Verbleib im Berufsleben: Beantragen Sie online eine Bescheinigung bei der CNAP, um Ihren Steuerfreibetrag geltend zu machen

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Wenn Sie Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente haben, aber weiterhin einer beruflichen Tätigkeit in Luxemburg nachgehen möchten, können Sie in den Genuss eines Steuerfreibetrags kommen.

Um von diesem Steuervorteil profitieren zu können, müssen Sie der Steuerverwaltung (ACD) eine Bescheinigung der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie:

  • die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente ab dem Alter von 57 oder 60 Jahren erfüllen; und
  • Ihre Rentenansprüche nicht bei der CNAP geltend gemacht haben.

Diese Bescheinigung ist online über MyGuichet.lu zu beantragen. Sie können zwischen dem Vorgang mit oder ohne Authentifizierung wählen.

Dieser Vorgang betrifft ausschließlich Personen, die dem allgemeinen Rentensystem angeschlossen sind. Personen, die einem anderen Rentensystem angehören, müssen ihren Antrag an die zuständige Rentenkasse richten.

Die Bescheinigung wird einmalig von der CNAP ausgestellt und bleibt bis zum Datum des Inkrafttretens Ihrer Rente gültig. Sie muss nicht erneut beantragt werden.

Auf unserer Informationsseite zu diesem Thema erfahren Sie mehr über die Bedingungen zum Erhalt dieser Bescheinigung.