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Das Förderprogramm Klimabonus

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das neue Förderprogramm „Klimabonus“ richtet sich an alle, die die Gesamtenergieeffizienz von in Luxemburg gelegenem Wohnraum verbessern wollen. Betroffen sind natürliche Personen, aber auch privat- und öffentlich-rechtliche juristische Personen (mit Ausnahme des Staates).

Diese Finanzhilfen wurden vom Umweltamt (Administration de l'environnement - AEV) im Anschluss an die Regelung PRIMe House eingeführt und zielen auf eine rationellere Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energiequellen ab.

Die Regelung Klimabonus kann in folgenden Fällen beantragt werden:

Jede Art von Hilfe ist an Fristen und genau festgelegte praktische Modalitäten gebunden. Mehr dazu finden Sie auf unseren entsprechenden Informationsseiten.

Hinweis: Derzeit gelten auch noch andere, vorher eingerichtete Regelungen. Je nach Projekt, bereits bezogener Unterstützung und Datum der durchgeführten Arbeiten können Sie einer anderen Regelung als der Regelung Klimabonus unterliegen: