Antrag auf einen Pauschalzuschuss für die Entfernung eines Nests der Asiatischen Hornisse
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Wenn Sie ein Nest der Asiatischen Hornisse auf Ihrem Grundstück von einem dafür ausgebildeten Fachmann entfernen lassen haben, können Sie einen Pauschalzuschuss beantragen, um einen Teil der Kosten für diesen Einsatz zu decken.
Der Pauschalzuschuss für die Neutralisierung von Nestern der invasiven gebietsfremden Art Vespa velutina nigrithorax (Asiatische Hornisse) wurde konzipiert:
- im Hinblick auf die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels; und
- unter Berücksichtigung der Verpflichtung, invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung zu bekämpfen.
Ziel ist es, Sie als privaten Grundstückseigentümer dabei zu unterstützen, sich an den Maßnahmen zur Bekämpfung dieser invasiven gebietsfremden Art zu beteiligen.
Das übergeordnete Ziel besteht darin:
- eine sichere Identifizierung der Nester der Asiatischen Hornisse zu gewährleisten;
- ein Vorgehen nach bewährten Verfahren sicherzustellen;
- die Risiken für die Bevölkerung zu verringern;
- die Risiken für die biologische Vielfalt zu verringern.
Betroffene Personen
Eigentümer von Privatgrundstücken in Luxemburg.
Voraussetzungen
Das entfernte Nest muss ein Nest der invasiven gebietsfremden Art Vespa velutina nigrithorax (Asiatische Hornisse) sein.
Es muss sich auf einem Privatgrundstück in Luxemburg befinden.
Der Fachkundige, der das Nest entfernt hat, muss an einer nationalen Grundausbildung teilgenommen haben, die die Biologie und Ökologie dieser Art, Empfehlungen zur Neutralisierung von Nestern sowie verfahrenstechnische Aspekte abdeckt.
Fristen
Sie müssen Ihren Zuschussantrag bis spätestens 30. November 2026 einreichen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie können Ihren ausgefüllten, datierten und unterschriebenen Zuschussantrag (siehe „Online-Dienste und Formulare“) folgendermaßen einreichen:
- per Post an die Abteilung Wildtiere und Jagd (Service faune sauvage et chasse -SFSC) der Naturverwaltung (Administration de la nature et des forêts); oder
- per E-Mail an die Adresse neobiota@anf.etat.lu.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- die detaillierte und quittierte Rechnung (oder zusammen mit einem Zahlungsnachweis);
- Fotos vor und nach dem Einsatz;
- einen Bankidentitätsauszug (RIB).
Entscheidung
Die Naturverwaltung ist für die Bearbeitung und Prüfung der Anträge zuständig. Sie kann gegebenenfalls Sachverständige hinzuziehen. Der für die Umwelt zuständige Minister trifft seine Entscheidung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Höhe und Bedingungen
- Neutralisierung von Primärnestern
- Neutralisierung von Sekundärnestern
Frühstadium
Der Pauschalzuschuss beträgt maximal 50 Euro für Nester mit einem Durchmesser von weniger als 10 cm, dies ab dem 15. März.
Die folgenden kumulativen Bedingungen müssen erfüllt sein, um diesen Zuschuss zu erhalten:
- Einsatz von Methoden ohne Biozide oder von Methoden, die gewährleisten, dass das Biozid das Ziel erreicht, ohne dass laut Risikobewertung die Gefahr einer Ausbreitung in die Umwelt besteht;
- sichere Identifizierung der Art;
- Foto der neutralisierten Hornissenkönigin;
- Geolokalisierung des Nestes;
- Angaben zur angewandten Methode.
Fortgeschrittenes Stadium
Der Pauschalzuschuss beträgt maximal 100 Euro für Nester mit einem Durchmesser von mehr als 10 cm, die spätestens am 1. Juni neutralisiert wurden.
Die Größe dieser Nester erfordert spezielles Material, und die Eigentümer sind demnach verpflichtet, ein auf Schädlingsbekämpfung spezialisiertes Unternehmen zu beauftragen.
Die folgenden kumulativen Bedingungen müssen erfüllt sein, um diesen Zuschuss zu erhalten:
- Einsatz von Methoden ohne Biozide oder von Methoden, die gewährleisten, dass das Biozid das Ziel erreicht, ohne dass laut Risikobewertung die Gefahr einer Ausbreitung in die Umwelt besteht;
- Foto des neutralisierten Nestes;
- Geolokalisierung des Nestes;
- Angaben zur angewandten Methode.
Der Pauschalzuschuss beträgt maximal 300 Euro für die Neutralisierung von Sekundärnestern zwischen dem 1. Juni und dem 15. November.
Die Größe dieser Nester erfordert spezielles Material, und die Eigentümer sind demnach verpflichtet, ein auf Schädlingsbekämpfung spezialisiertes Unternehmen zu beauftragen.
Die folgenden kumulativen Bedingungen müssen erfüllt sein, um diesen Zuschuss zu erhalten:
- Einsatz von Methoden ohne Biozide oder von Methoden, die gewährleisten, dass das Biozid das Ziel erreicht, ohne dass laut Risikobewertung die Gefahr einer Ausbreitung in die Umwelt besteht;
- Foto des neutralisierten Nestes;
- Geolokalisierung des Nestes;
- Angaben zur angewandten Methode.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Naturverwaltung (ANF) Abteilung Wildtiere und Jagd
- Adresse:
- 81, avenue de la Gare L-9233 Diekirch
- E-Mail:
- neobiota@anf.etat.lu
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