Standesamtlich heiraten
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Um in Luxemburg standesamtlich heiraten zu können, sind im Vorfeld bestimmte Behördengänge zu erledigen und verschiedene Unterlagen beizubringen (die je nach Staatsangehörigkeit der zukünftigen Ehepartner variieren können).
Die kirchliche Trauung darf erst nach der standesamtlichen Hochzeit stattfinden. Demnach ist eine rein kirchliche Trauung, d. h. ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung, verboten.
Zielgruppe
Sowohl verschiedengeschlechtliche als auch gleichgeschlechtliche Paare können standesamtlich heiraten.
Die Vorbereitungen für die standesamtliche Hochzeit muss jeder treffen, der in Luxemburg heiraten möchte, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.
Um in Luxemburg heiraten zu können, müssen die zukünftigen Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein und einer von ihnen muss seinen offiziellen Wohnsitz in Luxemburg haben.
Auch für Minderjährige besteht die Möglichkeit zu heiraten. Hierzu ist jedoch eine Erlaubnis des Vormundschaftsrichters erforderlich.
Fristen
Mit den Vorbereitungen für die standesamtliche Trauung sollte spätestens mit folgendem zeitlichen Vorlauf begonnen werden (als Anhaltspunkt):
- 2 Monate vor dem Hochzeitstermin bei Gebietsansässigen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit;
- 3 Monate vor dem Hochzeitstermin bei Gebietsansässigen nicht luxemburgischer Herkunft.
Vorgehensweise und Details
Im Vorfeld zu erledigende Behördengänge zur Zusammenstellung der für die Eheschließung notwendigen Papiere
Folgende im Vorfeld zu erledigende Behördengänge sind einzuplanen:
- Einer der beiden zukünftigen Ehepartner muss beim Standesbeamten der Gemeinde vorstellig werden, in der einer von ihnen seinen gesetzlichen Wohnsitz hat (wahlweise), um die vorbereitenden Formalitäten für die Eheschließung zu erledigen (er muss seinen Personalausweis/Reisepass und den seines zukünftigen Ehepartners mitbringen);
- der Standesbeamte übergibt ihm die entsprechenden Formulare für die zu erledigenden Behördengänge und gibt an, welche Unterlagen beizubringen sind. Die zur Eheschließung erforderlichen Unterlagen (siehe hierzu Etappe 4) müssen zwingend auf Französisch, Deutsch oder Englisch abgefasst sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die zukünftigen Ehepartner:
- entweder eine nationale Urkunde besorgen, die mit einer Unterschriftsbeglaubigung oder Apostille (Haager Übereinkommen) versehen und von einem vereidigten Übersetzer in eine dieser 3 Sprachen übersetzt ist (eine Liste der vereidigten Übersetzer kann beim Justizministerium angefordert werden);
- oder eine internationale Urkunde (gemäß Anhang von CIEC-Übereinkommen Nr. 16) beantragen.
Die erforderlichen Unterlagen müssen dem Standesamt spätestens 1 Monat vor dem Hochzeitstermin vorgelegt werden.
Zwingend beizubringende Unterlagen und Angaben
Um die Ehe nach luxemburgischem Recht zu schließen, sind je nach Herkunftsland der zukünftigen Ehepartner unterschiedliche Unterlagen beizubringen.
Zwingend für die Eheschließung erforderliche Unterlagen
- ein Identitätsnachweis (Fotokopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises);
- ein vollständiger Auszug aus dem Geburtsregister der zukünftigen Ehepartner (mit Angabe der Namen der Eltern), ausgestellt von der Gemeinde ihres Geburtsorts. Dieser vollständige Auszug darf nicht älter als sechs Monate sein. Kann diese Urkunde nicht beigebracht werden, so kann der Betroffene stattdessen eine vom Friedensrichter/Amtsrichter seines Geburtsorts oder seines gesetzlichen Wohnsitzes ausgestellte Offenkundigkeitsurkunde vorlegen, die vom Bezirksgericht des Ortes, an dem die Ehe geschlossen werden soll, für rechtsgültig erklärt werden muss. Bei Vorlage einer ausländischen Geburtsurkunde muss es sich um eine der folgenden Varianten handeln:
- entweder um eine internationale Urkunde (gemäß Anhang von CIEC-Übereinkommen Nr. 16);
- oder um eine nationale Urkunde mit beglaubigter Unterschrift oder Apostille (Haager Konvention).
