Änderung des Geschlechts, des Nachnamens und des Vornamens

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In Luxemburg ist es unter gewissen Bedingungen möglich, Folgendes zu ändern:

  • die Angabe Ihres Geschlechts und eventuell Ihres/Ihrer Vornamen(s); oder
  • nur Ihren Nachnamen und/oder Ihren/Ihre Vornamen.

Solche Änderungen können unter gewissen Bedingungen beantragt werden von:

  • volljährigen Personen; und
  • minderjährigen Personen in Begleitung eines bzw. beider sorgeberechtigten Elternteile, oder ihres gesetzlichen Vertreters.

Antrag auf Änderung der Angabe des Geschlechts

Sie können die Änderung der Angabe Ihres Geschlechts beim Standesamt beantragen und gleichzeitig um die Änderung eines oder mehrerer Vornamen bitten, wenn Sie:

  • die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen; oder
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, aber einen gewöhnlichen Wohnsitz und regelmäßigen Aufenthalt in Luxemburg haben; oder
  • die Rechtsstellung des Flüchtlings oder des subsidiär Schutzberechtigten besitzen oder als staatenlos anerkannt sind.

Die einzuhaltenden Vorschriften sowie die mitzubringenden Belege, damit Ihrem Antrag stattgegeben werden kann, sind unserem diesbezüglichen Informationstext zu entnehmen.

Antrag auf Änderung des Vornamens und/oder Nachnamens

Sie können beim Ministerium der Justiz beantragen, nur Ihren Vornamen und/oder Ihren Nachnamen zu ändern, wenn Sie:

  • die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen und in Luxemburg oder im Ausland wohnhaft sind; oder
  • als staatenlos anerkannt sind; oder
  • die Rechtsstellung des Flüchtlings oder des subsidiär Schutzberechtigten besitzen.

Die einzuhaltenden Vorschriften sowie die mitzubringenden Belege, damit Ihrem Antrag stattgegeben werden kann, sind unserem diesbezüglichen Informationstext zu entnehmen.