Erneuerung Ihres Aufenthaltstitels für Studierende
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Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind, bereits über einen Aufenthaltstitel in Luxemburg verfügen und diesen erneuern möchten, müssen Sie Ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen, dies:
- rechtzeitig; und
- spätestens 2 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.
Betroffene Personen
Alle Staatsangehörigen eines Drittstaats (d. h. eines Landes, das weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt ist), die:
- in Luxemburg mit einem gültigen Aufenthaltstitel für Studierende leben; und
- ihren Aufenthaltstitel erneuern möchten.
Fristen
Sie müssen Ihren Antrag folgendermaßen einreichen:
- rechtzeitig; und
- spätestens 2 Monate vor Ablauf Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels können Sie folgendermaßen bei der Generaldirektion für Einwanderung einreichen:
- online über MyGuichet.lu; oder
- per Post anhand des dafür vorgesehenen Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Online-Einreichung des Antrags
Der Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels kann über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:
- mit Authentifizierung. Hierfür benötigen Sie:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
- ohne Authentifizierung.
Einreichung des Antrags per Post
Wenn Sie Ihren Antrag per Post einreichen möchten, müssen Sie Folgendes einsenden:
- das Antragsformular (siehe „Online-Dienste und Formulare“); und
- die unten aufgeführten Belege.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Dokumente in Kopie beifügen:
- eine vollständige Kopie Ihres gültigen Reisepasses;
- der Nachweis der Immatrikulation an einer Hochschuleinrichtung;
- eine Einverständniserklärung der Eltern, sofern Sie noch keine 18 Jahre alt sind;
- einen Nachweis für die ausreichenden finanziellen Mittel, um Ihre Aufenthalts- und Rückreisekosten zu bestreiten. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch:
- das Original einer Bescheinigung über ein Stipendium oder ein Studiendarlehen, aus der der bewilligte Betrag und die Laufzeit hervorgehen;
- das Original einer Bankbescheinigung sowie eine Bankaufstellung der letzten 6 Monate als Nachweis für:
- die erforderlichen Mittel in Ihrem Namen; oder
- falls Sie von Ihren Eltern unterstützt werden: ausreichende Mittel seitens ihrer Eltern sowie dafür, dass ihre Eltern zahlungsfähig und in der Lage sind, Ihre Aufenthaltskosten, einschließlich der Studien- und Gesundheitskosten, für mindestens ein Jahr (12 Monate) sowie die Kosten für Ihre Rückreise zu finanzieren;
- das Original einer Verpflichtungserklärung gegenüber dem luxemburgischen Staat und Ihnen selbst:
- die von einer Person unterschrieben wurde, die die Verantwortung für Sie übernimmt. Diese Person besitzt entweder die luxemburgische Staatsangehörigkeit oder hat ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg;
- für die Aufenthaltskosten, einschließlich der Studien- und Gesundheitskosten, für mindestens ein akademisches Jahr sowie für die Rückreisekosten;
- in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erstellt (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Die materiellen Vorteile, über die Sie verfügen (z. B. eine kostenlose Unterkunft), sowie Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit von höchstens 15 Stunden pro Woche werden ebenfalls berücksichtigt;
- einen aktuellen Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister (Führungszeugnis Nr. 3).
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Genehmigung des Antrags
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden:
- die Gebühr für die Ausstellung des Aufenthaltstitels in Höhe von 80 Euro zu bezahlen; und
- einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung zur Aufnahme eines Fotos und Ihrer Fingerabdrücke zu vereinbaren, die anschließend in Ihren Aufenthaltstitel eingefügt werden.
Sie können auch ein aktuelles Foto mitbringen, das den ICAO-Standards entspricht („Standard biometrischer Reisepass“).
Sie müssen am Tag Ihres Termins zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten einen Nachweis über die Zahlung der Gebühr vorlegen; andernfalls wird Ihr Termin storniert.
Ausstellung des Aufenthaltstitels
Eine Woche nach der Erfassung Ihrer biometrischen Daten können Sie Ihren Aufenthaltstitel bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen.
Erwerbstätigkeit nach Abschluss des Studiums
Nach erfolgreichem Abschluss des letzten Studienjahres in Luxemburg, das zu einem Hochschulabschluss nach einem mindestens fünfjährigen Studiengang geführt hat, können Sie im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in folgender Funktion erhalten:
- als Arbeitnehmer; oder
- als Selbstständiger.
Hierzu müssen Sie vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels für Studierende einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer oder für Selbstständige bei der Generaldirektion für Einwanderung stellen.
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- eine vollständige Kopie Ihres gültigen Reisepasses;
- einen aktuellen Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister;
- eine Kopie Ihres Hochschulabschlussdiploms mit der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss eines akademischen Studienzyklus in Luxemburg;
- einen Nachweis, dass die angestrebte Erwerbstätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer akademischen Ausbildung steht;
- für eine unselbstständige Tätigkeit:
- die Bescheinigung der ADEM, die Ihren Arbeitgeber berechtigt, die Person seiner Wahl einzustellen;
- eine Kopie Ihres unterzeichneten und datierten, gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen Arbeitsvertrags;
- für eine selbstständige Tätigkeit:
- einen Finanzierungsplan und einen Businessplan;
- einen Nachweis dafür, dass Sie über ausreichende wirtschaftliche Mittel zur Umsetzung Ihres Unternehmensgründungsvorhaben bzw. einer Unternehmensübernahme verfügen;
- im Falle einer Unternehmensübernahme: die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 Geschäftsjahre;
- im Falle einer der Niederlassungsgenehmigung unterliegenden Tätigkeit: die Grundsatzstellungnahme;
- im Falle einer Tätigkeit, die sonstiger Genehmigungen, Zulassungen oder Eintragungen bedarf: die Grundsatzstellungnahme der zuständigen Behörde.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
- Ministerium für innere Angelegenheiten
- Generaldirektion für Einwanderung
- Hauptadresse:
- 26, route d’Arlon L-1140 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 84 040
Geöffnet ⋅ Schließt um 11:30 Uhr
- Donnerstag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- E-Mail:
- immigration.public@mai.etat.lu
- Postfach:
-
Postfach 752
L-2017 Luxemburg
- Fax:
- (+352) 22 16 08
- Zusätzliche Informationen:
-
Registrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
sur le site du ministère de la Justice
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 29 août 2008
portant sur la libre circulation des personnes et l’immigration
-
Règlement grand-ducal modifié du 5 septembre 2008
portant exécution de certaines dispositions relatives aux formalités administratives prévues par la loi du 29 août 2008 sur la libre circulation des personnes et l'immigration
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