- eine Wohnsitzbescheinigung (nur für Personen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz nicht in Luxemburg haben) oder ein sonstiger Nachweis für den Wohnsitz, falls ein solches Dokument im Wohnsitzland nicht erhältlich ist;
- gegebenenfalls ein Ledigkeitsnachweis (mit Angabe des Personenstands), der die erwiesene Ledigkeit der künftigen Ehepartner bescheinigt. Für luxemburgische Staatsangehörige reicht eine Kopie neueren Datums der in Luxemburg aufgenommenen Geburtsurkunde. Die Ehefähigkeit von ausländischen Staatsangehörigen wird durch das Ehefähigkeitszeugnis nachgewiesen. Kann ein solches Zeugnis nicht von den Behörden des Herkunftslandes des Betroffenen ausgestellt werden, kann es durch eine Bescheinigung über das jeweilige Eherecht (certificat de coutume) nebst einer Ledigkeitsbescheinigung ersetzt werden. Um zu erfahren, welche Behörde diese Belege im Ausland ausstellt, wird empfohlen, sich an die Gemeindeverwaltung des letzten Wohnsitzes im Ausland oder an die zuständige Botschaft zu wenden.
Sowie gegebenenfalls:
- die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners;
- die Geburtsurkunde der für ehelich zu erklärenden Kinder. Im Falle von vor der Ehe geborenen Kindern, die bisher nicht vom Vater (und/oder der Mutter) anerkannt wurden, ist es notwendig, diese Anerkennung vor der Eheschließung durchzuführen, da sie den Status von ehelichen Kindern nur erhalten können, wenn die Anerkennung vor der Heirat stattfand. Ein ordnungsgemäß anerkanntes Kind wird durch die Heirat automatisch für ehelich erklärt;
- die Sterbeurkunde des Vaters/der Mutter bei Minderjährigen;
- eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder eine Abschrift des Scheidungsurteils.
Unter Scheidungsunterlagen ist Folgendes zu verstehen:
- die Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder das Scheidungsurteil (für alle vorangehenden Ehen);
- ein im Ausland verkündetes Scheidungsurteil:
- bei einem vor dem 1. März 2001 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verkündeten Scheidungsurteil: das Urteil muss durch ein rechtskräftiges Urteil des Gerichts in Luxemburg bestätigt werden;
- bei einem nach dem 1. März 2001 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verkündeten Scheidungsurteil: die Scheidung muss durch eine Bescheinigung bei Entscheidungen in Ehesachen (im Sinne von Art. 39 der Verordnung EG 2201/2003), die vom zuständigen ausländischen Gericht oder der zuständigen ausländischen Behörde des Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem die Entscheidung ergangen ist, ordnungsgemäß ausgestellt wurde, bestätigt werden. Hierbei muss es sich um eine eigens verfasste, datierte und unterschriebene Bescheinigung handeln.
- bei einem in einem Drittstaat verkündeten Scheidungsurteil (unabhängig vom Datum des Scheidungsurteils): das Urteil muss durch ein rechtskräftiges Urteil des Gerichts in Luxemburg bestätigt werden.
Notwendige Angaben zur abschließenden Vorbereitung der Eheschließung
- Geburtsort und -datum der Eltern, ihr jeweiliger Wohnsitz und Beruf. Wenn einer der Väter oder Mütter verstorben ist, sind der Sterbeort und der Todestag anzugeben;
- die nationalen Identifikationsnummern der zukünftigen Eheleute (matricule – 13-stellige Sozialversicherungsnummer);
- die Anzahl der der standesamtlichen Trauung beiwohnenden Personen;
- die Anschrift der zukünftigen Ehepartner nach der Eheschließung.
Sonderbestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis wird auf Anforderung des Standesbeamten der Hochzeitsgemeinde in Luxemburg von folgenden Stellen ausgestellt:
- durch die letzte Wohnsitzgemeinde in Deutschland;
- durch die Geburtsgemeinde;
- durch das Standesamt I in Berlin, wenn der/die Betroffene nie in Deutschland gewohnt hat.
