwachsene oder Kinder, die zu Hause (außerhalb des Krankenhauses) gepflegt werden von:
- ihren Angehörigen;
- Personal mit einem Arbeitsvertrag;
- Gesundheitsdienstleistern mit einem Arbeitsvertrag.
Der Antragsteller oder seine Angehörigen müssen oft erhebliche finanzielle Beiträge leisten, um im häuslichen Umfeld bleiben zu können. In einigen Fällen übersteigen die Bedürfnisse den Rahmen der Leistungen der luxemburgischen Sozialhilfe und Sozialversicherung.
Mit dieser Beihilfe sollen demnach die vom Antragsteller oder seinen Angehörigen zwecks Verbleibs im häuslichen Umfeld getätigten finanziellen Ausgaben gemindert und die Einrichtung einer an seine Bedürfnisse angepassten und mit den geltenden Gesetzen (insbesondere in Bezug auf die erforderlichen Qualifikationen des zu Hause eingesetzten Pflegepersonals) übereinstimmenden Versorgung außerhalb des Krankenhauses abgedeckt werden.
Die Beihilfe wird auf Antrag bewilligt. Die Antragsunterlagen gehen über eine ministeriumsübergreifende Kooperationsplattform ein, an der Vertreter des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit, des Ministeriums für Familie und Integration sowie des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit und der Nationalen Krankenkasse (CNS) beteiligt sind. Nach Überprüfung der Unterlagen wird über diese Plattform eine Stellungnahme erstellt, die dem Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit vorgelegt wird.
Betroffene Personen
Die Beihilfe richtet sich an alle Pflegebedürftigen, die:
- eine Betreuung und Pflege außerhalb des Krankenhauses benötigen, für die insbesondere eine Anwesenheit rund um die Uhr erforderlich ist;
- zu Hause (außerhalb des Krankenhauses) gepflegt werden von:
- einem Angehörigen; oder
- Personal mit einem Arbeitsvertrag, das sie selbst eingestellt haben;
- auf Gesundheitsdienstleister zurückgreifen:
- die zu einem Pflegedienst gehören; oder
- die sie selbst eingestellt haben;
- beim luxemburgischen Sozialversicherungssystem angemeldet sind oder Leistungen der Unfallversicherung beziehen, ohne angemeldet zu sein.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die Anträge werden anhand eines speziellen Formulars gestellt (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“).
Dieses Formular ist dem Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit samt den Belegen folgendermaßen zukommen zu lassen:
- auf dem Postweg; oder
- durch persönliche Abgabe.
Der Antrag kann nur einmal pro Jahr gestellt werden und darf sich nur auf Folgendes beziehen:
- das laufende Kalenderjahr; oder
- das Jahr vor dem laufenden Kalenderjahr.
Nach Eingang des Antrags prüft das Team der Plattform jeden Antrag einzeln, um zu beurteilen, ob die Pflegekosten im Rahmen der außerordentlichen Maßnahme zur intensiven Unterstützung außerhalb des Krankenhauses übernommen werden können.
Das Team der Plattform trifft sich mindestens 2 Mal pro Jahr und so oft, wie es die Bearbeitung der eingereichten Anträge erfordert.
Belege
Dem Antrag müssen folgende Belege beigefügt werden:
- eine Kopie des Personalausweises;
- ein Bankidentitätsnachweis (RIB);
- Nachweise für die Einnahmen (Löhne, Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld, Unterhalt, Kindergeld oder Leistungen von einem öffentlichen oder privaten Träger, Mieteinnahmen usw.);
- Nachweise für die Ausgaben (Rechnungen, Arbeitsverträge der eingestellten Personen usw.);
- eine genaue Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben;
- wenn der Hauptantragsteller unter Betreuung steht: eine Vollmacht oder ein Urteil (Erwachsenenvormundschaft (tutelle), Erwachsenenpflegschaft (curatelle), gerichtliche Schutzbetreuung (sauvegarde de justice));
- ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes des Antragstellers.
Das Team der ministeriumsübergreifenden Plattform prüft, ob der Antrag zulässig ist, und fordert den Antragsteller im gegenteiligen Fall auf, die erforderlichen Belege einzureichen.
Höhe der Beihilfe
Die finanzielle Beihilfe wird bewilligt:
- auf Antrag;
- einmal pro Kalenderjahr.
Der beantragte Betrag darf nicht höher sein als die Kosten für die Bedürfnisse in Sachen intensive Unterstützung außerhalb des Krankenhauses. Auf diese Weise kann der Empfänger so lange zu Hause bleiben, wie er es möchte und der Verlauf seiner Krankheit es ermöglicht, vorausgesetzt, diese Unterstützung wird nicht bereits von der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung oder einer sonstigen staatlichen Stelle übernommen.
Der bewilligte Betrag wird dem Empfänger oder dem Dienstleister folgendermaßen gezahlt:
- auf schriftlichen Antrag des Empfängers;
- auf monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Basis je nach Ausgaben des Empfängers.
Wird der Antrag nicht auf jährlicher Basis gestellt, ist der zu zahlende Betrag anteilig zum Gesamtbetrag für die Zahl der beantragten Monate.
Verpflichtungen des Antragstellers
Der Empfänger muss das Team der Plattform schriftlich von jedem Ereignis in Kenntnis setzen, das eine Änderung der Situation herbeiführen könnte, und den genauen Zeitraum angeben, in dem dieses Ereignis eingetreten ist.
