Standesamtlich heiraten
Um in Luxemburg standesamtlich heiraten zu können, sind:
- im Vorfeld bestimmte Behördengänge zu erledigen (die je nach Staatsangehörigkeit der zukünftigen Ehepartner variieren können); und
- alle benötigten Unterlagen beizubringen, um die Heiratsakte zusammenzustellen.
Die kirchliche Trauung darf erst nach der standesamtlichen Hochzeit stattfinden.
Zielgruppe
Die 2 Personen, die miteinander die Ehe eingehen wollen:
- können sowohl verschiedengeschlechtlich als auch gleichgeschlechtlich sein;
- können jede beliebige Staatsangehörigkeit besitzen;
- müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Eine der beiden Personen muss ihren offiziellen Wohnsitz in Luxemburg haben.
Minderjährige können heiraten, vorausgesetzt, sie haben eine entsprechende Erlaubnis des Vormundschaftsrichters.
Fristen
Die erforderlichen Unterlagen für die Zusammenstellung der Heiratsakte müssen spätestens einen Monat vor dem Hochzeitstermin beim Standesamt eingereicht werden.
Im Hinblick auf die zu erledigenden Vorgänge sollten die zukünftigen Ehepartner spätestens 2 bis 3 Monate vor dem Hochzeitstermin beim Standesamt vorstellig werden.
Vorgehensweise und Details
Zusammenstellung der Heiratsakte
Je nach Gemeinde wird einer der zukünftigen Ehepartner aufgefordert, beim Standesamt der Gemeinde vorstellig zu werden, in der einer von ihnen seinen gesetzlichen Wohnsitz hat. Dabei muss er Folgendes vorlegen:
- seinen Personalausweis oder Reisepass;
- den Personalausweis oder Reisepass seines zukünftigen Ehepartners.
Das Standesamt händigt die entsprechenden Formulare für die zu erledigenden Behördengänge aus und gibt an, welche Unterlagen beizubringen sind.
Belege
Unerlässliche Unterlagen
- Identitätsnachweis der zukünftigen Ehepartner: Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses;
- bei Personen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz nicht in Luxemburg haben: eine Wohnsitzbescheinigung oder ein sonstiger Nachweis für den Wohnsitz, falls ein solches Dokument nicht verfügbar ist;
- gegebenenfalls ein Ledigkeitsnachweis (mit Angabe des Personenstands), der die erwiesene Ledigkeit der zukünftigen Ehepartner bescheinigt:
- bei luxemburgischen Staatsangehörigen: eine kürzlich ausgestellte Kopie der in Luxemburg aufgenommenen Geburtsurkunde;
- bei ausländischen Staatsangehörigen: ein Ehefähigkeitszeugnis. Kann ein solches Zeugnis nicht von den Behörden des Herkunftslandes der betroffenen Person ausgestellt werden, kann es durch eine Bescheinigung über das jeweilige Eherecht (certificat de coutume) zusammen mit einer Ledigkeitsbescheinigung ersetzt werden. Um zu erfahren, welche Behörde diese Schriftstücke im Ausland ausstellt, kann die betroffene Person sich an die Gemeindeverwaltung des letzten Wohnsitzes im Ausland oder an die zuständige Botschaft wenden.
- vollständiger Auszug aus dem Geburtsregister der zukünftigen Ehepartner (mit Angabe der Namen der Eltern), der:
- von der Gemeinde ihres Geburtsorts ausgestellt wurde;
- vor weniger als 6 Monaten ausgestellt wurde.
Kann die Geburtsurkunde nicht ausgestellt werden, so kann sie durch eine Offenkundigkeitsurkunde ersetzt werden, die:
- vom Friedensrichter des Geburtsorts oder des gesetzlichen Wohnsitzes des zukünftigen Ehepartners ausgestellt wurde;
- vom Bezirksgericht des Ortes, an dem die Ehe geschlossen werden soll, für rechtsgültig erklärt wurde.
Die Belege müssen zwingend auf Französisch, Deutsch oder Englisch abgefasst sein. Die zukünftigen Ehepartner müssen, wenn die Urkunde in:
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) ausgestellt wurde:
- eine nationale Urkunde vorlegen, die von einem vereidigten Übersetzer in eine dieser 3 Sprachen übersetzt ist; oder
- eine mehrsprachige Geburtsurkunde (gemäß dem Anhang des CIEC-Übereinkommens Nr. 34) vorlegen;
- eine nationale Urkunde vorlegen, die von einem vereidigten Übersetzer in eine dieser 3 Sprachen übersetzt ist; oder
- in einem Drittstaat der EU ausgestellt wurde, eine nationale Urkunde vorlegen, die mit einer Unterschriftsbeglaubigung oder Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer in eine dieser 3 Sprachen übersetzt ist.
Je nach Sachlage zusätzlich vorzulegende Belege
Gegebenenfalls müssen die zukünftigen Ehepartner ebenfalls Folgendes vorlegen:
- Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners;
- Sterbeurkunde des Vaters / der Mutter bei Minderjährigen;
- Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Übertragung des Scheidungsurteils;
- Geburtsurkunde der für ehelich zu erklärenden Kinder.
Ein anerkanntes Kind wird durch die Heirat automatisch für ehelich erklärt.
Als Scheidungsunterlagen gelten folgende Dokumente:
- Heiratsurkunde(n) der vorangehenden Ehe(n) mit Scheidungsvermerk; oder
- Scheidungsurteil(e).
