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Das Förderprogramm Klimabonus
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Das neue Förderprogramm „Klimabonus“ richtet sich an alle, die die Gesamtenergieeffizienz von in Luxemburg gelegenem Wohnraum verbessern wollen. Betroffen sind natürliche Personen, aber auch privat- und öffentlich-rechtliche juristische Personen (mit Ausnahme des Staates).
Diese Finanzhilfen wurden vom Umweltamt (Administration de l'environnement - AEV) im Anschluss an die Regelung PRIMe House eingeführt und zielen auf eine rationellere Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energiequellen ab.
Die Regelung Klimabonus kann in folgenden Fällen beantragt werden:
- im Rahmen der energetischen Renovierung eines bereits bestehenden Gebäudes (das älter als 10 Jahre ist). Dabei kann es sich um Arbeiten handeln:
- die auf der Grundlage einer Energieberatung durchgeführt werden;
- die nur an einem Teil der thermischen Hülle (Dach, Außenwand, usw.) durchgeführt werden;
- im Rahmen des Einbaus von technischen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen (Wärmepumpen, Holzheizung usw.);
- im Rahmen des Baus von nachhaltigem Wohnraum.
Jede Art von Hilfe ist an Fristen und genau festgelegte praktische Modalitäten gebunden. Mehr dazu finden Sie auf unseren entsprechenden Informationsseiten.
Hinweis: Derzeit gelten auch noch andere, vorher eingerichtete Regelungen. Je nach Projekt, bereits bezogener Unterstützung und Datum der durchgeführten Arbeiten können Sie einer anderen Regelung als der Regelung Klimabonus unterliegen:
- Regelung PRIMe House von 2017:
- finanzielle Unterstützung für die Energieberatung durch einen zugelassenen Energieberater;
- finanzielle Unterstützung für die Installation von technischen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen;
- finanzielle Unterstützung für die energetische Renovierung von Wohnraum;
- finanzielle Unterstützung für den Bau von nachhaltigem Wohnraum.