Beantragen Sie eine Schätzung Ihrer Altersrente
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Auf Antrag kann die Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP) eine Schätzung Ihrer Altersrente bzw. Ihrer vorgezogenen Altersrente erstellen.
Sie können diesen Antrag stellen, wenn Sie:
- zwischen 56 und 64 Jahre alt sind; und
- in Luxemburg eine (unselbstständige oder selbstständige) Erwerbstätigkeit im Rahmen des allgemeinen Rentenversicherungssystems (Privatsektor: Arbeitnehmer und Selbstständige) ausüben oder ausgeübt haben.
Der Antrag ist einzureichen:
- online über MyGuichet.lu. Sie können zwischen dem Vorgang mit und dem Vorgang ohne Authentifizierung wählen; oder
- per Post.
Dieser Dienst umfasst:
- die Rekonstruktion des Versicherungsverlaufs (Erfassung von Zeiträumen, die der CNAP noch nicht bekannt sind, Auslandsaufenthalten, Studienzeiten usw.);
- die Berechnung des frühesten Datums, an dem Ihre Altersrente oder vorgezogene Altersrente beginnen wird;
- eine Schätzung der Höhe Ihrer künftigen Rente zu höchstens 2 Eintrittsdaten, nämlich:
- zum Datum des ermittelten Renteneintritts; und/oder
- zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.
Die Schätzung dient lediglich zur Orientierung und erfolgt ohne Gewähr.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite.