Die Gemeindesteuern und -abgaben zahlen

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Als autonome Gebietskörperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit verwalten die Gemeinden ihren Besitzstand und wahren ihre Eigeninteressen durch Ortsvertreter unter Aufsicht der Landesregierung.

Um ihre Aufgaben zu erfüllen, benötigen die Gemeinden die erforderlichen Finanzmittel zur Deckung der entsprechenden Ausgaben. Diese finanziellen Mittel stammen:

  • zu 1/3 aus staatlicher Mittelausstattung;
  • zu 1/3 aus Gemeindesteuern, insbesondere der Gewerbesteuer und der Grundsteuer;
  • zu 1/3 aus Abgaben und Gebühren, die die Gemeinden durch die Erbringung von Dienstleistungen erzielen.

Zielgruppe

Privatpersonen, Eigentümer oder Mieter, die in einer Gemeinde im Großherzogtum Luxemburg wohnhaft sind, sowie Unternehmen, die rechtmäßig in einer luxemburgischen Gemeinde ansässig sind, müssen diese Gemeindesteuern und -abgaben entrichten.

Personen, die nicht im Großherzogtum ansässig sind, können ebenfalls betroffen sein, wenn sie Leistungen einer luxemburgischen Gemeinde in Anspruch nehmen, z. B. wenn sie einen Zweitwohnsitz in Luxemburg unterhalten und dort Wasser verbrauchen.

Die Gemeindesteuern werden grundsätzlich unabhängig von der persönlichen Situation (verheiratet oder unverheiratet, mit Kindern oder ohne Kinder), dem rechtlichen Status (Privatperson, gewerbetreibender Unternehmer, Freiberufler, Handelsgesellschaft, Vereinigung) oder vom Einkommen/Vermögen des Betroffenen erhoben. Sie sind im Allgemeinen für die Erbringung eines Dienstes oder einer Leistung zu zahlen.

Vorgehensweise und Details

Durch die Gewerbesteuer (für Unternehmen) und die Grundsteuer (Unternehmen und Privatpersonen) erzielen die Gemeinden 1/3 der Einnahmen, die sie zur Finanzierung ihrer Ausgaben (Schulen, Straßennetz, Wasserversorgung, Kanalisation, Sportanlagen, kulturelle Einrichtungen usw.) benötigen.

Die Gemeinden setzen jedes Jahr den Hebesatz für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer fest. Die Sätze der einzelnen Gemeinden werden (nach großherzoglicher Genehmigung) jedes Jahr im Mémorial B veröffentlicht.

Art und Höhe der erhobenen Abgaben (z. B. für Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung oder Müllabfuhr) hängen von den Kosten der erbrachten Dienst- oder Versorgungsleistungen ab und können daher je nach Gemeinde unterschiedlich sein.

Die Gemeindeabgaben sind im Wesentlichen:

  • die Gebühren (für die Ausstellung von Meldebescheinigungen, Auszüge aus dem Personenstandsregister, die Beglaubigung von Unterschriften, verschiedene Genehmigungen);
  • Gebühren für die Müllbeseitigung;
  • Kosten für die Trinkwasserversorgung;
  • Gebühren für die Abwasserentsorgung;
  • Anschlussgebühren (Gas-, Abwasseranschluss usw.);
  • Gebühren für die Strom- und Gasversorgung (bei Gemeinden, die diese Leistung anbieten);
  • Friedhofsgebühren;
  • Hundesteuer;
  • Parkgebühren (öffentliche gebührenpflichtige Parkplätze);
  • Sondersteuer auf leerstehende Wohngebäude und bestimmte unbebaute Grundstücke.

Die Gemeindesteuern werden entweder regelmäßig (vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) oder anlassbezogen fällig.

Es wird empfohlen, zwecks weiterer Informationen die Website der betreffenden Gemeinde zu konsultieren oder sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen. Die Angaben zu den Websites und die Anschriften der Gemeindeverwaltungen und ihrer Dienststellen sind über die Website des Verbands der Städte und Gemeinden Luxemburgs (Syndicat des villes et communes de Luxembourg - Syvicol) erhältlich.

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