Sonderbestimmungen für italienische Staatsangehörige
- In Luxemburg geborene Personen mit Wohnsitz in Luxemburg von Geburt an: Das Aufgebot wird im Italienischen Konsulat, das vom Standesbeamten der Wohnsitzgemeinde informiert wird, veröffentlicht.
- In Italien geborene Personen: Das Aufgebot wird in Italien veröffentlicht. Der Standesbeamte informiert die zuständige Gemeinde hierüber über das italienische Konsulat.
Der Betroffene muss eine Gebühr an die Gemeinde in Italien entrichten.
Sonderbestimmungen für portugiesische Staatsangehörige
Die Betroffenen müssen gemeinsam beim portugiesischen Generalkonsulat in Luxemburg vorstellig werden und die notwendigen Unterlagen mitbringen, bei denen es sich grundsätzlich um folgende handelt:
- eine aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate);
- nationaler Personalausweis;
- Reisepass;
- Personalausweis für Ausländer oder Wohnsitzbescheinigung;
- Genehmigung der Eltern bei Minderjährigen;
- portugiesische Geburtsurkunde mit Angabe des aktuellen Personenstands.
Das Konsulat veröffentlicht das Aufgebot in den Räumlichkeiten der Konsulatskanzlei sowie gegebenenfalls in dem für den Wohnort der Beteiligten während der 12 Monate vor der Zusammenstellung der für die Eheschließung notwendigen Papiere zuständigen portugiesischen Standesamt.
Nach der Zusammenstellung der für die Eheschließung erforderlichen Papiere leitet das Konsulat das Ehefähigkeitszeugnis mit den vorgelegten Unterlagen direkt an die betreffende Gemeindeverwaltung weiter.
Eheschließung
Aufgrund der im Vorfeld zu erledigenden Formalitäten liegt es im Interesse der künftigen Ehepartner, mindestens 2 bis 3 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin Kontakt zum Standesamt aufzunehmen.
In Luxemburg muss vor der Eheschließung ein Aufgebot bestellt werden, das 10 Tage lang in der Wohnsitzgemeinde der künftigen Ehepartner aushängt. Dieses Aufgebot erfolgt, sobald der Gemeinde, in der die Ehe geschlossen werden soll, die erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden.
Anschließend muss die Ehe innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Aufgebotsfrist geschlossen werden. Andernfalls muss ein neues Aufgebot bestellt werden.
Der Hochzeitstermin (Tag und Uhrzeit) wird bei Vorlage aller für das Aufgebot notwendigen Unterlagen festgelegt.
Grundsätzlich können Ehen an jedem Tag (Werktag) der Woche geschlossen werden. Die Trauung muss zwingend im Rathaus stattfinden.
Ist dies aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich, kann der für den Ort der Eheschließung zuständige Staatsanwalt den Standesbeamten auffordern, sich zur Wohnung oder zum Wohnsitz eines der Ehepartner zu begeben, um die Eheschließung vorzunehmen.
Zuständige Kontaktstellen
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Gemeindeverwaltungen
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Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 23 66 92 76-20Fax : (+352) 23 69 94 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (Dienstagnachmittag geschlossen) -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55Bürgerdienst und „Standesamt und Einbürgerung“: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9.00–11.45 Uhr; Mittwoch, 14.00–18.30 Uhr / Einnahmestelle: Montag, Dienstag, Freitag, 9.00–11.45 Uhr; Mittwoch, 14.00–17.00 Uhr -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr; Montag, 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Tel. : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Käerjeng24, rue de l'Eau
L-4920 Bascharage
Postanschrift :
Postfach 50 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung) -
Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674 Kayl
Postanschrift :
Postfach 56 / L-3601 Kayl
Tel. : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23„Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geöffnet bis 18.30 Uhr -
Kehlen15, rue de Mamer
L-8280 Kehlen
Tel. : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Montag–Freitag, 7.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Kiischpelt7, op der Gare
L-9776 Wilwerwiltz
Tel. : (+352) 92 14 45Fax : (+352) 92 06 15Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr -
Koerich2, rue du Château
L-8385 Koerich
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