Inkrafttreten des neuen „Zuschusses für Senioren“ ab dem 1. Januar 2026

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Ab dem 1. Januar 2026 können ältere Menschen mit begrenzten Mitteln eine neue Regelung mit dem Titel „Zuschuss für Senioren“ in Anspruch nehmen, die im Gesetz vom 18. Juli 2025 vorgesehen ist.

Diese Regelung ermöglicht es dem Nationalen Solidaritätsfonds (FNS), sich an den Kosten für die Unterbringung und Dienstleistungen in zugelassenen Seniorenheimen und Einrichtungen für betreutes Wohnen zu beteiligen.

Die neue Gesetzgebung bringt mehrere wichtige Verbesserungen im Vergleich zum alten System mit sich:

An die Unterbringungskosten angepasste finanzielle Beteiligung

Der Beitrag des FNS kann fortan bis zur Höhe der durchschnittlichen Unterbringungskosten reichen, die jedes Jahr im Öffentlichen Register der Dienste für ältere Menschen (www.infosenior.lu) angegeben werden.

Liegen die Unterbringungskosten unter diesem Durchschnittspreis, ist die Beteiligung des FNS auf den tatsächlich in Rechnung gestellten Betrag begrenzt.

Der Zuschuss ist somit nicht mehr pauschal, sondern wird jährlich an die tatsächliche Preisentwicklung in diesem Sektor angepasst.

Zuschlag für die Deckung der Grundbedürfnisse

Ein monatlicher Zuschlag von 271,05 Euro (Index 968,04) wird zum Beitrag des FNS hinzugerechnet, um menschenwürdige Lebensbedingungen zu gewährleisten. Dieser Zuschlag deckt insbesondere Folgendes ab:

  • die Bereitstellung und Reinigung von Bettwäsche, Handtüchern und Waschlappen;
  • die Kennzeichnung und Reinigung von privater Wäsche (außer chemische Reinigung);
  • die Bereitstellung von Grundhygieneartikeln;
  • die Bereitstellung eines Fernsehers, eines Telefons und eines Internetanschlusses mit Basisabonnements.

Besserer Schutz der persönlichen Mittel

Die persönlichen Mittel werden bei der Berechnung der Leistung bis zu einem Betrag von 629,23 Euro (Index 968,04) nicht berücksichtigt, sodass den Empfängern ein größerer Teil ihres Einkommens für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung steht.

Eine verstärkte finanzielle Beteiligung des FNS

Die neuen Berechnungsmodalitäten führen zu einer Erhöhung der Beteiligung des Nationalen Solidaritätsfonds an den Kosten der in diesem Rahmen erbrachten Leistungen und Dienste, wodurch die Unterstützung für ältere Menschen mit begrenzten Mitteln verstärkt wird.

Praktische Informationen

Bei Fragen können Sie sich wie folgt an den FNS wenden:

Ein Online-Simulator wird Anfang 2026 auf der Website des FNS verfügbar sein.