Aktualisierung unserer Informationen über die Altersrente

Zum letzten Mal aktualisiert am

In Abhängigkeit von ihrem Versicherungsverlauf und ihrem Alter können Versicherte Folgendes beantragen:

  • die vorgezogene Altersrente ab 57 oder 60 Jahren; oder
  • die Altersrente ab 65 Jahren.

Nichtansässige Arbeitnehmer, die in Luxemburg Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, genießen die gleichen Rechte wie gebietsansässige Arbeitnehmer.

Die Altersrente wird auf der Grundlage der anerkannten Jahre im Versicherungsverlauf und der eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge berechnet. Diese beiden Informationen bilden den individuellen Versicherungsverlauf.

Unsere Informationstexte über die Altersrente wurden kürzlich aktualisiert. Erkundigen Sie sich in unseren Texten über die zu erledigenden Formalitäten, wenn Sie Folgendes beantragen möchten: