Eine Lebenspartnerschaft (PACS) schließen
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Die Lebenspartnerschaft (pacte civil de solidarité - PACS) verschafft 2 Personen, genannt „Lebenspartner“, die unverheiratet zusammenleben wollen:
- eine gesetzliche Anerkennung nicht ehelicher Lebensgemeinschaften;
- eine gesetzliche Absicherung:
- in zivilrechtlicher Hinsicht: Regeln der Solidarität und Verantwortung zwischen den Lebenspartnern; und
- in steuerlicher Hinsicht: Steuererleichterungen; und
- in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht: soziale Absicherung.
Die Lebenspartnerschaft ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen 2 Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, die:
- als Paar zusammenleben; und
- ihre Partnerschaft vor einem Standesbeamten eintragen lassen.
Die Eintragung einer Lebenspartnerschaft verleiht Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub aus persönlichen Gründen.
Zielgruppe
Jede Person kann – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – in Luxemburg eine Lebenspartnerschaft schließen, vorausgesetzt, sie hat ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg.
Voraussetzungen
Die zukünftigen Lebenspartner:
- müssen rechts- und geschäftsfähig sein. Folgende Personen dürfen demnach keine Lebenspartnerschaft eingehen:
- von Gesetz wegen für rechts- oder geschäftsunfähig erklärte Personen; und
- unmündige Minderjährige; und
- rechts- oder geschäftsunfähige Volljährige (Vormundschaft, Pflegschaft usw.);
- dürfen nicht bereits anderweitig verheiratet oder mit einem anderen Lebenspartner registriert sein;
- dürfen nicht miteinander verwandt oder verschwägert sein:
- weder in gerader Linie: Verbot der Lebenspartnerschaft zwischen Vorfahren und ehelichen oder nicht ehelichen Nachfahren sowie zwischen Verschwägerten in gerader Linie;
- noch in Seitenlinie: Verbot der Lebenspartnerschaft zwischen Geschwistern, ob ehelich oder nicht, sowie zwischen Verschwägerten des gleichen Grades;
- Verbot der Lebenspartnerschaft zwischen Onkel/Tante und Neffe/Nichte.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die zukünftigen Lebenspartner müssen beim Standesbeamten der Gemeinde, in der sie ihren gemeinsamen Wohnsitz oder Aufenthaltsort haben, vorstellig werden und die notwendigen Unterlagen mitbringen, um persönlich und gemeinsam ihre Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen.
Die Unterschrift für die Eingehung der Lebenspartnerschaft kann nur nach Terminvereinbarung mit dem Standesbeamten erfolgen.
Belege
Die Lebenspartner müssen folgende Belege vorlegen:
- einen gültigen Personalausweis im Falle von luxemburgischen Staatsangehörigen und Bürgern der Europäischen Union (EU);
- einen gültigen Reisepass im Falle von Drittstaatsangehörigen;
- eine vollständige Kopie der Geburtsurkunde der zukünftigen Lebenspartner, die von der Gemeinde ihres Geburtsorts ausgestellt wurde. Um gültig zu sein, muss diese vollständige Kopie:
- weniger als 3 Monate alt sein, wenn sie in Luxemburg oder Frankreich ausgestellt wurde;
- weniger als 6 Monate alt sein, wenn sie in einem anderen Land ausgestellt wurde;
- eine von beiden Partnern vor dem Standesbeamten oder einem Notar unterzeichnete ehrenwörtliche Erklärung, dass zwischen ihnen kein Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis besteht, das ein rechtliches Hindernis für die Eintragung der Partnerschaft darstellen würde;
- im Falle von Personen, die nicht in Luxemburg geboren sind:
- eine Bescheinigung, dass keiner der zukünftigen Lebenspartner eine Lebenspartnerschaft mit einer anderen Person eingetragen hat. Diese Bescheinigung kann per Post beantragt werden. Das Schreiben ist von beiden Lebenspartnern zu unterzeichnen und an das Personenstandsregisteramt (Service du répertoire civil) zu schicken:
- unter Angabe ihrer Namen und Vornamen, ihres Personenstands und ihrer Adresse; und
- zusammen mit einer Kopie ihres Sozialversicherungsausweises und ihres Personalausweises oder ihres Reisepasses;
- im Falle von nicht luxemburgischen Staatsangehörigen: zusätzlich zu der oben genannten Bescheinigung der Staatsanwaltschaft eine Bescheinigung (mit Angabe des Personenstands), dass keine andere Lebenspartnerschaft oder sonstige Form der Lebensgemeinschaft im Ausland eingegangen wurde;
- eine Bescheinigung, dass keiner der zukünftigen Lebenspartner eine Lebenspartnerschaft mit einer anderen Person eingetragen hat. Diese Bescheinigung kann per Post beantragt werden. Das Schreiben ist von beiden Lebenspartnern zu unterzeichnen und an das Personenstandsregisteramt (Service du répertoire civil) zu schicken:
- im Falle von in Luxemburg geborenen Ausländern: eine Bescheinigung (mit Angabe des Personenstands), dass keine andere Lebenspartnerschaft oder sonstige Form der Lebensgemeinschaft im Ausland eingegangen wurde.
