Änderung des Gesetzes über Menschen mit Behinderung

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Das Gesetz vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes vom 12. September 2003 über Menschen mit Behinderung ist am 24. Juli 2023 in Kraft getreten. Gemäß diesem Gesetz wurde die Rückzahlung des Einkommens für schwerbehinderte Personen (RPGH) aus dem Nachlass des Empfängers abgeschafft.

Dementsprechend fordert der Nationale Solidaritätsfonds seit diesem Datum das Einkommen für schwerbehinderte Personen nicht mehr von den Erben des Begünstigten zurück.

Die die Rückzahlung garantierenden Hypotheken auf den Immobilien der Empfänger des RPGH werden ebenfalls abgeschafft.

Für genauere Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen die Mitarbeiter des Nationalen Solidaritätsfonds telefonisch unter der Rufnummer (+352) 491 081 424/331 zur Verfügung. Sie können auch unsere Infoseite zum RPGH aufrufen.