Wurde das Scheidungsurteil:
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) verkündet:
- vor dem 1. März 2001, muss es durch ein Urteil des luxemburgischen Gerichts für in Luxemburg vollstreckbar erklärt werden;
- nach dem 1. März 2001, muss der Heiratsakte eine Bescheinigung im Sinne von Artikel 39 der Verordnung EG 2201/2003 beigelegt werden;
- in einem Drittstaat der EU verkündet, muss es durch ein Urteil des luxemburgischen Gerichts für in Luxemburg vollstreckbar erklärt werden.
Hinweis: Die vorzulegenden amtlichen Unterlagen können je nach Gepflogenheiten des Herkunftslandes der zukünftigen Ehepartner variieren (siehe unten).
Sonderbestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis wird auf Anforderung des Standesamts der Hochzeitsgemeinde in Luxemburg von folgenden Stellen ausgestellt:
- der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland;
- der Geburtsgemeinde;
- dem Standesamt I in Berlin, wenn der/die Betroffene nie in Deutschland gewohnt hat.
Sonderbestimmungen für italienische Staatsangehörige
Ist die Person:
- in Luxemburg geboren und hat dort seit ihrer Geburt ihren Wohnsitz, wird das Aufgebot im italienischen Konsulat, das vom Standesamt der Wohnsitzgemeinde informiert wird, veröffentlicht;
- in Italien geboren, wird das Aufgebot in Italien veröffentlicht. Das Standesamt informiert die zuständige Gemeinde über das italienische Konsulat.
Die betroffene Person muss eine Gebühr an die Gemeinde in Italien entrichten.
Sonderbestimmungen für portugiesische Staatsangehörige
Die zukünftigen Ehepartner müssen gemeinsam beim portugiesischen Generalkonsulat in Luxemburg vorstellig werden und die notwendigen Unterlagen mitbringen, das heißt:
- aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate);
- nationalen Personalausweis oder Reisepass;
- ausländischen Personalausweis oder Wohnsitzbescheinigung;
- Genehmigung der Eltern bei Minderjährigen;
- portugiesische Geburtsurkunde(n) mit Angabe des aktuellen Personenstands.
Die Dienststellen des Konsulats veröffentlichen das Aufgebot:
- in ihren Räumlichkeiten; und
- gegebenenfalls in dem portugiesischen Standesamt, das für den Wohnort der zukünftigen Ehepartner während der 12 Monate vor dem Anlegen der Akte zuständig war.
Nach der Zusammenstellung der für die Eheschließung erforderlichen Papiere leitet das Konsulat das Ehefähigkeitszeugnis mit den vorgelegten Unterlagen direkt an die betreffende Gemeindeverwaltung weiter.
Notwendige Angaben zur abschließenden Vorbereitung der Eheschließung
Die zukünftigen Ehepartner müssen Folgendes mitteilen:
- Geburtsort und -datum der Eltern, deren jeweiligen Wohnsitz und Beruf. Wenn einer der Elternteile verstorben ist, sind der Sterbeort und der Todestag anzugeben;
- ihre nationale Identifikationsnummer (13-stellige Sozialversicherungsnummer);
- die Anzahl der der standesamtlichen Trauung beiwohnenden Personen;
- ihre Anschrift nach der Eheschließung.
Eheschließung
Aufgebot
In Luxemburg muss vor jeder Eheschließung ein Aufgebot bestellt werden, das ab Eingang der erforderlichen Unterlagen 10 Tage lang an folgenden Stellen aushängt:
- in der Wohnsitzgemeinde der zukünftigen Ehepartner;
- im Standesamt der Gemeinde, in der die Ehe geschlossen werden soll.
Datum und Uhrzeit der Eheschließung
Die Ehe muss innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Aufgebotsfrist geschlossen werden. Andernfalls muss ein neues Aufgebot bestellt werden.
Der Hochzeitstermin (Datum und Uhrzeit) wird bei Vorlage aller für das Aufgebot notwendigen Unterlagen festgelegt.
Grundsätzlich können Ehen an jedem Werktag der Woche geschlossen werden.
Die standesamtliche Trauung wird vollzogen:
- vom Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Standesbeamter; oder
- von einem dazu abgeordneten Schöffen oder Gemeinderat.
Ort
Die Ehe darf nur in der Gemeinde geschlossen werden, in der einer der zukünftigen Ehepartner seinen gesetzlichen Wohnsitz hat.
In der Regel findet die Trauung im Rathaus oder an einem anderen vom Gemeinderat für Trauungen bestimmten Ort statt.
Ist dies aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich, kann der für den Ort der Eheschließung zuständige Staatsanwalt dem Standesbeamten genehmigen, sich zur Wohnung oder zum Wohnsitz eines der zukünftigen Ehepartner zu begeben, um die Eheschließung vorzunehmen.
Zuständige Kontaktstellen
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Gemeindeverwaltungen
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Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 23 66 92 76-20Fax : (+352) 23 69 94 39Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (Dienstagnachmittag geschlossen) -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55Bürgerdienst und „Standesamt und Einbürgerung“: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9.00–11.45 Uhr; Mittwoch, 14.00–18.30 Uhr / Einnahmestelle: Montag, Dienstag, Freitag, 9.00–11.45 Uhr; Mittwoch, 14.00–17.00 Uhr -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr; Montag, 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Tel. : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Käerjeng24, rue de l'Eau
L-4920 Bascharage
Postanschrift :
Postfach 50 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung) -
Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674 Kayl
Postanschrift :
Postfach 56 / L-3601 Kayl
Tel. : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23„Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geöffnet bis 18.30 Uhr -
Kehlen15, rue de Mamer
L-8280 Kehlen
Tel. : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Montag–Freitag, 7.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr