Arbeit während eines Aufenthalts von weniger als 90 Tagen

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Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind und während Ihres Kurzaufenthalts (von weniger als 90 Tagen) in Luxemburg einer unselbstständigen Tätigkeit nachgehen möchten, müssen Sie zuvor eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Achtung: Nur Arbeitgeber, denen innerhalb von 3 Wochen nach der Meldung einer offenen Stelle bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) kein geeigneter Bewerber auf dem lokalen Arbeitsmarkt vorgeschlagen wurde, können beim Direktor der ADEM eine Bescheinigung beantragen, die sie zur Einstellung einer Person ihrer Wahl berechtigt.

Betroffene Personen

Jeder Staatsangehörige eines Drittstaats (d. h. eines Landes, das weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt ist: Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz).

Sie sind jedoch von der Pflicht befreit, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, wenn:

  • Ihre Tätigkeit auf luxemburgischem Hoheitsgebiet weniger als 3 Monate pro Kalenderjahr beträgt; und
  • Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:
    • Personal von Attraktionen auf Jahrmärkten, von Zirkussen und anderen reisenden Gewerben;
    • Kurzzeitbeschäftigte des Kulturbetriebs;
    • Sportler;
    • Gastforscher, Redner auf Konferenzen und Universitätslektoren;
    • Personen, die Geschäftsreisen unternehmen, d. h. Reisen zum Besuch von Geschäftspartnern, zum Aufbau und zur Pflege von beruflichen Kontakten, zur Aushandlung und zum Abschluss von Verträgen, zur Teilnahme an Messen und Ausstellungen oder zur Teilnahme an Verwaltungsratssitzungen und Hauptversammlungen von Gesellschaften;
    • Personen, die eine Dienstleistung erbringen (mit Ausnahme von Leistungen, die im Rahmen einer Untervergabe erbracht werden).

Der Antrag auf Arbeitserlaubnis muss vom Drittstaatsangehörigen eingereicht werden. Sie können jedoch (siehe „Procuration - Convention de mandat“ unter „Online-Dienste und Formulare“) eine Drittperson, beispielsweise Ihren zukünftigen Arbeitgeber, bevollmächtigen, die erforderlichen Formalitäten zu erledigen.

Vorgehensweise und Details

Einreichung des Antrags auf Arbeitserlaubnis

Sie müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen, bevor Sie in Luxemburg eine Arbeit aufnehmen.

Sie müssen Ihren Antrag auf Arbeitserlaubnis mittels eines formlosen Schreibens an die Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) richten und darin Folgendes angeben:

  • Ihre Personalien: Nachnamen und Vornamen;
  • Ihre genaue Adresse in Ihrem Wohnsitzland.

Visumpflichtige Personen müssen im Besitz eines gültigen Visums sein.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Dokumente beifügen:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses; 
  • einen Lebenslauf; 
  • eine Kopie Ihrer Abschlüsse oder beruflichen Qualifikationen; 
  • eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags:
    • der datiert und von Ihnen sowie Ihrem zukünftigen Arbeitgeber unterschrieben ist; und
    • in dem ein Bruttogehalt angegeben ist, das mindestens dem derzeit in Luxemburg geltenden monatlichen sozialen Mindestlohn entspricht;
  • das Original der von der ADEM ausgestellten Bescheinigung, die Ihren Arbeitgeber ermächtigt, die Person seiner Wahl einzustellen.

Antwort des Ministeriums

Die Antwortfrist beträgt in der Regel maximal 3 Monate.

Sollten Sie innerhalb dieser Frist keine Antwort erhalten, können Sie davon ausgehen, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde.

Wird der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis bewilligt, erhalten Sie Ihre Arbeitserlaubnis per Post.

Nach Ihrer Einreise in das Land müssen Sie die für einen Kurzaufenthalt erforderlichen Formalitäten erledigen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerabteilung

Adresse:
26, route d’Arlon L-1140 Luxemburg
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
Geschlossen ⋅ Öffnet um 9:00 Uhr
Freitag:
9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Registrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.

Arbeitsagentur (ADEM) Arbeitgeber-Service – Einheit für Drittstaatsangehörige

Adresse:
19, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm Luxemburg

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Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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