Diese Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Lebenspartnerschaft wird von der zuständigen Behörde des Herkunftslands ausgestellt, zum Beispiel:
- von der Botschaft oder dem Konsulat des Herkunftslands in Luxemburg; oder
- von der Gemeinde des letzten Wohnsitzes im Herkunftsland.
Im Falle von Ländern, in denen die Ehe die einzige bestehende Form der Lebensgemeinschaft ist, muss eine Bescheinigung über das jeweilige Eherecht vorgelegt werden. Aus dieser Bescheinigung, die von der Botschaft ausgestellt wird, geht deutlich hervor, dass eine andere Form der Lebensgemeinschaft als die Ehe von den Behörden dieses Landes nicht anerkannt wird.
Folgende zusätzliche Belege sind je nach Situation der Lebenspartner ebenfalls vorzulegen:
- für Geschiedene:
- eine vollständige Kopie des Scheidungsurteils; oder
- eine vollständige Kopie der Abschrift des Scheidungsurteils, sofern die Scheidung nicht als Randvermerk auf der Geburtsurkunde vermerkt ist;
- für Verwitwete: die Sterbeurkunde oder Geburtsurkunde mit Randvermerk bezüglich des Todes des verstorbenen Ehepartners;
- für Personen, die bereits vor dem 1. November 2010 eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind: eine aktuelle Bescheinigung des Personenstandsregisters über die Eintragung der Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft;
- ein Nachweis über das Bestehen einer Vereinbarung zur Regelung vermögensrechtlicher Angelegenheiten, sofern eine solche Vereinbarung zwischen den Lebenspartnern geschlossen wurde.
Die erforderlichen Belege müssen zwingend in Französisch, Deutsch oder Englisch abgefasst sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die zukünftigen Lebenspartner:
- diese entweder von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen;
- oder beim betreffenden Standesamt eine internationale Urkunde beantragen.
Eingehung der Lebenspartnerschaft
Entsprechen alle für die Eintragung der Lebenspartnerschaft erforderlichen Unterlagen den Anforderungen:
- prüft der Standesbeamte, ob beide Parteien die im Gesetz vorgesehenen Bedingungen erfüllen;
- hält in freier Schriftform fest, dass die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde;
- und übergibt den Lebenspartnern eine Bescheinigung über die Eintragung ihrer Partnerschaft.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird innerhalb von 3 Tagen zur Eintragung im Personenstandsregister an die Generalstaatsanwaltschaft gesendet. Durch diese Eintragung wird die Erklärung der Partnerschaft rechtlich wirksam. Die Erklärung enthält gegebenenfalls einen Vermerk zu der von den Lebenspartnern getroffenen Vereinbarung zur Regelung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
Bei Personen, deren Geburtsurkunde in Luxemburg erstellt oder umgeschrieben wurde, wird die Eingehung der Lebenspartnerschaft als Randvermerk in die Geburtsurkunde eingetragen. Dieser Vermerk enthält folgende Angaben:
- Ort und Datum der Eintragung der Lebenspartnerschaft; und
- die Daten des jeweils anderen Lebenspartners.
Nach Erhalt der Mitteilung über die Eintragung in das Personenstandsregister erhalten die Lebenspartner per Post eine Bescheinigung über die eingetragene Lebenspartnerschaft.
Vereinbarung zur Vermögensregelung
Der Abschluss einer Vereinbarung zur Vermögensregelung ist nicht erforderlich, aber dennoch möglich. Diese Vereinbarung kann:
- entweder zum Zeitpunkt der Eintragung der Partnerschaft oder nach der Eintragung abgeschlossen werden; und
- jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden.
Auswirkungen der Eintragung einer Lebenspartnerschaft
Auch ohne Vereinbarung zur Vermögensregelung verleiht die Eintragung einer Partnerschaft den Lebenspartnern gewisse Rechte und Pflichten.
Zuständige Kontaktstellen
-
Generalstaatsanwaltschaft
PersonenstandsregisteramtCité judiciaire - Gebäude BC
L-2080 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 47 59 81-2341Fax : (+352) 47 59 81-28878.30–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr
-
Gemeindeverwaltungen
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 28 86 04 01Fax : (+352) 28 86 04 109 -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous-Wahl1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55 -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr; Montag, 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Tel. : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Käerjeng24, rue de l'Eau
L-4920 Bascharage
Postanschrift :
Postfach 50 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung) -
Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674 Kayl
Postanschrift :
Postfach 56 / L-3601 Kayl