Der Empfänger darf die bewilligten Beträge nicht für andere Zwecke als diejenigen benutzen, die im Antrag angegeben wurden.
Bedarf es aufgrund ordnungsgemäß begründeter Bedürfnisse einer anderweitigen Verwendung der finanziellen Mittel, muss der Empfänger diese anderweitige Verwendung beantragen. Jede anderweitige Verwendung, die nicht beantragt und genehmigt wurde, ist unzulässig.
Streitfälle
Wird die Beihilfe abgelehnt, kann binnen 3 Monaten nach Zustellung des Bescheids an den Antragsteller ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Der entsprechende Antrag ist an das Verwaltungsgericht zu richten:
1, rue du Fort Thüngen (Nouvel hémicycle)
L-1499 Luxembourg
Der Rechtsbehelf muss in Form eines Antrags eingelegt werden, der von einem in den Verzeichnissen der Anwaltskammer geführten Anwalt am Gerichtshof unterzeichnet wurde.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit
- Adresse:
- 1, rue Charles Darwin L-1433 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 500
- Fax:
- (+352) 46 79 63
- E-Mail:
- mss@mss.etat.lu
- Website:
- https://m3s.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Bewertungs- und Kontrollbehörde der Pflegeversicherung (AEC)
- Adresse:
- 4, rue Mercier L-2144 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 247 86 060
- Fax:
- (+352) 247 86 061
- Website:
- https://aec.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Helpline Technische Hilfsmittel
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2974 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 86 040
montags bis freitags von 8:30 bis 11:30 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 86 055
- E-Mail:
- helpline.at.lo@ad.etat.lu
- Website:
- https://citesecu.lu/de/
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Helpline Sekretariat
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2974 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 86 060
montags bis freitags von 8:30 bis 11:30 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 86 061
- E-Mail:
- secretariat@ad.etat.lu
- Website:
- https://citesecu.lu/de/
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Generalinspektion der sozialen Sicherheit (IGSS)
- Adresse:
-
26, rue Sainte Zithe
L-2763
Luxemburg
Postfach 1308, L-1013
- Telefon:
- (+352) 247 86 383
- E-Mail:
- igss@igss.etat.lu
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Abteilung Zusatzrenten
- Adresse:
-
26, rue Sainte Zithe
L-2763
Luxemburg
Postfach 1308, L-1013
- Telefon:
- (+352) 247 86 383
- E-Mail:
- pencom@igss.etat.lu
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Gesundheitsbehörde
- Adresse:
- 13a, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- E-Mail:
- direction-sante@ms.etat.lu
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Abteilung für schulärztliche Betreuung und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
- Adresse:
- 20, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 75 540
- E-Mail:
- secmedscol@ms.etat.lu
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Abteilung Strahlenschutz
- Adresse:
- 6b, rue Nicolas-Ernest Barblé L-1210 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 647
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Gesundheitsinspektion
- Adresse:
- 2A, rue Thomas Edison L-1445 Strassen
- Telefon:
- (+352) 247 85 650
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Gesundheitsrisiken
- Adresse:
- 13a, rue de Bitbourg L-1273 Luxembourg
- Telefon:
-
(+352) 247 55 500
montags bis freitags von 8:30 bis 17:00 Uhr
- E-Mail:
- risa@ms.etat.lu
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Hörakustischer Dienst
- Adresse:
- 20, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 75 500
- Fax:
- (+352) 247 95 500
- E-Mail:
- sap@ms.etat.lu
- Website:
- http://www.audiophonologie.lu
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Orthoptischer Dienst
- Adresse:
- 20, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 75 678
- Fax:
- (+352) 247 75 679
- E-Mail:
- sop@ms.etat.lu
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Koordinationszentrum für Krebsvorsorgeprogramme
- Adresse:
- 20, rue de Bitbourg L-1273 Luxembourg
- Telefon:
-
(+352) 247 75 550
montags bis freitags von 8:30 bis 11:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 247 95 563
- E-Mail:
- colorectal@ms.etat.lu
Falls das Zentrum telefonisch nicht erreichbar ist oder Sie außerhalb der Öffnungszeiten anrufen, können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Kontrollärztlicher Dienst der Sozialversicherung (CMSS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Postfach 1342, L-1013 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 67 500
- E-Mail:
- cmss@cmss.etat.lu
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Medizinische Zusatzkasse (CMCM)
- Adresse:
- 32-34, rue de Hollerich L-1740 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 49 94 45 1
- Telefon:
-
(+352) 44 44 44
Notfall im Ausland (24/7 erreichbar)
- Website:
- https://www.cmcm.lu/de
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h45
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h45 à 11h45, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h45 à 11h45, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h45 à 11h45, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h45 à 11h45, 13h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h45 à 11h45, 13h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Nationale Aufsichts- und Bewertungskommission
- Adresse:
- L-2935 Luxemburg
- E-Mail:
- cnce.euthanasie@ms.etat.lu
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Oberstes Schiedsgericht der Sozialversicherung (CSSS)
- Adresse:
- 14, avenue de la Gare L-1610 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 26 05 1
- Fax:
- (+352) 26 26 05 38
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Schiedsgericht der Sozialversicherung (CASS)
- Adresse:
- 271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 45 32 86 600
- Fax:
- (+352) 44 32 66
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